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Kronzeugen-Regelung: Straffreiheit war gestern

In Deutsch­land gibt es kei­ne Sam­mel­kla­ge. Aber: … Fin­di­ge Rechts­an­wäl­te (hier: Kanz­lei Haus­feld, Ber­lin > https://www.hausfeld.com) las­sen sich Ansprü­che von Betrof­fe­nen (hier: LKW-Kar­tell) abtre­ten und bün­deln die Kla­gen. Wir­kung: Selbst das Unter­neh­men, das im Kar­tell­ver­fah­ren als Kron­zeu­ge straf­frei aus­geht, muss damit befürch­ten, zivil­recht­lich in Anspruch genom­men zu wer­den. Fol­ge: Es dro­hen Schadensersatz-Zahlungen.

Und: Das Inter­net macht´s mög­lich. Zum Bei­spiel unter > https://truck-damages.com/de. Hier kön­nen sich durch das jetzt auf­ge­deck­te LKW-Kar­tell geschä­dig­te Logis­tik-Unter­neh­men mel­den und Ihre Ansprü­che gel­tend machen. Im Prin­zip sind das alle Logis­ti­ker, die einen Las­ter von MAN, Sca­nia, Ive­co oder Volvo/Renault im Fuhr­park haben. Sicher ist: Die­ses Kla­ge-Modell wird Schu­le machen – und auch im jetzt auf­ge­deck­ten Pkw-Kar­tell Nach­ah­mer-Kanz­lei­en fin­den – mit kaum abseh­ba­ren Fol­gen für die betrof­fe­nen Auto­mo­bil-Her­stel­ler. Vor­teil: Das geschä­dig­te Unter­neh­men erhält bei Durch­set­zung der Kla­ge rund 2/3 des Scha­dens erstat­tet. Wird die Kla­ge abge­lehnt, ent­ste­hen dem betrof­fe­nen Unter­neh­men kei­ner­lei Kosten.

Beach­ten Sie dazu auch die aus­führ­li­che Bericht­erstat­tung im Han­dels­blatt > Hier ankli­cken

Leicht vor­zu­stel­len, dass die­se Rechts­tech­nik auch in klei­ne­ren, regio­na­len Kar­tell­fäl­len ange­wandt wird. Ent­spre­chen­de Inter­net-Por­ta­le las­sen sich jeder­zeit ein­rich­ten und eine sol­che Umsatz­chan­ce lässt sich sicher­lich die in oder ande­re Kanz­lei nicht entgehen.

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