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Volkelt-Briefe

Personal: Das Entgeltgleichheitsgesetz kommt, gewaltig

Noch vor der Bun­des­tags­wahl will die Gro­Ko das Ent­gelt­gleich­heits­ge­setz auf den Weg brin­gen. Ziel ist es laut Fami­li­en­mi­nis­te­rin Manue­la Schwe­sig, die Lohn­lü­cke zwi­schen Frau­en und Män­nern (je nach Sta­tis­tik und Betrach­tungs­wei­se 21 % bis 6,6 %) zu schlie­ßen. Zum einen sol­len danach Unter­neh­men mit mehr als 500 Arbeit­neh­mern ver­pflich­tet wer­den, ihre Gehalts­struk­tu­ren regel­mä­ßig offen zu legen. Zum ande­ren soll es einen Aus­kunfts­an­spruch für Arbeit­neh­me­rin­nen geben, wonach sie den mitt­le­ren Ver­dienst von 5 männ­li­chen Ange­stell­ten in ver­gleich­ba­ren Tätig­kei­ten abfra­gen können. …

Mit dem indi­vi­du­el­len Aus­kunfts­an­spruch über Löh­ne wird eine Trans­pa­renz ein­ge­führt, die aus Arbeit­ge­ber-Sicht bis­her nicht vor­stell­bar war. Wich­tig dabei: Für Unter­neh­men mit 500 und mehr Mit­ar­bei­tern ist das mach­bar, bringt aber mehr Büro­kra­tie. Für klei­ne­re Unter­neh­men soll­te der indi­vi­du­el­le Aus­kunfts­an­spruch unter CDU/CSU nicht durch­setz­bar sein. Aber: Soll­te es nach den Wah­len in 2017 zu einer rot/grünen Koali­ti­on kom­men, liegt der Geset­zes­text dazu bereits voll aus­for­mu­liert in den Schub­la­den des Bun­des­fa­mi­li­en-Minis­te­ri­ums. Dann steht einer zügi­gen Umset­zung wohl nichts mehr im Wege.

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