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Volkelt-Briefe

GF-Vertrag: Koppelung von Abberufung und Kündigung

Nach einem Urteil des OLG Karls­ru­he, führt die Abbe­ru­fung des (Fremd-) Geschäfts­füh­rers nur dann zur Been­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges, wenn … dabei die Min­dest­kün­di­gungs­fris­ten gemäß § 622 BGB berück­sich­tigt wer­den. Eine auto­ma­ti­sche, sofor­ti­ge Been­di­gung des Anstel­lungs­ver­hält­nis­ses mit Zugang des Abbe­ru­fungs­be­schlus­ses ist nicht mög­lich (OLG Karls­ru­he, Urteil vom 25.10.2016, 8 U 122/15).

Ist in Ihrem Anstel­lungs­ver­trag eine sol­che Kop­pe­lung ver­ein­bart, haben Sie – je nach kon­kre­ter ver­trag­li­cher Aus­ge­stal­tung – nach die­sem Urteil gute Chan­cen, dass eine unwirk­sa­me Ver­ein­ba­rung vor­liegt und Ihr Arbeit­ge­ber an die gesetz­li­chen Kün­di­gungs­fris­ten gebun­den ist, weil im Anstel­lungs­ver­trag kei­ne ande­ren Kün­di­gungs­mo­da­li­tä­ten ver­ein­bart sind.

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