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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Compliance: Wie Anwälte gegen Unternehmen Front machen

In Deutsch­land gibt es kei­ne Sam­mel­kla­ge. Aber: Fin­di­ge Rechts­an­wäl­te (hier: Kanz­lei Haus­feld, Ber­lin >   https://www.hausfeld.com) las­sen sich Ansprü­che von Betrof­fe­nen (hier: LKW-Kar­tell) abtre­ten und bün­deln die Kla­gen. Wir­kung: …Selbst das Unter­neh­men, das im Kar­tell­ver­fah­ren als Kron­zeu­ge straf­frei aus­geht, muss damit befürch­ten, zivil­recht­lich in Anspruch genom­men zu werden.

Fol­ge: Es dro­hen Scha­dens­er­satz-Zah­lun­gen. Und: Das Inter­net macht´s mög­lich. Zum Bei­spiel unter > https://truck-damages.com/de. Hier kön­nen sich durch das in den letz­ten Mona­ten auf­ge­deck­te LKW-Kar­tell geschä­dig­te Logis­tik-Unter­neh­men mel­den und Ihre Ansprü­che gel­tend machen. Im Prin­zip sind das alle Logis­ti­ker, die einen Las­ter von MAN, Sca­nia, Ive­co oder Volvo/Renault im Fuhr­park haben. Sicher ist: Die­ses Kla­ge-Modell wird Schu­le machen – und auch im jetzt auf­ge­deck­ten Pkw-Kar­tell Nach­ah­mer-Kanz­lei­en fin­den – mit kaum abseh­ba­ren Fol­gen für die betrof­fe­nen Automobil-Hersteller.

Vor­teil: Das geschä­dig­te Unter­neh­men erhält bei Durch­set­zung der Kla­ge rund 2/3 des Scha­dens erstat­tet. Wird die Kla­ge abge­lehnt, ent­ste­hen dem betrof­fe­nen Unter­neh­men kei­ner­lei Kos­ten. Leicht vor­zu­stel­len, dass die­se Rechts­tech­nik auch in klei­ne­ren, regio­na­len Kar­tell­fäl­len ange­wandt wird. Ent­spre­chen­de Inter­net-Por­ta­le las­sen sich jeder­zeit ein­rich­ten und eine sol­che Umsatz­chan­ce lässt sich sicher­lich die ein oder ande­re Kanz­lei nicht entgehen.

Gehen Sie davon aus, dass es im Zusam­men­hang mit Die­sel­ga­te vor den Gerich­ten zu zahl­rei­chen Prä­ze­denz­fäl­len kom­men wird. Das dürf­te auch dazu füh­ren, dass das deut­sche Scha­dens­er­satz­recht für Pro­dukt­haf­tung zum Teil neu geschrie­ben wird. Auch in Sachen Abtre­tung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­che – sie­he neben­ste­hen­den Bei­trag – dürf­ten neu­en Mög­lich­kei­ten für Geschä­dig­te brin­gen. Gera­de klei­ne­re Unter­neh­men sind gut bera­ten, das The­ma Produkthaftung/QM ab sofort neu aus­zu­rich­ten. Als Geschäfts­füh­rer gehört das zu Ihren Compliance-Verpflichtungen.

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