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Volkelt-Briefe

Recht: Maßnahmen gegen die Kündigung des Geschäftsführers

Der frist­los gekün­dig­te Fremd-Geschäfts­­­füh­rer hat aus­nahms­wei­se Anspruch auf ein Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren, wenn er wie ein Arbeit­neh­mer ein­zu­stu­fen ist – also … einem weit rei­chen­dem arbeits­be­glei­ten­den und ver­fah­rens­ori­en­tier­ten Wei­sungs­recht durch die GmbH-Gesell­schaf­ter unter­liegt (ArbG Stutt­gart, Urteil vom 21.12.2016, 26 Ca 735/16).

 Im Geschäfts­füh­rer-Dienst­ver­trag war ver­ein­bart (§ 10 Abs. 7): Im Fall der Abbe­ru­fung sowie im Fall der Kün­di­gung endet das Geschäfts­füh­rer­amt mit dem Zugang der Mit­tei­lung über die Abbe­ru­fung bzw. über die Kün­di­gung“. Die­se Ver­ein­ba­rung gilt. Der Geschäfts­füh­rer hat kei­nen Anspruch auf Arbeitnehmerrechte.

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