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Volkelt-Briefe

Gute Berater, schlechte Berater: Wann wechseln?

Das Markt­for­schungs­un­ter­neh­men S.W.I Finan­ce (Ham­burg) hat jetzt den Berufs­stand der Steu­er­be­ra­ter unter die Lupe genom­men und die TOP 500 unter den deut­schen Steu­er­be­ra­tern gekürt. Die Lis­te wur­de jüngst im Han­dels­blatt ver­öf­fent­licht. Wer sich aber als wech­sel­be­rei­tes GmbH-Man­dat davon eine Ori­en­tie­rungs­hil­fe erwar­tet hat, muss mit Ernüch­te­rung fest­stel­len: Es han­delt sich ledig­lich um eine Auf­lis­tung der Steu­er-Kanz­lei­en, die sich an der Umfra­ge der Markt­for­scher betei­ligt haben und die regel­mä­ßig Wei­ter­bil­dung betrei­ben – was aller­dings ohne­hin ein berufs­stän­di­sches Muss ist. Das sind z. B. für Frei­burg oder Saar­brü­cken – also Städ­te mit 300.000 und mehr Ein­woh­nern – gera­de ein­mal zwei oder drei Steu­er­be­ra­ter genannt, die sich jetzt TOP-Steu­er­be­ra­ter 500 nen­nen dür­fen. U. E. genügt das aller­dings bei wei­tem nicht, um eine Emp­feh­lung für einen Bera­ter-Wech­sel auszusprechen.

Wich­tig:Kün­di­gen Sie Ihr altes Man­dat schrift­lich, auf Ter­min und zah­len Sie alle aus­ste­hen­den Hono­rarab­rech­nun­gen – ansons­ten hat der (ehe­ma­li­ge) Bera­ter das Recht, die Her­aus­ga­be von Unter­la­gen zu ver­wei­gern (Zurück­be­hal­tungs­recht). Das ist ärger­lich und hält den Geschäfts­be­trieb unnö­tig auf.

Bes­ser ist es, das Gespräch mit den Kol­le­gen über den qua­li­fi­zier­ten Bera­ter zu suchen. Wich­tig ist, dass der bereits GmbHs (Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten) in ver­gleich­ba­rer Grö­ßen­ord­nung und am bes­ten in der glei­chen Bran­che berät. Auch hier gilt: Kein Bera­ter­wech­sel ohne Refe­ren­zen ein­ge­holt und nach­ge­prüft zu haben. Im Zwei­fel holen Sie sich Zusatz-Infor­ma­tio­nen von der Steu­er­be­ra­ter­kam­mer ein. Wich­tig ist, dass die Che­mie stimmt.

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