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Volkelt-Briefe

Haftung: Beitragsbescheid muss rechtskräftig sein

Erst wenn das Sozi­al­ge­richt nach Anfech­tung end­gül­tig über die Recht­mä­ßig­keit eines Prüf- und Nach­for­de­rungs­be­scheid der Pflicht­ver­si­che­rung ent­schie­den hat, kann der Geschäfts­füh­rer …bei Nicht-Zah­lung per­sön­lich in die Haf­tung genom­men wer­den (LG Bochum, Urteil vom 28.5.2014, I‑4 O 39/14).

Das Land­ge­richt stellt damit klar, dass die vor­schnel­le Anfor­de­rung von aus­ste­hen­den Bei­trä­gen mit dem Hin­weis auf eine per­sön­li­che Haf­tung des Geschäfts­füh­rers unzu­läs­sig ist. Der Geschäfts­füh­rer muss erst dann tätig wer­den bzw. Nach­zah­lun­gen der GmbH anwei­sen, wenn der von der GmbH bean­stan­de­te Prüf­be­scheid inkl. Nach­for­de­run­gen rechts­kräf­tig ist. Solan­ge dazu ein gericht­li­ches Ver­fah­ren läuft, ist eine „Rechts­kraft“ nicht ein­ge­tre­ten. Las­sen Sie sich also nicht von einem ent­spre­chen­den Bei­trags­be­scheid beeindrucken.

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