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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 41/2014

The­men heu­te: Wer­bung: Die Poli­tik spielt wie­der mit der Steu­er-Schrau­be GmbH-Finan­zen: Invest-Zuschuss jetzt noch attrak­ti­ver + Neu­aus­rich­tung der GmbH: So über­zeu­gen Sie Ihre(n) Mit-Gesell­schaf­ter + Krea­tiv: Die Unter­neh­mens-Pres­se­kon­fe­renz im Inter­net + Steu­ern: Gewinn-Absicht ent­schei­det über Wer­bungs­kos­ten + Arbeit & Per­so­nal: Jeder zwei­te Mit­ar­bei­ter braucht Anlei­tung + BISS

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Nr. 41/2014

Frei­burg 10.10.2014

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

erin­nern Sie noch an die Inves­ti­ti­ons­hil­fe­ab­ga­be? Damit woll­te die Poli­tik 1982/83 alle Bun­des­bür­ger zusätz­lich mit 5 % der Steu­er­schuld an den Öffent­li­chen Inves­ti­tio­nen betei­li­gen. Erst die Rich­ter des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts konn­ten die­sen Angriff auf die Geld­bör­sen der Deut­schen stop­pen. Eine Zwangs­an­lei­he war und ist verfassungswidrig.

Nicht weni­ger umstrit­ten ist, den Soli­da­ri­täts­zu­schlag ohne wei­te­re zeit­li­che Beschrän­kung zu ver­län­gern. Hier prü­fen die Juris­ten des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums noch, wie das umge­setzt wer­den kann. Auch jetzt sind die Mit­tel für Öffent­li­che Inves­ti­tio­nen knapp. Ob Sanie­rung der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur, Netz­aus­bau, Ener­gie­tras­sen, neue Flücht­lings­un­ter­künf­te, mehr Leh­rer oder die Finan­zie­rung der Ener­gie­wen­de: Der Staat will zusätz­li­che Ein­nah­men. Es wun­dert also nicht, wenn gera­de jetzt die For­de­rung nach (zusätz­li­chen) Län­der­steu­ern laut wird. Dazu kommt Jahr für Jahr die kal­te Pro­gres­si­on. Finanz­mi­nis­ter Schäub­le hält das Alles für zumutbar.

Unter­neh­men müs­sen sich zusätz­lich immer wie­der mit neu­en Steu­er-Maß­nah­men aus­ein­an­der­set­zen, mit denen die Finanz­be­hör­den ver­su­chen, die steu­er­li­chen Bemes­sungs­grund­la­ge für die Ermitt­lung der betrieb­li­chen Steu­ern zu ihren Guns­ten zu ver­än­dern. So hat der Finanz­aus­schuss des Bun­des­ra­tes jetzt den Ent­wurf der sog. Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­tei­lungs­ver­ord­nung (BsGAV) bera­ten und in den Eck­punk­ten abge­seg­net. Für ver­bun­de­ne Unter­neh­men mit aus­län­di­schen Betriebs­stät­ten wird das neben einer stil­len Steu­er­erhö­hung zu einem erheb­li­chen Bera­tungs-Mehr­auf­wand füh­ren (vgl. Nr. 35/2013). Der Bun­des­rat wird dazu abschlie­ßend Ende der Woche bera­ten und den Geset­zes­text wohl in unver­än­der­ter Form annehmen.

GmbH-Finanzen: Invest-Zuschuss jetzt noch attraktiver

Klei­ne­re Unter­neh­men, die nicht älter als 10 Jah­re sind und „inno­va­tiv“ tätig sind, kön­nen ihr EK mit einem Invest-Zu­­schuss (vor­mals „Inves­ti­ti­ons­zu­schuss Wag­nis­ka­pi­tal“) auf­sto­cken. Vor­aus­set­zung: Die GmbH hat < 50 Mit­ar­bei­ter und einen Jah­res­um­satz bzw. eine Bilanz­sum­me < 10 Mio. EUR. Der Inha­ber ist Inha­ber eines Patents, das im direk­ten Zusam­men­hang mit dem Geschäfts­zweck steht, oder er hat in den 2 Jah­ren vor der Antrag­stel­lung auf einen Invest-Zuschuss öffent­li­che För­der­mit­tel für ein For­schungs- oder Inno­va­ti­ons­pro­jekt erhal­ten. Geför­dert wer­den auch Unter­neh­men, deren Grün­der mehr als 50 % über eine Betei­li­gungs­ge­sell­schaft (bis max. 4 Gesell­schaf­ter, ein Gesell­schaf­ter muss min­des­tens 50 % der Antei­le besit­zen) hal­ten. Das Pro­gramm gibt es nur für bestimm­te Bran­chen (Lis­te der geför­der­ten Bran­chen > https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/I/investitionszuschuss-wagniskapital-richtlinie.pdf > unter Nr. VII). Neu im För­der­ka­ta­log sind: Tech­ni­schen Tex­ti­li­en, Ober­flä­chen­ver­ede­lung, Wärme­behandlung, Her­stel­lung von medi­zi­ni­schen und zahn­medizinischen Appa­ra­ten und Materialien.

So funk­tio­niert das För­der­mo­dell: Betei­ligt sich ein pri­va­ter Inves­tor mit einem Wag­nis­ka­pi­tal von min­des­tens 10.000 EUR am Unter­neh­men, zahlt der Bund einen Zuschuss von 20% der Inves­ti­ti­ons­sum­me. Ins­ge­samt ste­hen dafür För­der­mit­tel in Höhe von 5,3 Mio. EUR zur Ver­fü­gung. Damit wer­den Unter­neh­men mit ins­ge­samt rund 25 Mio. EUR geför­dert. NEU: Erträ­ge aus dem Invest-Zuschuss wer­den steu­er­frei (Beschluss des Bun­des­ka­bi­netts vom 24.9.2014).

Wenn Ihre GmbH die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, stel­len Sie beim Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) einen Antrag auf „För­der­fä­hig­keit“ (https://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/invest/index.html > Kon­takt­for­mu­lar). Anschlie­ßend muss die BAFA den För­der­an­trag des Inves­tors bewil­li­gen und zahlt den För­der­be­trag direkt an den Inves­tor aus. Hilf­reich bei der Suche nach Inves­to­ren sind die Busi­ness Angels Netz­wer­ke (BAND). Die regio­na­len Ansprech­part­ner der BAND fin­den Sie auf deren Inter­net­sei­te unter > https://www.business-angels.de.

Neuausrichtung: So überzeugen Sie Ihre(n) Mit-Gesellschafter

Wenn die Zie­le in der GmbH – z. B. auf­grund wirt­schaft­li­cher Pro­ble­me mit dem bis­he­ri­gen Geschäfts­mo­dell – neu gesteckt wer­den müs­sen, so ist das in der Regel nur mit Zustim­mung des Mit-Gesell­schaf­ters mög­lich. Ent­spre­chen­de Maß­nah­men gehö­ren dann zu den Gesell­schafts­ver­trag ändern­den Bestim­mun­gen (z. B. Ände­rung des Gegen­stan­des der GmbH). Der Mit-Gesell­schaf­ter reagiert in der Regel emp­find­lich, wenn Sie eine Neu­aus­rich­tung schlecht vor­be­rei­ten. Beispiele:

  • Der Gesell­schaf­ter wird zu spät und lücken­haft informiert.
  • Der Gesell­schaf­ter fühlt sich nur unzu­rei­chend in den Ent­schei­dungs­pro­zeß einbezogen.
  • Es wird nur ein Lösungs­vor­schlag ange­bo­ten, so dass der Gesell­schaf­ter sich man­gels Alter­na­ti­ven über­gan­gen fühlt und kein Mit­spra­che­recht hat.Dann stellt sich die Fra­ge, wel­cher Tages­ord­nungs­punkt wirk­lich so dring­lich ist, dass eine außer­or­dent­li­che Ein­be­ru­fung gerecht­fer­tigt ist. Als beson­ders schwie­rig wird der Umgang mit Gesell­schaf­tern emp­fun­den, die selbst nur wenig oder kei­ne kauf­män­ni­sche Erfah­rung haben und selbst als Angestell­te arbeiten.

Für die Pra­xis: Trotz aller Schwie­rig­kei­ten, die im Umgang mit den Gesell­schaf­tern auf­tre­ten kön­nen, ist es als GmbH-Geschäfts­füh­rer Ihre Auf­ga­be, not­wen­di­ge wirt­schaft­li­che Maß­nah­men ein­zu­lei­ten und durch­zu­set­zen. Sys­te­ma­ti­sches Vor­ge­hen ver­min­dert dabei Reibungsverluste:

  • Vie­le Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen bemän­geln, dass der Mit-Gesell­schaf­ter Ent­schei­dun­gen oft nur sehr zöger­lich trifft und Risi­ko­kom­po­nen­ten grund­sätz­lich über­be­wer­tet. Eben­so oft wird kri­ti­siert, dass der Mit-Gesell­schaf­ter dazu neigt, bei kurz­fris­tig not­wen­di­gen Maß­nah­men auf Zeit­ge­winn hin­zu­ar­bei­tet. Als unbe­frie­di­gend wird auch ein lang­fris­tig fest­ge­leg­ter Tur­nus für Gesell­schaf­ter-Ver­samm­lun­gen emp­fun­den, die nur 1 oder 2 Mal pro Jahr abge­hal­ten wird.
  • Der Infor­ma­ti­ons­stand des exter­nen Gesell­schaf­ters ist gera­de so hoch, wie Sie ihm Zah­len, Berich­te und Infor­ma­tio­nen über die GmbH zugäng­lich machen. Män­gel im inner­be­trieb­li­chen Infor­ma­ti­ons­sys­tem gehen damit auch zu Las­ten des Infor­ma­ti­ons­stan­des der Gesellschafter.
  • Set­zen Sie nicht vor­aus, dass der exter­ne Gesell­schaf­ter Ziel­markt und Markt­ent­wick­lung so beur­tei­len (kön­nen), wie Sie es tun. Auch die­se Infor­ma­tio­nen gehö­ren ins regel­mä­ßi­ge Berichtswesen.
  • Pro­ben Sie Gleich­be­hand­lung. Machen Sie nicht den Feh­ler, weni­ger qua­li­fi­zier­te Fra­gen kurz abzu­han­deln und auf ein­ge­üb­te Fra­gen bis ins Detail zu antworten.
  • Brin­gen Sie viel Geduld mit. Erst wenn die letz­te Fra­ge beant­wor­tet, der letz­te Ein­wand bespro­chen wur­de, ist für den Gesell­schaf­ter deut­lich, dass sei­ne Beden­ken ernst genom­men wer­den und er nicht über­gan­gen wird.

Kreativ: Die Unternehmens-Pressekonferenz im Internet

Pres­se­ar­beit und PR ist wich­tig und gewinnt an Bedeu­tung. Z. B., wenn das Unter­neh­men in der Öffent­lich­keit kaum bekannt ist und neue Mit­ar­bei­ter ange­spro­chen wer­den sol­len. Regio­na­le Pres­se und Jour­na­lis­ten bekom­men zu spü­ren, dass immer mehr Unter­neh­men in die Öffent­lich­keit wol­len. Immer mehr Pres­se­mit­tei­lun­gen gehen ein und müs­sen bear­bei­tet wer­den. Oft ist eine Prä­senz in der regio­na­len Pres­se nur mög­lich, wenn zugleich auch eine teu­re Anzei­ge geschal­tet wird. Eine gute Mög­lich­keit, der regio­na­len Jour­nail­le auf­zu­fal­len, ist es, Zah­len und Unter­neh­mens-Neu­ig­kei­ten per Pres­se­kon­fe­renz vor­zu­stel­len und die­se zeit­gleich auch im Inter­net zu übertragen.

Vor­teil: Der Jour­na­list kann sich einen O‑Ton (z. B. des Geschäfts­füh­rers) via Inter­net besor­gen und so die eige­ne Bericht­erstat­tung ohne gro­ßen Auf­wand auf­wer­ten. Neben dem Live­stream kön­nen Inter­es­sier­te die Pres­se­kon­fe­renz anschlie­ßend auch auf Ihrer Web­site z. B. als You­tube-Clip jeder­zeit abru­fen. Wei­te­rer Vor­teil: Poten­zi­el­le Mit­ar­bei­ter kön­nen die Geschäfts­füh­rung „live“ erle­ben und sich so einen (nicht ganz unwich­ti­gen) atmo­sphä­ri­schen Ein­druck von ihrem zukünf­ti­gen Arbeit­ge­ber zu verschaffen.

Der Auf­wand für eine Inter­net-Pres­se­prä­senz ist nicht groß. Es genügt eine Web­cam. Ach­ten Sie dar­auf, dass ein Zusatz-Mikro­fon ange­schlos­sen wer­den kann. Das erhöht die Audio-Qua­li­tät wesent­lich. Über PC über­tra­gen Sie den Live­stream an einen Dienst­leis­ter, der Ihre Pres­se­kon­fe­renz live ins Inter­net stellt (z. B.: www.livestream.com, www.Ustream.tv, ach­ten Sie dar­auf, dass die Über­tra­gung „wer­be­frei“ erfolgt – das geht z. B. durch den Erwerb eines wer­be­frei-Start-Pakets). Vor­ab infor­mie­ren Sie die Pres­se, inter­es­sier­te Kun­den und Geschäfts­part­ner über Ihre Inter­net-Pres­se­kon­fe­renz und stel­len den Clip anschlie­ßend auf Ihre Web­site oder in You­tube zur wei­te­ren Verwertung.

Steuern: Gewinn-Absicht entscheidet über Werbungskosten

Als GmbH-Gesell­schaf­ter kön­nen Sie Refi­nan­zie­rungs­kos­ten für einen Kre­dit, mit dem Sie Ihre GmbH finan­zie­ren, als Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen anset­zen, wenn die GmbH mit Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht geführt wird (BFH, Urteil vom 2.4.2014, VIII R 26/11).

Pro­ble­ma­tisch ist das, wenn die GmbH nach der Grün­dung und bei Finan­zie­rung durch Bank-Dar­le­hen des Gesell­schaf­ters nicht in die Gewinn­zo­ne kommt, weil das Geschäfts­mo­dell zu kei­nem Zeit­punkt trag­fä­hig war. Aller­dings ist es dann Sache des Finanz­amts, kon­kre­te Anhalts­punk­te vor­zu­tra­gen, die die Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht („per­sön­li­che Grün­de und Nei­gun­gen“) in Abre­de stel­len. Nega­tiv­bei­spiel: Sie sind lei­den­schaft­li­cher Modell­bau­er und betrei­ben einen Modell­bau-Ein­zel­han­del, der über Jah­re Ver­lus­te erwirtschaftet.

Arbeit + Personal: Jeder zweite Mitarbeiter braucht Anleitung

Nach einer Stu­die der Gesell­schaft für Kon­sum­for­schung (GfK) emp­fin­den es 50 % der Arbeit­neh­mer als beson­ders posi­tiv, wenn ihnen genü­gend Frei­raum ein­ge­räumt, Kom­pe­ten­zen gewür­digt und eigen­ver­ant­wort­li­ches Arbei­ten geför­dert wer­den. Aus Unter­neh­mer­sicht ist das ein durch­aus erfreu­li­ches Ergeb­nis. Im Umkehr­schluss bedeu­tet das aller­dings auch, dass jeder zwei­te Arbeit­neh­mer Pro­ble­me mit dem selb­stän­dig ver­ant­wort­li­chen Arbei­ten hat. Hier gilt es, genau hin­zu­schau­en und im Ein­zel­fall den Mit­ar­bei­ter ent­spre­chend einzustellen.

Volkelt Lothar Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Chef­re­dak­teur + Herausgeber

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