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Volkelt-Brief 47/2016

Volkelt-FB-01Stra­te­gie: Nut­zen Sie die 10%-Erfolgs-Formel + Geschäfts­füh­rer-Pflicht­ver­si­che­rung: Rechts­la­ge wird immer unkla­rer + Ein­zel­han­del-GmbHs: Neue Ver­gleichs­zah­len für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter + Fuhr­park: Die rich­ti­ge Stra­te­gie gegen die Blaue Pla­ket­te + GmbH-Recht: Gericht ent­las­tet Geschäfts­füh­rer + NEU: GmbHs mit Kas­se – über­sicht­li­ches Merk­blatt + BISS

 

 

 

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Frei­burg 18. Novem­ber 2016

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

Erfolgs­for­meln brin­gen kom­pli­zier­te Sach­ver­hal­te auf den Punkt. So wie Nico­la Leib­in­ger-Kam­müll­er, Vor­sit­zen­de der Geschäfts­füh­rung des mit­tel­stän­di­schen Maschi­nen­bau-Glo­ba­lis­ten Trumpf GmbH & Co. KG und Mer­kel-Bera­te­rin, vor weni­gen Tagen im Vor­trag vor mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mern. Erfolgs­ga­ran­ten der Trumpf-Grup­pe sind danach zwei Fak­to­ren. Zum einen setzt man in Stuttgart/Ditzingen auf Wachs­tum und zwar mit ambi­tio­nier­ten 10 %.  Das ist nur zu erzie­len, wenn man kon­se­quent 10 % des Umsat­zes in For­schung und Ent­wick­lung steckt – in neue Pro­duk­te, in Pro­zes­se, Ver­fah­ren und in die Mit­ar­bei­ter. Die Erfolgs­sto­ry des Mit­tel­ständ­lers gibt ihr Recht. Was für den gro­ßen Mit­tel­ständ­ler rich­tig ist, ist für klei­ne­re Unter­neh­men zwar kein Muss – kann aber so ganz falsch nicht sein.

Erfolg­rei­che klei­ne­re Unter­neh­men haben eine höhe­re Ren­di­te als grö­ße­re Unter­neh­men. Aber: In der Regel haben die­se Unter­neh­men eine deut­lich gerin­ge­re Inves­ti­ti­ons­quo­te. Für den nach­hal­ti­gen Erfolg wird die Inves­ti­ti­on in die Mit­ar­bei­ter immer wich­ti­ger. Das gilt aller­dings auch für die klei­ne­ren Unter­neh­men. Nut­zen Sie dazu regel­mä­ßig und gezielt den Anspruch von Arbeit­neh­mern auf Wei­ter­bil­dung (AWbG), Bil­dungs­ur­laub und/oder erstat­ten Sie ent­ste­hen­de Fortbildungskosten.

Geschäftsführer-Pflichtversicherung: Rechtslage immer unklarer

So eben mal 7 Mrd. € Mehr­ein­nah­men könn­te die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) gegen die Alters­ar­mut gut gebrau­chen. Das wären in etwa die Mehr­ein­nah­men, wenn sich der Gesetz­ge­ber dazu ent­schließt, die nicht pflicht­ver­si­cher­ten GmbH-Geschäfts­füh­rer in die DRV ein­zu­be­zie­hen (vgl. Nr. 25/2016). Die Rech­nung ist ein­fach: Von den ca. 1,2 Mio. GmbH-Geschäfts­füh­rern sind ca. 500.000 nicht bei­trags­pflich­tig. Bei einer Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze von 6.359 € (2017) und einem Bei­trags­satz von 18,7 % ergibt das zusätz­li­che Bei­trä­ge in Höhe von 7,12 Mrd. €. Aus Sicht der Poli­tik bedeu­tet das: Durch die Belas­tung einer rela­tiv klei­nen, gut ver­die­nen­den Grup­pe könn­te man brei­ten Tei­len der Bevöl­ke­rung zusätz­li­che Leis­tun­gen zukom­men las­sen. Die Abgren­zung zwi­schen sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gem und dem –nicht-pflich­ti­gem Geschäfts­füh­rer wird in der Pra­xis immer kom­pli­zier­ter. Ten­denz: Nach der­zei­ti­ger Rechts­la­ge kommt es immer öfter zu einer auf­wen­di­gen, sich u. U. über 3 Gerichts­in­stan­zen hin­zie­hen­den Ein­zel­fall­prü­fung, deren Aus­gang zum Vabanque­spiel wird.

Aktu­el­ler Fall: Das Sozi­al­ge­richt Reut­lin­gen hat 2 Min­der­heits-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer als nicht sozialversicherungs­pflichtig ein­ge­stuft, weil laut Gesell­schafts­ver­trag die Ände­rung der Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­­­ver­trä­ge bzw. die Beru­fung und Abbe­ru­fung von neu­en Geschäfts­füh­rern nur mit deren Zustim­mung mög­lich ist (Urteil vom 28.6.2016, S 8 R 1775/14). Die DRV wird das so nicht hin­neh­men und in die nächs­te Instanz gehen. U. E. ist der Fall dazu geeig­net, dass das BSG hier Klar­text redet und von der Poli­tik kla­re Kri­te­ri­en für die sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Ein­stu­fung von Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern ein­for­dern wird. Wahr­schein­lich auf Kos­ten der Geschäftsführer.

Auch in der poli­ti­schen Dis­kus­si­on in den Medi­en kris­tal­li­siert sich her­aus, dass es eine brei­te Front für eine „Alli­anz der Ein­zah­ler“ gibt – z. B. die For­de­rung nach Ein­be­zie­hung von Beam­ten, Abge­ord­ne­ten, Frei­be­ruf­lern aber auch befrei­ten Son­der­grup­pen, wie den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern von GmbHs, in die gesetz­li­che Pflicht­ver­si­che­rung. Der Ruf nach einem Total­um­bau der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung wird von Ver­tre­tern aus allen Par­tei­en unter­stützt. Für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer gibt anders als bei ande­ren Berufs­grup­pen kei­ne wirk­li­che Lob­by, die sich für deren Inter­es­sen ein­setzt – wenn man ein­mal von den weni­gen Ver­bän­den der mit­tel­stän­di­schen Familien­unternehmen (Stif­tung Fami­li­en­un­ter­neh­men, INTES) absieht. Alle ande­ren Berufs­grup­pen kön­nen sich auf star­ke Ver­bän­de mit guter Ver­net­zung und zum Teil gewerk­schaftlichen Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren beru­fen. Alles in allem sind das kei­ne guten Aus­sich­ten für den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer.

Einzelhandel-GmbHs: Vergleichszahlen für Geschäftsführer-Gehälter

Die BBE-Media hat die neu­es­ten Zah­len zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung 2016 vor­ge­legt. Wir haben die Zah­len für Ein­zel­han­del-GmbHs etwas genau­er unter die Lupe genom­men. Besonderheiten:

  • Je nach Seg­ment ist die Gehalts-Ent­wick­lung sehr unter­schied­lich. In ers­ter Linie liegt das dar­an, dass klei­ne­re Ein­zel­han­del-GmbHs stark von der Per­son des Geschäfts­füh­rers und dem jewei­li­gen Kun­den­stamm geprägt sind.
  • Inso­fern ist ein star­ker Ein­bruch (- 6,7 % Lebensmittel/Reformhaus) eben­so wenig signi­fi­kant wie die größ­te ver­zeich­ne­te Stei­ge­rung (+ 23,8 % Raumausstattung/Wohntextilien). Hier dürf­te die Daten­ba­sis nicht mehr hergeben.
  • Bei den Zah­len han­delt es sich um Durch­schnitts­zah­len. In der Pra­xis gibt es die unter­schied­lichs­ten Betriebs­grö­ßen – von der Kleinst-GmbH mit unter 500.000 € Umsatz bis zur GmbH mit 25 Mio. € und mehr Umsatz im Jahr.
  • Das Gesamt-Niveau ist zufrie­den stel­lend bis gut. Bei den unten genann­ten Wer­ten han­delt es sich um die Fest­be­zü­ge. Zusätz­lich wird in drei von vier Ein­zel­han­del-GmbHs eine Tan­tie­me gezahlt und zwar im Durch­schnitt in Höhe von 16 % der Fest­be­zü­ge. Hier die aktu­el­len Ver­gleichs­zah­len der Geschäfts­füh­rer im Einzelhandel:
Bran­che Fest-Gehalt 2014/2015 Fest-Gehalt 2015/2016 Dif­fe­renz Gesamt­ver­gü­tung inkl. Tan­tie­me (16 %)
Bekleidung/Lederwaren 111.000 € 108.000 € - 2,8 % 125.000 €
Elektro/UE/PC 109.000 € 106.000 € - 2,8 % 123.000 €
Heimwerker/Gartencenter 109.000 € 108.000 € - 1,0 % 125.000 €
Kfz-Han­del/Hand­werk 103.000 € 107.000 € + 2,8 % 124.000 €
Lebensmittel/Reformhaus 165.000 € 154.000 € - 6,7 % 178.000 €
Möbel/Küchen 106.000 € 108.000 € + 1,8 % 125.000 €
Online­han­del 108.000 € 107.000 € - 0,3 % 124.000 €
Raumausstattung/Wohntextilien 105.000 € 130.000 € + 23,8 % 151.000 €
Schu­he 114.000 € 116.000 € + 1,7 % 134.000 €
Sport-/Spiel­wa­ren 137.000 € 135.000 € - 1,5 % 156.000 €
Sons­ti­ger Einzelhandel 99.000 € 107.000 € + 8,0 % 124.000 €
Beträge auf volle Tausend gerundet. Quellen: BBE Media Gehaltsumfrage 2015/2016, eigene Analysen
Ori­en­tie­rungs­hil­fe für die Geschäfts­füh­rer von Ein­zel­han­del-GmbHs lie­fern die Karls­ru­her Tabel­len – das sind die offi­zi­el­len Ver­gleichs­zah­len der Finanz­be­hör­den zur Ange­mes­sen­heits­prü­fung der Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter. Danach gilt: Für klei­ne­re Ein­zel­han­del-GmbHs mit einem Umsatz < 2,5 Mio. EUR hal­ten die Finanz­be­hör­den eine Spann­wei­te von 120.000 bis 150.000 € als Gesamt­ge­halt für ange­mes­sen. Nur wer hier deut­lich nach oben aus­bricht muss damit rech­nen, dass eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) unter­stellt wer­den kann. In Ein­zel­han­del-GmbHs mit 2,5 bis 5 Mio. € Umsatz liegt das Ver­gleichs­ge­halt bereits zwi­schen 130.000 und 180.000 €. In Ein­zel­han­del-GmbHs mit 5 bis 25 Mio. € Umsatz liegt das Ver­gleichs­ge­halt zwi­schen 180.000 € und 210.000 €. In Ein­zel­han­del-GmbHs mit 25 bis 50 Mio. € Umsatz liegt das Ver­gleichs­ge­halt zwi­schen 210.000 € und 440.000 € (Quel­le: OFD Karls­ru­he vom 4.3.2009, S 2742/84 – St 221 Karls­ru­her Tabel­len). Die von der BBE-Media jetzt ermit­tel­ten Ver­gleich­zah­len bele­gen, dass in vie­len GmbHs längst nicht bis zu „Ange­mes­sen­heits­gren­ze“ ver­dient wird. Was im Ein­zel­fall auch Sinn macht, weil die Lohn­steu­er­be­las­tung für das Geschäfts­füh­rer-Gehalt z. B. bei 200.000 € schon rund 40 % beträgt.

Fuhrpark: Die richtige Strategie gegen die Blaue Plakette

Die EU erhöht den Druck, um die Schad­stoff­be­las­tung in den Städ­ten zu redu­zie­ren – auch in Deutsch­land (Stutt­gart). Jetzt haben die Grü­nen einen Ver­ord­nungs­ent­wurf vor­ge­legt, wonach die Blaue Pla­ket­te in Deutsch­land flä­chen­de­ckend umge­setzt wer­den kann (vgl. Nr. 24/2016). Dann kön­nen die Kom­mu­nen Innen­städ­te für Fahr­zeu­ge sper­ren, die die Euro-6-Vor­ga­ben nicht erfül­len (BR-Druck­sa­che 617/16).

Fol­ge: Die meis­ten Diesel­fahrzeuge errei­chen die­se Norm nicht. Es ist auch nicht davon aus­zu­ge­hen, dass die­se Norm erreicht wird. Ben­zi­ner kön­nen bereits ab der Euro-Norm 3 die blaue Pla­ket­te erhal­ten. Mit Ein­füh­rung des Ampel­mo­dells sind nur noch Fahr­zeu­ge mit grü­ner Pla­ket­te in 51 von ins­ge­samt 53 Umwelt­zo­nen zu­gelassen. Der Bun­des­ver­band Fuhr­park-Mana­ge­­ment warn­te bereits mehr­fach: „Dann kön­nen eini­ge Unter­neh­men einen Groß­teil ihrer Fuhr­parks nicht mehr ein­set­zen“.

Hier müs­sen bei allen Geschäfts­füh­rern mit Fuhrpark/Firmenwagen die Alarm­glo­cken läu­ten. Sicher wer­den das nicht alle Kom­mu­nen sofort umset­zen. Aber wie beim Ampel­mo­dell wird es eif­ri­ge Vor­rei­ter geben. Frü­her oder spä­ter zie­hen dann alle nach. Sinn­voll für den Fuhr­park der nächs­ten Jah­re sind Lea­sing-Beschaf­fun­gen mit kur­zen Lauf­zei­ten oder der Ver­zicht auf Die­sel-Fahr­zeu­ge bei regel­mä­ßi­gen Umwelt­zo­nen-Fahr­ten. Das gilt auch für den Fir­men­wa­gen des Chefs und der Mit­ar­bei­ter. Betrof­fe­ne Fahr­zeu­ge haben einen hohen Wert­ver­lust und müs­sen abge­schrie­ben werden.

GmbH-Recht: Gericht entlastet Geschäftsführer

Hat ein Notar bei den einer Gesell­schaft­er­lis­te zugrun­de lie­gen­den Ver­än­de­run­gen (Kauf eines GmbH-Anteils) mit­ge­wirkt, ver­drängt die Notar­pflicht zur Ein­rei­chung der Gesell­schaft­er­lis­te die ent­spre­chen­de Pflicht des Geschäfts­füh­rers (KG Ber­lin, Beschluss vom 7.7.2015, 22 W 15/15).

Damit ist der Geschäfts­füh­rer aus der Haf­tung, wenn – das ist die Regel – der Notar den Kauf/Verkauf des GmbH-Anteils nota­ri­ell beur­kun­det. Jeder deut­sche Notar ist ver­pflich­tet, die Ver­än­de­rung zur Berei­ni­gung der Gesell­schaft­er­lis­te dem Re­gistergericht zu mel­den. Als Geschäfts­füh­rer soll­ten Sie regel­mä­ßig – jähr­lich – prü­fen, ob die Gesell­schaft­er­lis­te Ihrer GmbH auf aktu­el­lem Stand ist (www.Handelsregister.de). Bei einer Beur­kun­dung im Aus­land soll­ten Sie unmit­tel­bar kon­trol­lie­ren.

 

NEU: GmbHs mit Kasse – übersichtliches Merkblatt 

Zum Jah­res­en­de endet die Über­gangs­frist für elek­tro­ni­sche Kas­sen, die nicht den neu­en Stan­dards für mani­pu­la­ti­ons­si­che­re Kas­sen­sys­te­me bzw. für die ord­nungs­ge­mä­ßen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten ent­spre­chen (vgl. Nr. 31/2016). Die recht­li­chen Grund­la­gen dazu sind in meh­re­ren BMF-Schrei­ben vor­ge­ge­ben. Jetzt hat die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on (OFD) Karls­ruhe in einem über­sicht­li­chen Merk­blatt die wesent­li­chen Vor­schrif­ten in ver­ständ­li­cher Form zusam­men­ge­fasst – auch die genau­en Vor­ga­ben für die Über­gangs­re­ge­lun­gen und die jewei­li­gen Auf­be­wah­rungs­fris­ten (OFD Karls­ru­he, Merk­blatt vom 31.10.2016).

Das infor­ma­ti­ve Merk­blatt gibt es zum kos­ten­frei­en Down­load auf den Inter­net-Sei­ten der OFD Karls­ru­he unter www.OFD-Karlsruhe.de > Aktu­el­les > Kas­sen­buch­füh­rung > Merk­blatt der OFD Karls­ru­he vom 31.10.2016. U. E. eine gute Über­sicht mit wich­ti­gen Hin­wei­sen für alle GmbHs mit Ver­pflich­tung zur Kas­sen­füh­rung (Gas­tro­no­mie, Ein­zel­han­del usw.).

 

Mit bes­ten Grüßen

Lothar Volkelt

Her­aus­ge­ber + Chefredakteur

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