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Volkelt-Briefe

IT/PC: Sie dürfen Browser von Mitarbeitern kontrollieren

Wenn Sie einen Kün­di­gungs­sach­ver­halt gegen einen Mit­ar­bei­ter recher­chie­ren, dür­fen Sie dazu auch ohne des­sen Ein­wil­li­gung den Brow­ser­ver­lauf des­sen PC ein­se­hen (LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil vom 14.1.2016, 5 Sa 657/15). ..

Laut Arbeits­ver­trag war dem Arbeit­neh­mer die pri­va­te Inter­net-Nut­zung nur aus­nahms­wei­se wäh­rend der Arbeits­pau­sen gestat­tet. Als es Hin­wei­se auf eine miss­bräuch­li­che pri­va­te Nut­zung des Inter­net durch den Arbeit­neh­mer gab, stell­te der Arbeit­ge­ber Nach­for­schun­gen an – zu Recht. In ver­gleich­ba­ren Fäl­len sind Sie berech­tigt, den Brow­ser-Ver­lauf nachzuvollziehen.

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