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Volkelt-Briefe

Nachgetreten: Wie der Fall Hoeneß die Finanzbehörden stark macht

Vor der Ver­schär­fung der steu­er­li­chen Selbst­an­zei­ge zum 1.1.2015 stieg die Zahl der Selbst­bezichtiger im Jahr 2014 auf einen Höchst­stand von rund 40.000 Anzei­gen. Und selbst seit­her ist die Angst vor einer Voll­ver­ur­tei­lung wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung so groß, dass es selbst unter ver­schärf­ten Bedin­gun­gen in 2015 noch rund 15.000 Selbst­an­zei­gen gab. Die pro­mi­nen­tes­ten Fäl­le hat­ten dabei sicher­lich die größ­te abschre­cken­de Wir­kung – so wie der spek­ta­ku­lä­re Fall Zum­win­kel (vgl. Nr. 5/2009) oder der wohl popu­lärs­te Fall Hoe­neß (vgl. Nr. 18/2013). …Ent­schei­dend für die hohe Zahl an Selbst­an­zei­gen war dabei das Geschäfts­mo­dell „Steu­er-CD“. Ein recht­lich (höchst) umstrit­te­nes Geschäfts­mo­dell. Die Finanz­be­hör­den hat das aller­dings nicht davon abhal­ten kön­nen, fis­ka­li­sche Inter­es­sen durch­zu­set­zen. Und zwar in vol­lem Umfang und flä­chen­de­ckend, wenn man ein­mal davon absieht, dass die saar­län­di­schen Finanz­be­hör­den eini­ge Fäl­le wohl­wol­lend bis zur Ver­jäh­rung über­se­hen haben sol­len. Zur Erin­ne­rung: Wer heu­te eine Selbst­an­zei­ge schal­tet, muss rück­wir­kend für 10 Jah­re sämt­li­che steu­er­li­chen Sach­ver­hal­te auf den Tisch legen und lücken­los erklä­ren. Das gilt auch für betrieb­li­che Steu­ern. Das Risi­ko, dass sich hier­bei Feh­ler ein­schlei­chen, ist groß. Mit der Fol­ge, dass die Straf befrei­en­de Wir­kung ver­lo­ren geht. Das Straf­maß rich­tet sich dann nach Höhe der hin­ter­zo­ge­nen Steu­ern – vom BGH vor­ge­ge­ben nach dem Fall Boris Becker.

Dabei kommt sicher­lich dem ehe­ma­li­gen Bay­ern Mün­chen Mana­ger Uli Heo­neß die undank­ba­re Rol­le zu, dass er das tro­cke­ne The­ma Steu­ern bis in die Bou­le­vard-Pres­se gebracht hat. Und das wochen­lang, so dass die Abschre­ckung bis in die hin­ters­ten Win­kel der Repu­blik wirk­te. Es gab wohl auch kei­nen spek­ta­ku­lä­re­ren Fall, der klar uns allen mach­te, wie kurz der Weg von der bür­ger­li­chen Exis­tenz bis ins Gefäng­nis ist. Die Zei­ten, dass Steu­er­ver­ge­hen als Kava­liers­de­likt durch­gin­gen, sind lan­ge schon Geschichte.

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