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Kommunale GmbH: Totale Gehalts-Transparenz – hier: Schleswig Holstein

Als ers­tes Bun­des­land hat Schles­wig-Hol­stein eine nahe­zu flä­chen­de­cken­de Trans­pa­renz für die Gehäl­ter der in den kom­mu­na­len Gesell­schaf­ten ange­stell­ten Geschäfts­füh­rer ein­ge­führt. Das sog. Trans­pa­renz­re­gis­ter (offi­zi­ell: „Ver­gü­tungs­of­fen­le­gung”) wird vom Finanz­mi­nis­te­ri­um des Lan­des geführt und ist auf den Inter­net-Sei­ten des Minis­te­ri­ums für jeder­mann ein­seh­bar. Auf­fäl­lig: … In den kom­mu­na­len GmbHs wird zum Teil deut­lich weni­ger ver­dient als in der Pri­vat­wirt­schaft. Ins­be­son­de­re in den Berei­chen Kul­tur und Sozia­les ist ein deut­li­ches Gefäl­le erkenn­bar. Zur Web­site des Finanz­mi­nis­te­ri­ums > Hier ankli­cken

Den­noch: Über Nach­wuchs­sor­gen müs­sen sich die kom­mu­na­len Arbeit­ge­ber bis­lang noch nicht machen. Freie Stel­len kön­nen in der Regel ohne Über­gangs­lö­sung oder Vakan­zen sofort neu besetzt wer­den. Soll­te es den­noch ein­mal zu einem Per­so­nal­eng­pass kom­men, kann das im Not­fall auf Kos­ten der Qua­li­fi­ka­ti­on bzw. der Per­for­mance des Stel­len­be­wer­bers gelöst wer­den. Etwa aus der 2. oder sogar 3. Rei­he des eige­nen Unter­neh­mens oder aus dem poli­ti­schen Umfeld. Inso­fern ticken hier völ­lig ande­re Ver­hält­nis­se als in der Pri­vat­wirt­schaft. Hier eini­ge Zah­len: Der Durch­schnitts­ver­dienst eines Geschäfts­füh­rers im Bun­des- bzw. Lan­des­dienst liegt bei 200.000 EUR. In den Berei­chen Kul­tur und Sozia­les liegt das Durch­schnitts­ge­halt bei 90.000 EUR. Die Che­fin der Ber­li­ner Ver­kehrs­be­trie­be ver­dient mit 447.000 EUR nicht schlecht. Die Che­fin der Ber­li­ner Stadt­rei­ni­gungs­be­trie­be bezieht 262.000 EUR. Aller­dings: Die meis­ten kom­mu­na­len GmbHs gibt es tat­säch­lich auf unter­geod­ne­ter Ebe­ne. Da wird nur in den Berei­chen Energie/Verkehr/Entsor­gung eini­ger­ma­ßen ver­dient. Die meis­ten Geschäfts­füh­rer der kom­mu­na­len GmbHs backen klei­ne­re Brötchen.

Eine sol­che flä­chen­de­cken­de Gehalts-Trans­pa­renz, die zudem die per­sön­li­che Ein­kom­mens­si­tua­ti­on jedes ein­zel­nen Geschäfts­füh­rers offen legt, ist nicht unum­strit­ten. Wenn schon „schwe­di­sche Ver­hält­nis­se” – wonach alle Bür­ger ihre Ein­kom­mens- und Steu­er­ver­hält­nis­se kom­plett offen­le­gen müs­sen – dann darf eine sol­che Trans­pa­renz nicht aus­schließ­lich auf eine gesell­schaft­li­che Grup­pe redu­ziert sein. Zwar müs­sen auch alle ande­ren GmbH-Geschäfts­füh­rer ihr Gehalt im Anhang aus­wei­sen und damit offen­le­gen, aber hier zumin­dest nur in anony­mi­sier­ter Form. Es genügt, wenn die an das Geschäfts­füh­rer-Gre­mi­um ins­ge­samt aus­ge­zahl­te Sum­me ver­öf­fent­lich wird. Beson­ders kri­tisch ist die Ein­zel­fall-bezo­ge­ne Ver­öf­fent­li­chung, weil damit Rück­schlüs­se auf die Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se der Per­son gezo­gen wer­den kön­nen – was zum Miss­brauch gera­de­zu ein­lädt. Sei es, um (poli­ti­sche) Stim­mun­gen zu schü­ren oder als Ein­la­dung für kri­mi­nel­le Vorhaben.

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