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Volkelt-Briefe

Geld: D&O‑Versicherung zahlt Schaden der Muttergesellschaft

Laut BGH kann der D&O‑Versicherer eine Scha­dens­be­glei­chung nicht mit dem Hin­weis abtun, dass die Mut­ter­ge­sell­schaft ihren Ver­lust aus der Fehl­ent­schei­dung des Geschäfts­füh­rers der Toch­ter­ge­sell­schaft aus­glei­chen will (BGH, Urteil vom 13.4.2016, IV ZR 304/13). …

Die Ver­si­che­rung berief sich dar­auf, dass das Mut­ter­un­ter­neh­men kein entschädigungs­berechtigter „Drit­ter“ gemäß Poli­ce sei. Dazu der BGH: Die­ses Argu­ment greift nicht. Auch die Mut­ter­ge­sell­schaft hat Ansprü­che gegen den D&O‑Versicherer des Tochterunternehmens.

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