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Volkelt-Briefe

Betriebliche Altersversorgung: Mehr Anreize auch für kleinere Firmen

Die Neu­aus­rich­tung der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (bAV) kommt in Fahrt. Nach Arbeits­mi­nis­te­rin Andrea Nah­les (SPD) kom­men jetzt auch Vor­schlä­ge von den Gewerk­schaf­ten und der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (vgl. Nr. 13/2015). Im Kern geht es dar­um, die bAV auch für die Mit­ar­bei­ter in klei­ne­ren Unter­neh­men attrak­ti­ver zu machen. …

Stand bis­her: Auf Wunsch des Arbeit­neh­mers muss jedes Unter­neh­men Lohn in eine bAV ein­zah­len. Das nut­zen aber nur 30 % der Arbeit­neh­mer in Betrie­ben mit bis zu 10 Mit­ar­bei­tern und gera­de 40 % in den Betrie­ben mit bis zu 50 Mit­ar­bei­tern. Neu­es­ter Vor­schlag: Von der Bei­trags­pflicht zur Insol­venz­si­che­rung der bAV wer­den die Fir­men aus­ge­nom­men, die einen sog. Arbeit­ge­ber­an­teil zur bAV zuzahlen.

Bis­her kön­nen Arbeit­neh­mer bis zu 4 % des Ein­kom­mens bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze steu­er- und abga­ben­frei in eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung ein­zah­len. Nach dem neu­en Modell, das auch von der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft getra­gen wird, soll der Arbeit­ge­ber zusätz­li­che 4 % steu­er­frei bei­steu­ern kön­nen. Nicht gelöst ist bis­lang die dop­pel­te Bei­trags­pflicht des bAV-Anteils zur Kran­ken­ver­si­che­rung (KV). Ins­ge­samt nimmt das neue Gesicht der bAV lang­sam Kon­tu­ren an. Sicher ist aller­dings jetzt schon, dass die Neu­re­ge­lung für Arbeit­ge­ber Zusatz­kos­ten brin­gen wird.

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