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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Pflichten: So viel Gesetz müssen Sie kennen

ComplianceCom­pli­ance“ – so der Fach­ter­mi­nus für Beach­tung und Ein­hal­tung der Geset­ze durch das Unter­neh­men. Im schlech­tes­ten Fall dro­hen dem Geschäfts­füh­rer dras­ti­sche Geld­bu­ßen – bis zu 1 Mio. EUR (§ 130 OWiG). Als Geschäfts­füh­rer eines Unter­neh­mens müs­sen Sie dafür sor­gen, dass Geset­ze und hoheit­li­che Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den. Z. B. die Buch­füh­rungs- und Bilan­zie­rungs­pflich­ten, die Steu­er­pflich­ten, auch Umwelt­auf­la­gen, arbeits­recht­li­che Bestim­mun­gen oder Grund­sät­ze des Geschäfts­ver­kehrs. Um die­ser Ver­pflich­tung nach­zu­kom­men, sind in der Pra­xis ins­be­son­de­re geeignet: …

  • Regel­mä­ßi­ge Infor­ma­ti­on: Für Kauf­leu­te gilt der Grund­satz der Infor­ma­ti­ons­ver­pflich­tung. Das bedeu­tet: Der Geschäfts­füh­rer kann sich im Zwei­fel nicht dar­auf beru­fen, dass er „ein Gesetz nicht kann­te“. Er ist ver­pflich­tet, sich zu infor­mie­ren. Das gilt nicht nur für bestehen­de Geset­ze und Vor­schrif­ten, son­dern auch für Rechts­än­de­run­gen des Gesetz­ge­bers, aber auch Rechts­än­de­run­gen, die sich aus der Recht­spre­chung oder ande­ren Quel­len erge­ben (Bei­spie­le: Man­dan­ten-Infor­ma­tio­nen Ihres Steu­er­be­ra­ters oder hier: „Die Infor­ma­ti­on für den GmbH-Geschäftsführer“).
  • Auf­stel­len eines Infor­ma­ti­ons­ka­ta­lo­ges: Mit zuneh­men­der Kom­ple­xi­tät des Unter­neh­mens erhält das The­ma „Infor­ma­ti­on“ mehr Gewicht. In grö­ße­ren Unter­neh­men ist es üblich, die Bericht­erstat­tung zwi­schen Gesell­schaf­tern und ihren Geschäfts­füh­rern mit Hil­fe eines sog. Infor­ma­ti­ons­ka­ta­lo­ges zu sys­te­ma­ti­sie­ren. Hier­in wird fest­ge­legt, wor­über die Gesell­schaf­ter regel­mä­ßig bzw. außer­or­dent­lich von den Geschäfts­füh­rern unter­rich­tet wer­den müssen.
  • Fach­kun­di­ge Bera­tung: Sie als Geschäfts­füh­rer sind ver­pflich­tet, sich bei Ent­schei­dun­gen über kom­ple­xe wirt­schaft­li­che Sach­ver­hal­te qua­li­fi­ziert bera­ten zu las­sen – und zwar durch einen in der Sache fach­kun­di­gen Exper­ten. So sind Sie beim Erwerb eines Unter­neh­mens ver­pflich­tet, eine fach­kun­di­ge Bera­tung zur Ermitt­lung eines ange­mes­se­nen Kauf­prei­ses ein­zu­ho­len, in Form eines Due Dil­li­gence (OLG Ol­den­burg, Ur­teil vom 22.6.2006, 1 U 34/03).
  • Doku­men­ta­ti­on: Vor­gän­ge mit betrieb­li­chen Aus­wir­kun­gen müs­sen pro­to­kol­liert und doku­men­tiert wer­den. Das betrifft Beschlüs­se (Gesell­schaf­ter, Geschäfts­füh­rer) und Pro­to­kol­le der Gre­mi­en und Projektgruppen.
  • Vor­keh­run­gen gegen Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den: Sie müs­sen die orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­aus­set­zun­gen dafür schaf­fen, dass es nicht zu Pflicht­ver­stö­ßen der Mit­ar­bei­ter kommt.

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