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Volkelt-Briefe

Frau gesucht: Was tun, damit Sie nicht gegen das AGG verstoßen?

Aus­nah­me­wei­se – und zwar dann, wenn in Ihrem Betrieb über­wie­gend Män­ner beschäf­tigt sind und Sie mehr Aus­ge­gli­chen­heit schaf­fen wol­len – dür­fen Sie das bereits in der Stel­len­aus­schrei­bung so for­mu­lie­ren – ohne gleich befürch­ten müs­sen, wegen Ver­stoß gegen das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) abge­mahnt zu wer­den. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Köln hielt die For­mu­lie­rung „Frau­en an die Macht” in der Stel­len­an­zei­ge für zuläs­sig (Urteil v. 18.5.2017, 7 Sa 913/16).

Wich­tig:Stim­men Sie sich unbe­dingt vor­her mit der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung ab – z. B. mit der gemein­sa­men Ziel­set­zung, dass Sie zusam­men mit der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung bewusst klas­si­sche Geschlech­ter­rol­len­kli­schees (hier: Auto­ver­käu­fer) in Ihrem Unter­neh­men ver­än­dern wollen

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