Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Einsichts- und Auskunftsrecht in die gelöschte GmbH

Nur wenn mit der Ein­sicht in die Bücher einer gelösch­ten GmbH ver­mö­gens­recht­li­che Ansprü­che durch­ge­setzt wer­den sol­len und nur dann, wenn die Wert­gren­ze für sol­che Ver­fah­ren erreicht ist (hier: 600 EUR), muss das Regis­ter­ge­richt Ein­sicht in die Bücher die­ser Ex-GmbH ertei­len (OLG Cel­le, Beschluss v. 22.1.2018, 9 W 8/18).

Dazu heißt es im Gesetz (§ 74 GmbH-Gesetz): „Nach Been­di­gung der Liqui­da­ti­on sind die Bücher und Schrif­ten der Gesell­schaft für die Dau­er von zehn Jah­ren einem der Gesell­schaf­ter oder einem Drit­ten in Ver­wah­rung zu geben. Der Gesell­schaf­ter oder der Drit­te wird in Erman­ge­lung einer Bestim­mung des Gesell­schafts­ver­trags oder eines Beschlus­ses der Gesell­schaf­ter durch das Gericht (§ 7 Abs. 1) bestimmt”.

Schreibe einen Kommentar