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GmbH-Finanzen: So nutzen Sie die Niedrigzins-Phase

Immer mehr Unter­neh­mer, die nicht wis­sen, wie sie ihr pri­va­tes Geld­ver­mö­gen gewinn­brin­gend oder zumin­dest ohne Ver­lust anle­gen kön­nen, müs­sen sich etwas ein­fal­len las­sen. Sinn macht es jetzt, Erspar­tes nicht mehr in Wert­pa­pie­ren oder Spar­kon­ten anzu­le­gen. Was tun? Inves­tie­ren Sie in die eige­ne Fir­ma. Als Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen vom Ehe­gat­ten oder den Kin­dern. Vor­teil: das Geld bleibt in der Fami­lie und der Staat sub­ven­tio­niert bei der Steuer.

Bei­spiel: Bis vor weni­gen Mona­ten hat Geschäfts­füh­rer D. sämt­li­che Anschaf­fun­gen über die Bank finan­ziert. Den Geschäfts­wa­gen, den neu­en Kaf­fee­au­to­mat und selbst klei­ne­re Ersatz­in­ves­ti­tio­nen für die Küche. In sei­nem Restau­rant­be­trieb in zen­tra­ler Aus­flugs­la­ge finan­ziert er Monat für Monat knapp zehn­tau­send Euro, manch­mal auch mehr. Dazu muss er jedes Mal zum Bank­ter­min. Tele­fo­nisch – wie frü­her üblich – läuft das nicht mehr. D. muss die aktu­el­le Geschäfts­la­ge dar­stel­len und erklä­ren, was er anschaf­fen will, ob Rück­la­gen da sind und immer wie­der die hin­ter­leg­ten Sicher­hei­ten erhö­hen. Irgend­wann war ihm das zu viel. D. hat – wie er es nennt – eine „Stra­te­gie­wech­sel“ vor­ge­nom­men. Als ers­tes gab es eine Bestands­auf­nah­me: Wie viel Ver­mö­gen ist vor­han­den. Wie viel in Spar­bü­chern und Wert­pa­pie­re, mit wel­chen Lauf­zei­ten. Wel­che der Anla­gen sind als Sicher­hei­ten hinterlegt.

Im nächs­ten Schritt wird das Fami­li­en-Ver­mö­gen neu geord­net. Freie Mit­tel kön­ne z. B. – steu­er­frei – auf die bei­den Kin­der im Wege der vor­weg­ge­nom­me­nen Erb­fol­ge über­tra­gen wer­den. Tei­le des Ver­mö­gens hat er ganz in die GmbH ein­ge­bracht. Sein neu­es Finan­zie­rungs­mo­dell sieht jetzt so aus.

  • Die Kin­der und die Ehe­frau sind jetzt mit jeweils 9,9% an der GmbH betei­ligt. Sie geben Tei­le Ihrer Finanz­mit­tel als Dar­le­hen in die GmbH.
  • Die GmbH wie­der­um zahlt aus den Dar­le­hen Inves­ti­tio­nen. Ste­hen kei­ne Inves­ti­tio­nen an, inves­tiert die GmbH die frei­en Mit­tel in Akti­en, Betei­li­gun­gen oder ande­re Finanzanlagen.

Vor­teil: Zum einen zahlt die GmbH die Zin­sen für das Dar­le­hen nicht an die Bank. Das Geld bleibt „in der Fami­lie“. Weil die Kin­der unter 10% an der GmbH betei­ligt sind, zah­len Sie für die Zin­sen 25% Abgel­tungs­steu­er – wahl­wei­se den nied­ri­ge­ren per­sön­li­chen Steu­er­satz. Legt die GmbH das von den Kin­dern gelie­he­ne Geld in Finanz­ti­tel an, bringt das steu­er­lich sogar Vor­tei­le gegen­über der pri­va­ten Anla­ge: Divi­den­den und Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne aus Antei­len an ande­ren Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten im Betriebs­ver­mö­gen blei­ben steuerfrei.

Wie bei jeder Gestal­tung, mit der Steu­ern gespart wer­den, müs­sen die Vor­aus­set­zun­gen stim­men. Wer zu 10% und mehr an der GmbH betei­ligt ist, für den rech­net sich die Finan­zie­rung der GmbH mit einem Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen nicht mehr. Die Zin­sen unter­lie­gen nicht der 25%-Abgeltungssteuer – dafür müs­sen Sie den vol­len per­sön­li­chen Steu­er­satz rech­nen. Eine sol­che Ver­mö­gens­um­schich­tung muss auch unter Risi­ko-Aspek­ten geprüft wer­den. Gerät die Fir­ma in die Kri­se, ist das gesam­te pri­va­te Ver­mö­gen, das jetzt in der GmbH ein­ge­bracht ist, gefähr­det. Aber: Wenn das pri­va­te Ver­mö­gen als Sicher­heit für den Bank­kre­dit hin­ter­legt wird, ist es in der wirt­schaft­li­chen Schief­la­ge nicht weni­ger gefähr­det. Mit einem Unter­schied: Wird der Gesell­schaf­ter aus der Bürg­schaft in Anspruch genom­men, kann er den Ver­lust in sei­ner Steu­er­erklä­rung gel­tend machen – wenn es da über­haupt noch etwas zu ver­rech­nen gibt. Für die Neu­ord­nung des Fami­li­en-Ver­mö­gens muss aber auch ver­trag­lich Alles stim­men: Dazu gehört: Die Kin­der dür­fen nicht per Ver­mächt­nis dazu ver­pflich­tet wer­den, ihr Ver­mö­gen als Dar­le­hen in die GmbH ein­zu­brin­gen. Für min­der­jäh­ri­ge Kin­der soll­te ein Vor­mund bestellt werden.

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