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Volkelt-Briefe

Kartellrecht: Unternehmen profitieren von der Wurstlücke

Über­ra­schen­de Wen­dung im Fall Tön­nies gegen das Bun­des­kar­tell­amt: Unter­des­sen haben die Kar­tell­be­hör­den das Ver­fah­ren gegen die Unter­neh­men der Tön­nies-Grup­pe ein­ge­stellt (vgl. Nr. 27/2015). Immer­hin ging es hier um Buß­gel­der um ins­ge­samt 128 Mio. EUR. Hin­ter­grund: Wäh­rend des Kar­tell­ver­fah­rens hat­te die Tön­nies-Grup­pe die Akti­vi­tä­ten der beschul­dig­ten Toch­ter­ge­sell­schaf­ten Bök­lun­der Plum­ro­se GmbH und der Köne­cke Fleisch­wa­ren­fa­brik auf ande­re Gesell­schaf­ten inner­halb der Unter­neh­mens­grup­pe über­tra­gen und die bei­den Fir­men gelöscht.

Fol­ge:

Die Buß­geld-Beschei­de des Kar­tell­amts konn­ten nicht mehr zuge­stellt wer­den. Die immer­hin drei­stel­li­ge Mil­lio­nen­for­de­rung des Bun­des­kar­tell­am­tes konn­te nicht durch­ge­setzt wer­den. Mit die­ser sog. „Wurst­lü­cke“ nutzt die Tön­nies-Grup­pe eine Lücke im Kar­tell­ge­setz. Danach kön­nen For­de­run­gen nicht inner­halb eines Unter­neh­mens­ver­bun­des oder eines Kon­zern durch­ge­setzt wer­den. Es haf­tet aus­schließ­lich das Unternehmen/die Toch­tergesellschaft, die wegen Kar­tell­ver­ge­hen mit Stra­fe bzw. Buß­geld belangt wor­den ist. Das sieht auch der Chef des Bun­des­kar­tell­amts, Andre­as Mundt, so: „Wir kön­nen unse­re Ansprü­che bis­lang nicht durch­set­zen“.

 

Wie lan­ge die­se sog. Wurst­lü­cke – also der Umbau inner­halb der Unter­neh­mens­grup­pe zur Ver­mei­dung von Kar­tell­stra­fen – noch genutzt wer­den kann, ist aller­dings unklar. Unter­des­sen wird im Bun­des­ka­bi­nett die Kar­tell­rechts­no­vel­le erar­bei­tet. Der Ent­wurf der neu­en Wett­be­werbs­re­geln soll noch im Herbst auf den Weg gebracht wer­den. Ziel: Die Stra­fen kön­nen danach auch im Kon­zern durch­ge­reicht wer­den – etwa an die Mut­ter­ge­sell­schaft oder sogar auf alle Kon­zern­un­ter­neh­men über­wälzt wer­den. Gegen lau­fen­de Ver­fah­ren kann das bis dahin noch ein wir­kungs­vol­les Instru­ment sein.

 

Chef­re­dak­teur Lothar Vol­kelt: Vor­keh­run­gen sind möglich …


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