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Volkelt-Briefe

Controlling: Umsatzbeteiligung für schnelles Internet

Die Deut­sche Tele­kom wird Start-up-Unter­neh­men einen (gewag­ten) Deal anbie­ten: Danach erhal­ten die­se exklu­siv schnel­les Inter­net und müs­sen dafür noch nicht ein­mal einen Auf­preis zah­len. Im Gegen­zug ver­langt die Tele­kom eine Umsatz­be­tei­li­gung („ein paar Pro­zent“). Ziel ist es laut Tele­kom, Wett­be­werbs­nach­tei­le und Markt­zu­gangs­be­schrän­kun­gen, die sich nach dem Ende der Netz­neu­tra­li­tät für jun­ge Unter­neh­men erge­ben, auszugleichen. …

Nach der Ent­schei­dung des EU-Par­la­ments zur Netz­neu­tra­li­tät kommt jetzt ganz schnell Bewe­gung in den Markt (vgl. dazu Sei­te 2). Abseh­bar ist, dass schnel­les und wett­be­werbs­fä­hi­ges Inter­net in Zukunft eine Fra­ge des Prei­ses sein wird. Zu prü­fen ist, inwie­weit zusätz­li­che Inter­net-Akti­vi­tä­ten von eta­blier­ten Unter­neh­men, in ein Start-up aus­ge­grün­det wer­den können.

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