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Volkelt-Briefe

GmbH/Recht: Vorteile mit dem Schiedsgerichtsverfahren

Nach der Über­ar­bei­tung der Richt­li­ni­en der Deut­schen Insti­tu­ti­on für Schieds­ge­richts­bar­keit (DIS) ist das außer­ge­richt­li­che Ver­gleichs­ver­fah­ren bei Strei­tig­kei­ten zwi­schen Unter­neh­men seit 1.3.2018 noch vor­teil­haf­ter für alle Betei­lig­ten. Das Ver­fah­ren wur­de noch­mals ver­ein­facht und durch kür­ze­re Frist­set­zun­gen wei­ter beschleu­nigt. Vor­teil für strei­ten­de Unter­neh­men: Alle Inhal­te aus dem Ver­fah­ren blei­ben vertraulich.

Auch für Strei­tig­kei­ten zwi­schen den Gesell­schaf­tern der GmbH kann ver­ein­bart wer­den, dass die­se außer­ge­richt­lich in einem unab­hän­gi­gen Schieds­ge­richts­ver­fah­ren gelöst wer­den. Dazu muss aller­dings eine ent­spre­chen­de Rege­lung im Gesell­schafts­ver­trag ver­ein­bart werden.

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