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Volkelt-Briefe

Recht: Geschäftsführerin – Gehen auf „eigene Gefahr“

Kommt die Trä­ge­rin von Stö­ckel­schu­hen auf einer deut­lich erkenn­bar und sicht­bar aus­ge­leg­ten Schmutz­fang­mat­te und kommt es dabei zu einem Scha­den, kann der Haus­herr dafür nicht in die Haf­tung genom­men wer­den (OLG Hamm, Urteil vom 13.4.2016, 11 U 127/15). …

Auch wenn das OLG Hamm gele­gent­lich zu dem ein oder ande­ren unge­wöhn­li­chen Urteil neigt, so kann man hier in der Sache kaum wider­spre­chen. Ein Scha­dens­er­satz­an­spruch besteht auch dann nicht, wenn ein Geh­hin­der­nis bei vor­sich­ti­gem Gehen gefahr­los zu neh­men ist. Also: Dop­pel­te Vor­sicht beim Gehen im unbe­kann­tem Raum und gleich­zei­ti­gem Blick auf das Smart­phone – das geht zu grund­sätz­lich zu Ihren Lasten.

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