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GmbH-Größenklassen: Die neuen Werte für den Jahresabschluss 2015

Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um (BMJV) hat im Sep­tem­ber 2014 den Gesetz­ent­wurf für ein Bilanz­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­set­zes (Bil­RUG) vor­ge­legt (vgl. Nr. 36/2014). Die Grö­ßen­klas­sen-Kri­te­ri­en sol­len erneut ange­ho­ben wer­den. Und zwar so, dass … vie­le mit­tel­stän­di­sche GmbHs, die bis­her ihren Jah­res­ab­schluss auf­wen­dig nach den Vor­ga­ben für mit­tel­gro­ße GmbH auf­stel­len und offen legen müs­sen, zu einer klei­nen GmbH wer­den. Das dürf­ten etwa 10.000 bis 15.000 GmbHs (ca. 1,5 %) sein.

Für rund 7.000 mit­tel­gro­ße Unter­neh­men ent­fällt die Prü­fungs­pflicht. Das bedeu­tet spür­ba­re Erleich­te­run­gen auch beim Jah­res­ab­schluss, der Offen­le­gung und eine spür­ba­re Kos­ten­er­spar­nis. So wird der Schwel­len­wert für die Bilanz­sum­me um fast 20 % auf 6 Mio. EUR erhöht. Die neue Umsatz­grö­ßen­gren­ze für klei­ne GmbH steigt eben­falls um rund 20 % auf dann 12 Mio. EUR. Klei­ne­re GmbH mit einer Bilanz­sum­me bis 6 Mio. EUR und Umsatz­er­lö­sen bis 12 Mio. EUR wer­den damit deut­lich ent­las­tet – bei der Büro­kra­tie und bei den Bürokratiekosten.

Die neu­en GmbH-Größenklassen

Kleins­te GmbH Bilanz­sum­me bis 350.000 €
Umsatz­er­lö­se bis 700.000 €
Mit­ar­bei­ter bis 10
Klei­ne GmbH Bilanz­sum­me bis 6.000.000 €
Umsatz­er­lö­se bis 12.000.000 €
Mit­ar­bei­ter bis 50
Mit­tel­gro­ße GmbH Bilanz­sum­me 6.000.000 € bis 20.000.000 €
Umsatz­er­lö­se 12.000.000 € bis 40.000.000 €
Mit­ar­bei­ter 51 – 250
Gro­ße GmbH Bilanz­sum­me mehr als 20.000.000 €

Umsatz­er­lö­se mehr als 40.000.000 €

Mit­ar­bei­ter mehr als 250

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 7.1.2015 dem Gesetz­ent­wurf zuge­stimmt. Gehen Sie davon aus, dass das Gesetz mit der Mehr­heit der Gro­ßen Koali­ti­on pro­blem­los durch­geht. Die neu­en Grö­ßen­klas­sen gel­ten dann bereits für den Jah­res­ab­schluss 2015.

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