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Volkelt-Briefe

GmbH-Verkauf: Pensionszusage gegen Ablösezahlung

Wech­selt der Schuld­ner einer Pen­si­ons­zu­sa­ge gegen Zah­lung eines Ablö­sungs­be­trags, führt dies beim Arbeit­neh­mer nicht zum Zufluss von Arbeits­lohn, wenn dem Arbeit­neh­mer kein Wahl­recht zusteht, sich den Ablö­sungs­be­trag an sich selbst aus­zah­len zu las­sen (BFH, Urteil vom 18.8.2016, VI R 18/13). …

Dahin­ter steht eine Inter­es­san­te Gestal­tung. Der Seni­or Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer woll­te sei­ne GmbH ver­kau­fen. Der Käu­fer bestand aber dar­auf, dass er die ver­ein­bar­te Pen­si­ons­ver­pflich­tung nicht über­neh­men woll­te. Der Seni­or über­trug die Pen­si­ons­zu­sa­ge gegen Zah­lung einer Ablö­se auf einer sei­ner ande­ren Fir­men. Damit ist mög­lich das Ver­kaufs­hin­der­nis Pen­si­ons­zu­sa­ge aus dem Weg zu räu­men – sogar ohne nach­tei­li­ge steu­er­li­che Aus­wir­kung und unter Bei­be­hal­tung der Ansprü­che auf Pen­si­ons­zah­lun­gen für den Senior.

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