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Volkelt-Briefe

Neues Urteil: Leistungsbonus ist Bestandteil des Mindestlohns

Zah­len Sie Ihren Arbeit­neh­mern neben einem fes­ten Lohn­be­stand­teil (hier: 8,10 €) zusätz­lich einen Leis­tungs­bo­nus (zum Bei­spiel: 0,40 €/Stunde Mini­mum bis maxi­mal 1,10 €/Stunde), dann ist die­ser bei der Berech­nung des Min­dest­lohns ein­zu­be­zie­hen. Der Leis­tungs­bo­nus muss nicht … zusätz­lich zum Min­dest­lohn gezahlt wer­den (Arbeits­ge­richt Düs­sel­dorf, Urteil vom 20.4.2015, 5 Ca 1675/159).

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