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Volkelt-Briefe

Pflicht-Rente: Auch Geschäftsführer stehen zur Disposition

Als beherr­schen­der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH/UG sind Sie kein Pflicht­mit­glied in der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung. Noch! Nicht immer ist das ein Segen. Z. B., wenn Sie seit Jah­ren als Ange­stell­ter Ren­ten­an­sprü­che erwor­ben haben und die­se nach Mehr­heits-Betei­li­gung an der GmbH (Manage­ment-Buy-Out) wei­ter auf­sto­cken wol­len. Immer­hin besteht dann die Mög­lich­keit einer frei­wil­li­gen Mit­glied­schaft. Vari­an­ten gibt es vie­le und noch gibt es Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten. Die demo­gra­phi­sche Vor­schau auf die Ren­ten­kas­se lässt hier nicht Gutes ahnen. Sogar Ren­ten­ex­per­ten der CDU (hier: Peter Weiß) machen sich stark für eine Versicherungs­pflicht für alle. Noch klingt das nach den Selb­stän­di­gen und Beam­ten. Der Sta­tus von Geschäfts­füh­rern hat es noch nicht in öffent­li­che Dis­kus­si­on geschafft – das wird auch noch kom­men. Für Geschäfts­füh­rer wird das teu­er. …Bei­spiel: Bei einem Gehalt von 100.000 € kos­tet das zusätz­lich 18,7 % Ren­ten­bei­trag auf 74.400 € Jah­res­be­mes­sungs­gren­ze = 13.912 €. plus 18,7 % auf 33.600 € = 6.283 €, wenn die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze wie bereits durch­ge­rech­net auf 9.000 € im Monat stei­gen soll­te. Macht eine Mehr­be­las­tung von ca. 20.000 €. Damit Sie wis­sen, auf was Sie sich ein­rich­ten müss(t)en.

Dass sol­che Rechen­bei­spie­le nicht aus der Luft gegrif­fen sind, belegt ein ent­spre­chen­des Ren­ten­pa­pier aus der CDU, das unlängst öffent­lich wur­de. Die Dis­kus­si­on ist eröff­net und wird bis zum Wahl­kampf 2017 neue Argu­men­te und Vor­schlä­ge brin­gen. Auch wenn der Son­der-Sta­tus von GmbH-Geschäfts­füh­ren bis­her nicht öffent­lich dis­ku­tiert wird, ist das kein Grund zur Ent­war­nung. Im Gegenteil !

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