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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Kosten für Privat-Jet keine Werbungskosten

Selbst wenn der (Fremd-) Geschäfts­füh­rer einer GmbH 30 von 111 Flug­stun­den pro Jahr mit sei­nem Pri­vat­flug­zeug für die GmbH geschäft­lich unter­wegs ist und dafür kei­ne Erstat­tung von sei­nem Arbeit­ge­ber GmbH erhält, kann er … die­se Auf­wen­dun­gen nicht als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen. Auch dann nicht, wenn die GmbH Lini­en­flü­ge zahlt (FG Hes­sen, Urteil vom 14.10.2014, 4 K 481/12).

Das FG bean­stan­det, dass durch die Nut­zung des Pri­vat­flug­zeu­ges zwar eine Zeit- und Kos­ten­er­spar­nis ein­ge­tre­ten sein könn­te. Bemän­gelt aber, dass der als Pilot agie­ren­de Geschäfts­füh­rer wäh­rend der Rei­se kei­ne geschäft­li­chen Tele­fo­na­te füh­ren kann oder Geschäfts­un­ter­la­gen lesen oder Sit­zun­gen vor­be­rei­ten kön­ne. Das Gericht: Bei der Nut­zung des pri­va­ten Flug­zeugs über­wiegt die Freu­de des Geschäfts­füh­rers am Flie­gen und damit eine pri­va­te Ver­an­las­sung. In ver­gleich­ba­ren Fäl­len soll­te der Gang vors FG nicht von aus­ge­schlos­sen wer­den. Bei einer erneu­ten Ein­zel­fall­prü­fung bestehen Chan­cen, dass ein ande­res Urteil herauskommt.

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