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Volkelt-Briefe

Grunderwerbsteuer: Aus für share deal

Die Finanz­mi­nis­ter der Län­der haben sich dar­auf ver­stän­digt, zahl­rei­che Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für Unter­neh­men bei der Befrei­ung von der Grund­er­werb­steu­er abzu­schaf­fen. Das betrifft z. B. auch den sog. Share-Deal – danach ist die Über­tra­gung von Immo­bi­li­en im Rah­men einer Unter­neh­mens­ver­äu­ße­rung grund­er­werb­steu­er­frei, wenn ledig­lich 95 % der Antei­le über­tra­gen wer­den. Die­ses Steu­er­pri­vi­leg soll ersatz­los gestri­chen wer­den (Finanz­mi­nis­ter der Länder). …

Die Ent­schei­dungs­ho­heit der Län­der ist nach der Betei­li­gung der Grü­nen in eini­gen Lan­des­par­la­men­ten nahe­zu unge­bro­chen. Im Klar­text: Die Län­der schaf­fen es u. U. allei­ne, eine ent­spre­chen­de Geset­zes­än­de­rung durch­zu­set­zen. In der Pra­xis wird das dazu füh­ren, das Unter­neh­men mit grö­ße­rem Immo­bi­li­en­ver­mö­gen vor­ge­zo­gen über eine Ver­äu­ße­rung ent­schei­den wer­den, um die 95 % – Regel des Share-Deal noch nut­zen zu kön­nen. Für Inves­to­ren ist das eine gute Mög­lich­keit, direkt in die Immo­bi­li­en­bran­che zu diversifizieren.

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