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Volkelt-Briefe

GF-Haftung: Nur noch Rumpf-Anklage gegen Anton Schlecker

Wie bereits abzu­se­hen war (vgl. Nr. 43/2017) hat das Land­ge­richt Stutt­gart das Ver­fah­ren gegen Anton Schle­cker und sei­ne bei­den Kin­der in eini­gen Punk­ten zurück genom­men (LG Stutt­gart, 11 KLs 152 Js 53650/12). Dabei geht es um eine Rei­he von Ankla­ge­punk­ten, bei denen die Annah­me der frü­hen Kennt­nis der Insol­venz und damit des vor­sätz­li­chen Bank­rotts nicht mehr auf­recht­erhal­ten wer­den kön­nen. Bestehen bleibt aber der Ankla­ge­punkt „vor­sätz­li­cher Bank­rott”. Nächs­ter Ver­hand­lungs­ter­min ist am 13.11.2017. Nach Ende der Beweis­auf­nah­me steht noch das Plä­doy­er der Staats­an­walt­schaft an. Damit könn­te der Pro­zess noch im Novem­ber abge­schlos­sen wer­den. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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