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Volkelt-Briefe

Neue Regeln: Kartellverstöße werden doppelt abgestraft

Der EU-Minis­ter­rat hat jetzt die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen dafür geschaf­fen, dass Bür­ger und Unter­neh­men, die von einem Kar­tell­ver­stoß betrof­fen sind, ein­fa­cher Scha­dens­er­satz gegen … den Kar­tell­sün­der durch­set­zen kön­nen. Die EU-Richt­li­nie über Scha­dens­er­satz­kla­gen bei Kar­tell­ver­stö­ßen wur­de ver­ab­schie­det. Für Deutsch­land bedeu­tet das: Die EU-Richt­li­nie dürf­te noch in die­sem Jahr im Amts­blatt ver­öf­fent­licht wer­den. Dann hat Deutsch­land noch 2 Jah­re Zeit, die Richt­li­nie in deut­sches Recht umzu­set­zen. Wahr­schein­li­cher Zeit­punkt für die neue Rechts­la­ge ist der 1.1.2017.

Umge­kehrt gilt die­se Rechts­la­ge dann natür­lich auch für Zulie­fe­rer- und Sub­un­ter­neh­men, die durch Kar­tell­ab­spra­chen ihrer Auf­trag­ge­ber benach­tei­ligt wer­den. Wird z. B. für Ihren Auf­trag­ge­ber ein Kar­tell­ver­stoß (Preis­ab­spra­che, Kon­di­tio­nen­kar­tell) fest­ge­stellt, der zum Wider­ruf eines (Groß-) Auf­trags führt, haben Sie gute Chan­cen gegen Ihren Auf­trag­ge­ber (Pro­jekt­steue­rer) Scha­dens­er­satz durch­zu­set­zen. Bis­her fehlt eine ent­spre­chen­de recht­li­che Anspruchs­grund­la­ge, um sol­che For­de­run­gen durchzusetzen

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