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Volkelt-Briefe

Mehr GF-Gehalt – warum eigentlich nicht?

nach der neu­en BBE-Media/Han­dels­blatt-Stu­die Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter 2013 ist der durch­schnitt­li­che GmbH-Ge­­schäfts­­­füh­rer männ­lich, 50 Jah­re alt und ver­dient 137.500 EUR im Jahr. In der Pra­xis ver­die­nen die vie­len Geschäfts­füh­rer (klei­ne­rer) GmbHs deut­lich weni­ger. Die meis­ten zah­len sich weni­ger aus als das Finanz­amt akzep­tie­ren wür­de. Zum einen, weil man sich in der Pra­xis an der Liqui­di­tät ori­en­tiert und man ver­mei­den will, durch hohe Gehalts­zah­lun­gen ins Minus zu rut­schen. Zum ande­ren psy­cho­lo­gisch bedingt: Man will  nicht stän­dig unter Umsatz­druck stehen.

Dage­gen ste­hen die steu­er­li­che Betrach­tung und die pri­va­te Ver­mö­gens­si­tua­ti­on. Die meis­ten Bera­ter emp­feh­len, das Geschäfts­füh­rer-Gehalt bis zur steu­er­li­chen Ange­mes­sen­heits­gren­ze anzu­set­zen. Auch wir emp­feh­len die­se Opti­mie­rungs­stra­te­gie. Hat das Finanz­amt Ihr Gehalt noch nie moniert, ist das ein Hin­weis dar­auf, dass Sie die Ihnen vom Finanz­amt zuge­bil­lig­te Gehalts-Höchst­gren­ze nicht erreicht haben. Prü­fen Sie anhand der unten genann­ten Argu­men­te, ob Sie sich per Gesell­schaf­ter­be­schluss ab 1.1.2014 ein höhe­res Gehalt aus­zah­len wol­len bzw. sollten:

Check­lis­te: 4 gute Grün­de, war­um Sie sich mehr Gehalt gön­nen sollten

  1. Mit dem Vor­sichts­prin­zip ver­dient das Finanz­amt: Die meis­ten Geschäfts­füh­rer zah­len sich selbst lie­ber zu wenig als zu viel. Aber wenn Sie das ein­mal in der GmbH ver­dien­te Geld ins Pri­vat­ver­mö­gen über­füh­ren wol­len, wird das dann teu­er. Für Gewinn­rück­la­gen zah­len Sie dop­pelt: GmbH-Steu­er (KSt, GewSt) und Abgel­tungs­steu­er bei der Aus­schüt­tung (25 %). Güns­ti­ger fah­ren Sie mit einer Lohnauszahlung.
  2. Einen Min­der­ver­dienst kön­nen Sie nicht aus­glei­chen: Stel­len Sie nach Jah­ren fest, dass Sie sich seit Jah­ren weni­ger aus­zah­len als Sie könn­ten, kön­nen Sie die­sen pri­va­ten Ein­kom­mens­ver­lust nicht mehr steu­erneu­tral nach­bes­sern. Das Finanz­amt akzep­tiert kei­ne Gehalts­sprün­ge son­dern nur glei­ten­de Erhö­hun­gen. Andern­falls dro­hen zusätz­li­che Steu­ern aus einer sog. ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung. Stei­ge­run­gen, die sich am all­ge­mei­nen Lohn­ni­veau ori­en­tie­ren, wer­den nicht bean­stan­det. Eine kri­ti­sche Schwel­le ist bei einer Erhö­hung > 10 % erreicht.
  3. Pri­vat­ver­mö­gen sichert Ihre per­sön­li­che Zukunft: Sich dar­auf zu ver­las­sen, dass in der GmbH gebil­de­te Gewinn­rück­la­gen den Zukunfts­wert der GmbH und damit zur eige­nen Zukunfts­si­che­rung bei­tra­gen, ist in der Regel eine Milch­mäd­chen­rech­nung mit vie­len Unbe­kann­ten. Dage­gen steht: Finan­zi­el­le Mit­tel, die Sie ins Pri­vat­ver­mö­gen über­tra­gen haben, sind bereits „nach Steu­ern“ und sind in der Regel vor einem Zugriff aus Ihren geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten sicher. Trotz­dem kön­nen Sie die­se Gel­der im Kri­sen­fall – nach genau­er Abwä­gung – wie­der zur Sanie­rung der GmbH (Kapi­tal­erhö­hung, Gesell­schaf­ter­dar­le­hen) einsetzen.
  4. Bei Liqui­di­täts­pro­ble­men kön­nen Sie unmit­tel­bar han­deln: Auch wenn es über Nacht schnell zu einem wirt­schaft­li­chen Pro­blem für die GmbH kommt (Aus­fall eines Kun­den, aber auch: Finanz­kri­se) blei­ben Sie hand­lungs­fä­hig, ohne zusätz­lich ein steu­er­li­ches Risi­ko zu fah­ren. Sie kön­nen jeder­zeit einen Gehalts­ver­zicht beschlie­ßen und durch­füh­ren. Das Finanz­amt erkennt die­sen sogar dann an, wenn Sie ver­ein­ba­ren, dass Sie bei einer Ver­bes­se­rung der wirt­schaft­li­chen Lage der GmbH die aus­ge­setz­ten Gehalts­zah­lun­gen nachholen.

Es ist zwar ver­ständ­lich und nach­voll­zieh­bar, wenn Sie als GmbH-Geschäfts­füh­rer unter Ihren Mög­lich­kei­ten ver­die­nen. Es sind aber die bes­se­ren Grün­de, die für eine Anhe­bung des Gehalts bis zur steu­er­li­chen Ange­mes­sen­heits­gren­ze spre­chen. Nur wenn abseh­bar ist, dass die GmbH wegen der Gehalts­zah­lung regel­mä­ßig einen bilan­zi­el­len Ver­lust aus­weist, sind Sie gut bera­ten, beim Gehalt zurück­hal­tend zu blei­ben. Sind die Finan­zen der GmbH star­ken Schwan­kun­gen unter­wor­fen und damit schwer plan­bar, fah­ren Sie bes­ser und steu­er­lich ganz sicher, wenn Sie Ihren Ver­dienst mit einer Tan­tie­me steu­ern, die sich am Bilanz­ge­winn ori­en­tiert. Wei­ter­füh­rend: Gesell­schaf­ter-Beschluss Gehalts­er­hö­hung für den Geschäftsführer

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