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Volkelt-Briefe

Arbeitsrecht: Kündigung wegen Mindestlohn ist unzulässig

Will der Arbeit­ge­ber Weih­nachts- und Urlaubs­geld auf den Min­dest­lohn „ver­tei­len“ und begrün­det er damit eine Ände­rungs­kün­di­gung, dann ist die­se Kün­di­gung unzu­läs­sig und damit unwirk­sam (LAG Ber­lin Bran­den­burg, Urtei­le vom 11.8.2015, 19 Sa 819/15 u. a.). …

Damit hat das LAG in meh­re­ren Ver­fah­ren ent­schie­den, dass eine Ver­rech­nung recht­lich nicht durch­geht. Und zwar weder mit einer außer­or­dent­li­chen noch einer ordent­li­chen Kün­di­gung oder mit einer Ände­rungs­kün­di­gung. Eine Ände­rung der im Arbeits­ver­trag ver­ein­bar­ten Kon­di­tio­nen ist in der Pra­xis nur mit Zustim­mung des Mit­ar­bei­ters rechts­ver­bind­lich durchzusetzen.

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