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Volkelt-Briefe

ACHTUNG: Unangemeldete Kassen-Nachschau kommt 2018

Auf den letz­ten Drü­cker haben sich Bun­des­tag und Bun­des­rat doch noch auf einen gemein­sa­men Gesetz­ent­wurf gegen den Steu­er­be­trug mit Laden­kas­sen ver­stän­digt. Danach wird es ab 2020 eine Quit­tungs­pflicht (hier: Gas­tro­no­mie) geben, von der aller­dings Aus­nah­men auf Antrag mög­lich sind. Ach­tung: Die bis­lang erst für 2020 geplan­te Mög­lich­keit der Finanz­äm­ter, unan­ge­kün­digt Kas­sen­prü­fun­gen durch­zu­füh­ren wird bereits zum 1.1.2018 umge­setzt. Dar­auf soll­ten Sie sich recht­zei­tig ein­stel­len (Quel­le: Gesetz zum Schutz vor Mani­pu­la­tio­nen an digi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen vom 13.12.2016). …

Pro­ble­ma­tisch ist nach wie vor die Abgren­zung von Ver­käu­fen an eine Viel­zahl von nicht bekann­ten Per­so­nen (Kiosk) und auf­zeich­nungs­pflich­ti­gen Ein­zel­ge­schäf­ten (Restaurant­betrieb, Markt­ver­kauf). Immer­hin hat man sich dar­auf ver­stän­digt, dass eine gene­rell Ein­zel­auf­zeich­nungs­pflicht aller Vor­gän­ge mit Bar­geld so nicht kom­men wird. Unab­hän­gig davon gel­ten ab 1.1.2017 die stren­ge­ren Auf­zeich­nungs­pflich­ten für elek­tro­ni­sche Kas­sen­sys­te­me (vgl. dazu Nr. 47 + 49/2016).

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