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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Haftung: D & O – Versicherungen zahlen viel – aber nur in jedem 4. Schadensfall

Die Mana­ger-Ver­mö­gens­scha­den-Ver­si­che­run­gen (D & O) zah­len nach den neu­es­ten Zah­len im Durch­schnitt nur in jedem 4. Ver­si­che­rungs­fall. Bei­spie­le: …Die Alli­anz zahl­te 100 Mio. EUR an Sie­mens (Kor­rup­ti­on) und ein Kon­sor­ti­um von 8 Ver­si­che­rern zahl­te 168 Mio. EUR an Daim­ler, weil der Vor­stands­vor­sit­zen­de Schr­empp wegen Ver­öf­fent­li­chung von Insi­der-Wis­sen belangt wur­de. Offen ist, wie viel die D & O‑Versicherer für die Ver­ge­hen ihrer Vor­stands­mit­glie­der Breu­er, Acker­mann und Fitschen/Jain an die Deut­sche Bank zah­len wer­den. Umge­kehrt heißt das aber auch: In 75 % aller Fäl­le bleibt das Unter­neh­men auf dem Scha­den sit­zen oder muss den Scha­den direkt gegen den Mana­ger durchsetzen.

Die meis­ten Unter­neh­men sichern sich mit zusätz­li­chen Ver­si­che­rungs­for­men gegen Ver­mö­gens­schä­den und deren Fol­gen ab. 40 % der Unter­neh­men haben zusätz­lich eine Ver­mö­gens­scha­den-Rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen. 17 % haben zusätz­lich eine Deckungs­kla­ge­ver­si­che­rung abge­schlos­sen. 64 % der Unter­neh­men mit D & O – Ver­si­che­rung haben sogar noch eine Straf­rechts­schutz­ver­si­che­rung für ihre Mana­ger abgeschlossen.

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