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Volkelt-Briefe

Partner des Mittelstandes“: Vorsicht vor den Telekom-Angeboten

Seit Wochen wirbt die Tele­kom als Part­ner des Mit­tel­stan­des. Nicht unum­strit­ten wie zahl­rei­che Pra­xis­be­rich­te von betrof­fe­nen Unter­neh­men zei­gen. Auch unser IT-Exper­te Ste­fan Schwab gibt sich zurück­hal­tend bei Beur­tei­lung der Offen­si­ve der Tele­kom. O‑Ton: „Der Umstieg auf den ange­bo­te­nen IP-Stan­dard birgt enor­me Risi­ken. Ent­schei­dend ist die Netz­ka­pa­zi­tät und die ist in vie­len Fäl­len gar nicht vor­han­den“. Fakt ist: … In Deutsch­land sind weni­ger als 3 % der Anschlüs­se mit der wett­bewerbsfähigen Glas­fa­ser-Tech­no­lo­gie aus­ge­stat­tet (OECD-Durch­schnitt: 17 %, Süd­ko­rea 67 %).

Vie­le Mit­tel­ständ­ler, die seit Jah­ren mit der Tele­kom auf ISDN set­zen (muss­ten), stel­len jetzt fest, dass man ihnen damals einen inter­na­tio­nal nicht wett­be­werbs­fä­hi­gen Stan­dard ver­kauft hat. Jetzt müs­sen sie fest­stel­len, dass es kei­ne Inno­va­tio­nen mehr gibt und selbst not­wen­di­ge Ersatz­tei­le von der Tele­kom nicht mehr gelie­fert wer­den. So gese­hen ist eine Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Sys­te­m­um­stel­lung für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die bis heu­te auf die Tele­kom gesetzt haben, not­wen­dig und wich­tig. Wor­auf müs­sen Sie als Ent­schei­der bei einer Sys­tem-Umstel­­lung jetzt achten?

Wich­tig ist, dass Inter­net und Tele­fon-Kom­mu­ni­ka­ti­on unab­hän­gig blei­ben. War­ten Sie erst ein­mal ein paar Mona­te ab, bevor Sie auf den jetzt ange­bo­te­nen IP-Stan­dard umrüs­ten. Gibt es Pro­ble­me, läuft dann näm­lich nichts mehr. Laut Tele­kom kön­nen Stö­run­gen im IP-Sys­tem „mal kur­ze Zeit bis meh­re­re Stun­den dau­ern“. Stö­rungs­mel­dun­gen und Beschwer­den haben in der Regel kei­nen Effekt. Deutsch­land­weit gibt es der­zeit wöchent­lich geschätz­te 3 Mil­lio­nen Stör­fäl­le. Für Geschäfts­kun­den gilt: Ent­steht durch die Stö­rung ein Scha­den, kann Scha­den­er­satz gel­tend gemacht wer­den. Danach muss ein kon­kre­ter Scha­den der Höhe nach belegt wer­den. Doku­men­tie­ren Sie die Aus­fall­zei­ten, die betrof­fe­nen Sach­ver­hal­te und die bezif­fer­ba­re Höhe des Scha­dens. Mit der Durch­set­zung des Anspruchs soll­ten Sie einen Anwalt beauf­tra­gen. Selbst­ge­strick­te Scha­dens­an­sprü­che kön­nen leicht abge­blockt oder auf der lan­gen Bank landen.

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