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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Scheidungen werden teurer

Nach einem Urteil des FG Nie­der­sach­sen kön­nen Schei­dungs­kos­ten ab 2013 nicht … mehr als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung bei der Steu­er ver­rech­net wer­den. Für die­se Kos­ten kann nichts ande­res gel­ten als für Pro­zess­kos­ten (FG Nie­der­sach­sen, 18.2.2015, 3 K 297/14).

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Sie kön­nen aber davon aus­ge­hen, dass die Pro­zess­par­tei­en die Revi­si­on bei Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) prü­fen und ggf. nut­zen wer­den. Aller­dings – so unse­re Ein­schät­zung – dürf­ten die Chan­cen für eine Revi­si­on des Urteils nicht beson­ders gut ste­hen. Bis­her konn­ten gut ver­die­nen­de Geschäfts­füh­rer ent­spre­chend ihrem per­sön­li­chen Steu­er­satz zwi­schen 30 bis 50 % der Anwalts- und Gerichts­kos­ten über die Steu­er ein­spa­ren. Eine gericht­li­che Schei­dung wird in Zukunft noch teu­rer. Damit steigt der Druck, sich außer­ge­richt­lich zu einigen.

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