Kategorien
Volkelt-Briefe

Betriebskontrollen: Mehr Rechte für Zoll- und Landesbehörden

Wer schon mit der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) zu tun hat­te, weiß, dass es dann zur Sache geht und auf die Wir­kung für den Publi­kums­ver­kehr kaum oder gar nicht Rück­sicht genom­men wird. Der Image­scha­den kann beträcht­lich sein (vgl. Nr. 41/2015). Ach­tung:

Ab 1.1.2017 wer­den die Zoll­be­hör­den noch mehr Rech­te und Voll­mach­ten bekom­men (Gesetz zur Stär­kung der Bekämp­fung der Schwarz­ar­beit und der ille­ga­len Beschäf­ti­gung). Danach gilt:

  • Die Prü­fungs- und Ermitt­lungs­tä­tig­kei­ten der FKS wer­den gestärkt, indem die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für neue IT-Ver­fah­ren zur Vorgangs­bearbeitung und die Erfas­sung der Arbeits­sta­tis­tik geschaf­fen werden.
  • Die FKS hat vol­len Zugriff auf das Fahr­zeug­re­gis­ter des Kraftfahrt-Bundesamtes.
  • Die für die Bekämp­fung der Schwarz­ar­beit zustän­di­gen Lan­des­be­hör­den haben eige­ne Prüfungsbefugnisse.
  • Zusätz­lich wird eine Klau­sel ins Gesetz geschrie­ben, nach der neben Bau-Betrie­ben dann auch Diens­t­­leis­­tungs- und Lie­fer-Unter­neh­men, die mit Ver­stö­ßen auf­ge­fal­len sind, kei­ne öffent­li­chen Auf­trä­ge mehr bekom­men wer­den.*   *   *
Die­se Rech­te gel­ten zum 1.1.2017 und wer­den flä­chen­de­ckend umge­setzt. Die davon betrof­fe­nen Bran­chen (Taxi­ge­wer­be, Spe­di­tio­nen, Kurier­dienst, Lie­fer­diens­te für Gas­tro­no­mie­be­trie­be) müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, dass auch die Lan­des­be­hör­den (Gewer­be­auf­sichts­äm­ter) bei Ver­dacht (Anzei­gen von Kon­kur­ren­ten, ver­är­ger­te Mit­ar­bei­ter) von sich aus tätig wer­den. Das betrifft un­angemeldete/falsch gemel­de­te Arbeit­neh­mer (Schwarz­ar­beit) und Ver­stö­ße gegen die Mindestlohnvorschriften.

Schreibe einen Kommentar