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Volkelt-Briefe

Bilanzrecht: Verstöße blocken Feststellung des Jahresabschlusses

Allei­ne schon die Tat­sa­che, dass Bilanz­vor­schrif­ten bei der Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses nicht ein­ge­hal­ten wur­den, führt bereits dazu, dass … der Beschluss zur Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses unwirk­sam ist (OLG Stutt­gart, Urteil vom 27.2.2015, 14 U 58/13).

Das gilt nur, wenn es tat­säch­lich Ver­stö­ße gegen gesetz­li­che Vor­schrif­ten gibt. Etwas ande­res gilt, wenn einer der Gesell­schaf­ter der Auf­fas­sung ist, dass die in Ansatz gebrach­ten Auf­wen­dun­gen sach­lich nicht gerecht­fer­tigt sind. Dann kann er gegen den Fest­stel­lungs­be­schluss kla­gen. Die­ser ist aber bis zum Aus­gang des Ver­fah­rens wirksam.

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