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Geschäftsführer-Gehälter 2014: Mit + 6,4 % gut im Plus

Der durch­schnitt­li­che Geschäfts­füh­rer ist männ­lich, 51 Jah­re alt und ver­dient 146.412 € im Geschäfts­jahr 2014. Das sind 6,4 % mehr als im Vor­jahr. So das Ergeb­nis der aktu­el­len Geschäfts­füh­rer Ver­gü­tungs-Stu­die der BBE Media. Die­se Zah­len die­nen auch den Finanz­be­hör­den als Ori­en­tie­rungs­grö­ße, wenn die steu­er­li­che Ange­mes­sen­heit des Geschäfts­füh­rer-Gehalts geprüft wird (vgl. Nr. 47/2013). …

Ent­schei­dend für die Ange­mes­sen­heit ist die Unter­neh­mens­grö­ße und hier an ers­ter Stel­le der Umsatz. Die BBE-Stu­die ermit­telt für Unter­neh­men mit einem Umsatz < 5 Mio. EUR einen Durchschnitts­wert (hier: Medi­an = 50 % ver­die­nen mehr und 50 % ver­die­nen weni­ger) für die Jah­res-Gesamt-Bezü­ge von 143.000 €. Für Unter­neh­men mit einem Umsatz > 25 Mio. € ermit­telt die Stu­die 331.000 € an Geschäfts­­­füh­rer-Gehalt. Aus­führ­li­che Ver­gleichs­zah­len nach Bran­chen gibt es > Hier ankli­cken.

Die Stu­die weist für Geschäfts­füh­rer im Ein­zel­han­del gegen­über dem Vor­jahr (98.000 €) eine über­durch­schnitt­li­che Stei­ge­rung um fast 30 % auf 130.000 €. Der Ein­zel­han­del ran­gier­te in den letz­ten Jah­ren am Ende der Ska­la (vgl. Nr. 47/2012).

Sie brau­chen ein Gehalts-Kurz­gut­ach­ten für 2015 > Hier ankli­cken

Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung 2014 nach Branchen:

Bran­che Fest­ge­halt Tan­tie­me Gesamt-Gehalt
Indus­trie 127.000 35.000 162.000
Groß­han­del 128.000 27.000 155.000
Dienst­leis­tung 117.000 22.000 139.000
Ein­zel­han­del 105.000 25.000 130.000
Hand­werk 102.000 20.000 122.000

 

Quel­le: BBE Media Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tungs-Stu­die 2014, gerun­det auf Tsd. EUR

Monie­ren die Finanz­be­hör­den das an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer gezahl­te Gehalt als „zu hoch“, kön­nen Sie ver­lam­gen, dass Ihr Ein­zel­fall geprüft wird. Der blo­ße Ver­weis der Finanz­be­hör­den auf die Ver­gleichs­wer­te z. B. aus der BBE-Stu­die ist kein Indiz dafür, dass Ihr Gehalt „zu hoch“ ist. Im Ein­zel­fall muss die gesam­te Situa­ti­on der GmbH (Umsatz, Ertrags­la­ge, Anzahl der Beschäf­tig­ten, Bran­che) und die Situa­ti­on des Geschäfts­füh­rers (Anzahl der Geschäfts­füh­rer, Alter, Aus­bil­dung, Qua­li­fi­ka­ti­on) mit in die Beur­tei­lung ein­flie­ßen. Die detail­lier­te Begrün­dung für das Vor­lie­gen einer VgA anhand von Ver­gleichs­wer­ten trägt die Finanz­be­hör­de (vgl. BFH, Urteil vom 27.10.1992, VIII R 41/89).

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