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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 50/2011

The­men heu­te: Was tun gegen die umstrit­te­ne Pra­xis der „Umsät­ze nach  Ver­pro­bung” Metho­de der Steu­er­prü­fer? + Neu im Geschäft: Für 2012 die Pen­si­ons­zu­sa­ge rich­tig pla­nen und vor­be­rei­ten + Gesell­schaf­ter muss sich bei öffent­li­chen Äuße­run­gen über die GmbH zurück­hal­ten + Frau­en­quo­te bei Fir­men­park­plät­zen ist nicht zu bean­stan­den + Bewer­bungs­run­de für neue Top-Level-Domains star­tet + BISS

 

50. KW 2011
Frei­tag, 16.12.2011

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

neben der Finanz- und Ban­ken­kri­se und den ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­aus­sich­ten für 2012 gibt es noch ganz ande­re The­men, die für nicht weni­ge Unter­neh­mer eine exis­ten­zi­el­le Bedro­hung sind. Und zwar ins­be­son­de­re für klei­ne­re Unter­neh­men, die sich pro­fes­sio­nel­le Rechts­be­ra­tung und lan­ge Pro­zes­se nicht leis­ten kön­nen. Sogar TV-Enter­tai­ner Hape Ker­ke­ling hat jetzt in sei­nem Jah­res­rück­blick 2011 die höchst umstrit­te­ne Pra­xis der Ver­pro­bung durch die Finanz­be­hör­den ange­pran­gert und damit erst­mals einer brei­ten Öffent­lich­keit Metho­den der Finanz­be­hör­den auf­ge­zeigt, die sonst nur im Stil­len aus­ge­tra­gen wer­den. Der Steu­er­bür­ger ist ansons­ten ohne öffent­li­che Kon­trol­le den Unter­stel­lun­gen der über­mäch­ti­gen Finanz-Büro­kra­tie ausgesetzt.

Im vor­ge­führ­ten Fall geht es um einen klei­ne­ren Gas­tro­no­mie­be­trieb, dem das Finanz­amt unter­stellt, dass die ver­kauf­ten Schnit­zel statt der ange­ge­be­nen 250 Gramm nur mit 180 Gramm zu ver­an­schla­gen sind. Fol­ge: Die ver­kauf­te Men­ge und die Umsät­ze wer­den nach oben „geschätzt“. Und zwar hier ganz kon­kret um ins­ge­samt 38.000 €, was das finan­zi­el­le Ende des betrof­fe­nen Gewer­be­trei­ben­den bedeu­tet. Um was geht? Die Finanz­be­hör­den ermit­teln Durch­schnitts-Ver­brauchs­men­gen. Z. B. Schnit­zel-Gewich­te für Gas­tro­no­men, auch Sham-poo-Ver­brauch bei Fri­sö­ren, Holz­ver­brauch bei Schrei­nern, Farb­ver­brauch bei Lackie­rern usw. . Abwei­chun­gen vom Durch­schnitts­ver­brauch wer­den steu­er­lich nicht nach­voll­zo­gen. Wer grö­ße­re Schnit­zel ver­kauft, als Maler­be­trieb die Tape­te mehr­mals streicht oder als Fri­sör bei der Haar­wä­sche mehr Sham­poo als vor­ge­se­hen ver­braucht, dem wird auto­ma­tisch unter­stellt, dass er bei den Umsät­zen fal­sche Anga­ben macht.

Das ist also kein Ein­zel­fall. Auch wir haben an die­ser Stel­le bereits öfter auf sol­che Fäl­le ver­wie­sen – zuletzt z. B. auf die Befra­gung der Finanz­be­hör­den zur Kun­den­struk­tur von Fri­sö­ren, um dar­aus Wer­te für Durch-schnitts­ver­brauchs­men­gen zu erhal­ten (vgl. Nr. 20/2011). Nach unse­ren Ein­schät­zun­gen wird in fast allen Prü­fun­gen bei Betrie­ben, in denen die Ein­kaufs­men­gen voll­stän­dig erfasst sind, die Umsät­ze aber Band­brei­ten zulas­sen, mit sog. Ver­pro­bun­gen nach Durch­schnitts­wer­ten nach­ge­rech­net. Wir schät­zen, dass es bun­des­weit min­des­tens bei einer fünf­stel­li­gen Zahl von Prü­fun­gen zu Bean­stan­dun­gen und Nach­ver­steue­run­gen kommt. Dass wir mit die­sen Schät­zun­gen nicht allei­ne ste­hen, beleg­te in besag­ter TV-Sen­dung auch WISO-Wirt­schafts­exper­te Micha­el Opo­c­zyn­ski. Dabei ist die­se Rechts­pra­xis der Finanz­be­hör­den höchst zwei­fel­haft und ver­fas­sungs­recht­lich umstrit­ten. De fac­to schaf­fen die Finanz­äm­ter so eine Umkehr der Beweis­last. Der Gewer­be­trei­ben­de muss bewei­sen, dass er Umsät­ze nicht gemacht hat. Dabei legen die Finanz­be­hör­den mit Durch­schnitts­wer­ten einen Maß­stab vor, der durch Nichts gerecht­fer­tigt ist als einer Durch­schnitts­be­rech­nung. Eine gesetz­li­che Vor­ga­be z. B. für eine Por­tio­nie­rung oder Ver­brauchs­men­gen ist nicht vor­ge­se­hen und in einer Wett­be­werbs­wirt­schaft nicht sys­tem­kon­form. Dazu kommt die Pra­xis der Betriebs­prü­fung, auf den Prüf­ling Druck aus­zu­üben und not­falls einen Kom­pro­miss gegen Zah­lung durch­zu­set­zen – sei es mit dem Hin­weis auf ein mög­li­ches Straf­ver­fah­ren. Was im Klar­text einem beruf­li­chen Aus für den Betrof­fe­nen gleichkommt.

Für die Pra­xis: Wich­tig ist, dass Betrof­fe­ne sich weh­ren und dazu ggf. auch an die Öffent­lich­keit gehen. Das scheint der­zeit die ein­zi­ge Mög­lich­keit, einen gewis­sen öffent­li­chen Druck auf die Finanz­be­hör­den aus­zu­üben. Sobald es um grö­ße­re Beträ­ge geht, soll­ten Sie auch neben Ihrem Steu­er­be­ra­ter einen Fach­an­walt für Steu­er­recht ein­schal­ten. Auf kei­nen Fall soll­ten Sie „klein bei­geben“. Nach unse­ren Erfah­run­gen müs­sen Sie dann damit rech­nen, dass Sie dem­nächst wie­der auf der Lis­te der zu prü­fen­den Unter­neh­men ste­hen. Infor­mie­ren Sie auch den Ansprech­part­ner Recht der IHK, den Bran­chen­ver­band und die Fachpresse.

Neu im Amt: Jetzt die Pensionszusage für 2012 sichern

Geschäfts­füh­rer, die erst seit kur­zem im Amt sind, soll­ten unbe­dingt noch vor dem Jah­res­en­de prü­fen, ob Sie bereits die Vor­aus­set­zun­gen für die Ertei­lung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge erfül­len. Die Pen­si­ons­zu­sa­ge der GmbH an ihren Geschäfts­füh­rer ist für klei­ne­re und mit­tel­gro­ße GmbH immer noch eine der bes­ten Mög­lich­kei­ten, die Steu­er­be­mes­sungs­grund­la­ge der GmbH dau­er­haft zu min­dern. Der Vor­teil: Die Pen­si­ons­rück­stel­lung wirkt sich in der Bilanz der GmbH Gewinn min­dernd aus. Vor­aus­set­zung: Sie sind bereits seit 2 Jah­ren im Amt und die GmbH schreibt schwar­ze Zahlen.

Dazu soll­ten die Gesell­schaf­ter der GmbH mög­lichst noch in 2011 per Gesell­schaf­ter-Beschluss eine Pen­si-ons­zu­sa­ge ab 01.01.2012 für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer beschlie­ßen (Ände­rung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges). Nur dann ist sicher­ge­stellt, dass Sie die­se Form der steu­er­güns­ti­gen Alters­ver­sor­gung bereits für das gesam­te Jahr 2012 nut­zen können.

Für die Pra­xis: Für GmbH-Neu­grün­dun­gen ver­langt das Finanz­amt für die steu­er­li­che Aner­ken­nung eine War­te­zeit von 5 Jah­ren. Aus­nah­me: Es han­delt sich um eine Umgrün­dung z. B. aus einer bereits seit län­ge­rem agie­ren­den (Ein-) Per­so­nen-Gesell­schaft. Emp­feh­lung: Neben der War­te­zeit müs­sen zur steu­er­li­chen Aner­ken­nung der Pen­si­ons­zu­sa­ge noch zahl­rei­che ande­re Bedin­gun­gen ein­ge­hal­ten wer­den (z. B. Gleich­be­hand­lungs­grund­satz, Rück­de­ckung, Bezugs­rech­te usw.) Dazu emp­feh­len wir auf jeden Fall Bera­tung durch den Steu­er­be­ra­ter. Wenn Sie noch kei­ne Pen­si­ons­zu­sa­ge ver­ein­bart haben, gehört das unbe­dingt auf die Tages­ord­nung zum nächs­ten Steuerberater-Termin.

Arbeits­hil­fen: Beschluss-For­mu­lar: Zusa­ge einer Pen­si­on, Alles zur Pen­si­ons­zu­sa­ge inkl. Muster

Gesellschafter muss sich bei öffentlichen Stellungnahmen zur GmbH zurückhalten

Äußert sich einer der Gesell­schaf­ter des Unter­neh­mens kri­tisch in der Öffent­lich­keit über die Geschäfts­po­li­tik des Unter­neh­mens, kann das Aus­wirk­lun­gen auf sein Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht haben. Begrün­dung: Die übri­gen kön­nen mit dem Hin­weis „Kre­dit schä­di­gen­de Aus­sa­gen“ das Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht in die Geschäfts­un­ter­la­gen der GmbH ver­wei­gern (OLG Köln, Urteil vom 8.12.2011, 18 U 38/11).

Für die Pra­xis: Im Urteils­fall war einer der Gesell­schaf­ter in einem Bericht des Mana­ger Maga­zins kri­tisch zur Geschäfts­po­li­tik der Pri­vat­braue­rei Gaf­fel zitiert wor­den. Der Gesell­schaf­ter konn­te aller­dings dar­le­gen, dass es sich um eine „so nicht gemach­te Aus­sa­ge“ han­del­te. Den­noch: Auch als Gesell­schaf­ter einer GmbH sind Sie gut bera­ten, sich in der Öffent­lich­keit (Inter­views, spon­ta­ne Tele­fon-Befra­gung durch eine Jour­na­lis­ten usw.) zurück­hal­tend mit Aus­sa­gen über das Unter­neh­men zu geben. Im schlech­tes­ten Fall kann das dazu füh­ren, dass die übri­gen Gesell­schaf­ter Ihnen sogar Aus­kunft und Ein­blick in grund­sätz­li­che Unter­la­gen der GmbH (z. B. Anhang, Lage­be­richt, oder: Ver­trä­ge, Pla­nungs­un­ter­la­gen) ver­wei­gern kön­nen. Das soll­ten Sie nicht leicht­fer­tig riskieren.

Frauenquote für Firmenparkplätze ist nicht zu beanstanden

Ver­gibt der Arbeit­ge­ber Fir­men-Park­plät­ze nach dem Kri­te­ri­um „Frau­en vor Män­ner“, dann ist das nicht zu bean­stan­den. Es liegt kein Ver­stoß gegen den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz nach dem AGG vor. Die Ungleich­be­hand­lung ist sach­lich gerecht­fer­tigt, weil Frau­en nach­weis­bar öfter Opfer von sexu­el­len Über­grif­fen wer­den und inso­fern ein Schutz­be­dürf­nis vor­liegt (LAG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 29.9.2011, 10 Sa 314/11).

Für die Pra­xis: Geklagt hat­te ein Schwer­be­hin­der­ter. Sei­ne Kla­ge wegen Dis­kri­mi­nie­rung wur­de aber abge­wie­sen. Bevor Sie auf Ihrem Fir­men­ge­län­de Frau­en bevor­zu­gen, soll­ten Sie aber bei Schwer­be­hin­de­run­gen den­noch genau prü­fen, ob sie auch die­sen wie den Frau­en pri­vi­le­gier­te Park­plät­ze zuwei­sen. Sonst steht zu befürch­ten, dass die Behin­der­ten­ver­bän­de ein neu­es Grund­satz-Urteil zu die­ser Rechts­fra­ge anstre­ben. Wenn Sie die­ses Pro­zess-Risi­ko ver­mei­den wol­len, soll­ten Sie sich kom­pro­miss­be­reit geben.

Bewerbungsrunde für neue Top-Level-Domains

Am 12.1.2012 star­tet die Bewer­bungs­run­de für die neu­en Inter­net-Adres­sen. Neben den bis­her übli­chen Bezeich­nun­gen wie de, com, org, eu wird es dann auch mög­lich sein, z. B. die Fir­men­be­zeich­nung oder ande­re Begriff­lich­kei­ten als Inter­net-Adres­se zu wäh­len. Bei­spie­le: www.auto.vw und www.maschinen.bosch oder www.brotaufstrich.nutella oder www.golf. Ab 1.1.2013 sol­le es laut Inter­net-Behör­de ICANN mög­lich sein, mit den neu­en Domains im Inter­net erreich­bar zu sein.

Für die Pra­xis: Die Behör­de lässt sich die Ver­ga­be der neu­en Domains „ver­sil­bern“ – d. h. zum Start sind extrem hohe Gebüh­ren fäl­lig. Eine Regis­trie­rung lohnt also nur für grö­ße­re Unter­neh­men oder bekann­te Mar­ken, die unbe­dingt geschützt wer­den müs­sen. Zu den kon­kre­ten Bedin­gun­gen lesen Sie unter Die Infor­ma­ti­on für den Vol­kelt-Brief Nr. 26/2011. Kos­ten­güns­ti­ger und damit inter­es­sant für klei­ne­re Unter­neh­men sind regio­na­le Ver­wei­se – etwa www.Meier.Freiburg . Dazu muss das Unter­neh­men aber eine regio­na­le För­de­rung (z. B. durch Spon­so­ring) nach­wei­sen. Kon­takt: https://www.icann.org .

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Vol­kelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

BISS > Die Wirt­schafts­sa­ti­re > https://www.gmbh-gf.de/biss/Testosteron-ideen

P.S.: Freue mich über Ihr Feedback, Anregungen, Erfahrungsberichte oder Fragen – am besten gleich hier > info@GmbH-GF.de

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