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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Wann gibt es Geld zurück vom Finanzamt?

Bis Ende Mai muss­ten alle Steu­er­zah­ler, die ihre Steu­er­un­ter­la­gen selbst erstel­len und nicht den Steu­er­be­ra­ter damit beauf­tragt haben, die ESt-Erklä­rung 2015 ein­rei­chen. Bei Unter­las­sen droht Ver­spä­tungs­zu­schlag. Dabei gilt: Je frü­her Sie Ihre Unter­la­gen ein­rei­chen umso schnel­ler gibt es Geld zurück. Dazu gibt es jetzt Zah­len: Im bun­des­wei­ten Durch­schnitt beträgt die Bear­bei­tungs­zeit durch die Finanz­be­hör­den 53 Tage. …

Wer pünkt­lich zum 31.5. die Steu­er­erklä­rung erhält dann – feh­ler- und rück­fra­gen­freie Erstel­lung vor­aus­ge­setzt – nach 53 Tagen, also Mit­te Juli sein Geld zurück. Die längs­te Bear­bei­tungs­zeit haben die Finanz­be­hör­den in Bre­men. Hier kann es bis zu 80 Tagen bis zur Rück­zah­lung dau­ern. Auch im Saar­land wer­den Steu­er­be­schei­de über­durch­schnitt­lich lan­ge bear­bei­tet (68 Tage). Am schnells­ten ist das Finanz­amt Bie­le­feld-Außen­stadt (28 Tage).

Soll­te das Finanz­amt Rück­fra­gen zu Ihrer Steu­er­erklä­rung haben, fah­ren Sie am bes­ten, wenn Sie den/die zustän­di­ge Sachbearbeiter/in sofort tele­fo­nisch kon­tak­tie­ren. Beherr­schen Sie sich, ver­su­chen Sie freund­lich zu blei­ben, ohne in der Sache vor­ei­lig nach­zu­ge­ben. In der Regel führt es zu einer (noch) zügi­ge­ren Bear­bei­tung, wenn die Akte ohne­hin schon im Bear­bei­tungs­mo­dus ist.

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