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Volkelt-Briefe

Haftung: Bei Schieflage im Konzern haftet der Vorstand

Weil die Unter­neh­mens­grup­pe Tel­Da­Fax über eine Toch­ter-GmbH noch Ver­trä­ge gegen Vor­kas­se abge­schlos­sen hat, obwohl …der Gesamt­vor­stand wuss­te, dass das Unter­neh­men die Leis­tun­gen nicht erfül­len kann, haf­tet der Vor­stand. Er kann die Haf­tung nicht auf den Geschäfts­füh­rer der ver­trags­schlie­ßen­den Toch­ter-GmbH abwäl­zen (Amts­ge­richt Mar­burg, Urteil vom 27.1.2014, 9 C 643/13).

Die­ses Vor­ge­hen ist Betrug (vgl. dazu Nr. 19/2013). Dann kann sich der Vor­stand nicht „davon­steh­len“, indem er sich hin­ter einem Fir­men­kon­strukt ver­steckt. Das gilt auch für die Beur­tei­lung, wer gegen die Insol­venz­an­trags­pflicht ver­sto­ßen hat. Der Geschäfts­füh­rer der Toch­ter-GmbH kann hier nur bedingt zur Haf­tung her­an­ge­zo­gen werden.

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