Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 27/2012

The­men heu­te: Da stau­nen Ihre Besu­cher – Kun­den­ori­en­tie­rung fängt beim Park­platz an + Fir­men Hot­line und Kun­den-Tele­fon: Die neu­en Vor­schrif­ten für War­te­schlei­fen + Boni­täts­prü­fung: Dop­pel­te Kon­trol­le schützt vor Über­ra­schun­gen – eine simp­le Idee aus der Pra­xis + Urlaubs-Aus­hil­fen: Was geht und was nicht geht + Vor­sicht: Damit die Vor­streu­er nicht ver­lo­ren geht + Finan­zen: Alte Kon­to-Num­mern blei­ben bis 2016 – auch das Last­schrift­ver­fah­ren brau­chen Sie nicht umzu­krem­peln + BISS (heu­te: Schäub­le: Fein­schme­cker und Big-Brot­her-Award-Preis­trä­ger)  …

 

 

27. KW 2012, Frei­tag, 6.7.2012

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

ken­nen Sie das: Sie besu­chen einen Geschäfts­part­ner. Der hat sei­ne Fir­ma im Gewer­be­ge­biet und das ist – wie die meis­ten Gewer­be­stra­ßen in den Bal­lungs­zen­tren – tags­über zuge­parkt bis auf den letz­ten Mil­li­me­ter. Zwar gibt es Gäs­te­park­plät­ze. Aber wenn auch die voll gestellt sind, hilft Ihnen das auch nicht weiter.

Posi­tiv über­rascht war ich die­ser Tage beim Besuch eines mit­tel­stän­di­schen Geschäfts­part­ners im Schwarz­wald. Da muss­te ich gar nicht groß nach einem Park­platz Aus­schau hal­ten. Gleich vor der Fir­men­zen­tra­le gab es einen frei­ge­hal­te­nen Gäs­te­park­platz. Und: Auf dem Park­platz­schild stand in gro­ßen Let­tern „Will­kom­men Herr Vol­kelt“. Bes­ser geht es nicht. Dazu brau­chen Sie ledig­lich ein Park­platz­schild mit Wech­sel­rah­men, einem guten Dru­cker, einen aktu­el­len Ter­min- und Besu­cher­ka­len­der und eine/n aufmerksame/n Mit­ar­bei­te­rIn in der Zen­tra­le. Der Auf­wand hält sich also in Gren­zen und die Wir­kung ist enorm. Was wol­len Sie mehr?

Firmen-Hotline: Die neuen Regeln für kostenpflichtige Warteschleifen

Für eini­ge Ver­wir­rung in den Betrie­ben sorgt der­zeit das neue Telekommunikations­gesetz (TKG), das zum 10.5.2012 in Kraft getre­ten ist und ab 1.9.2012 für alle betrieb­lichen Tele­fon­an­la­gen gilt. Vie­le GmbHs haben die Umset­zun­gen der neu­en Vor­schrif­ten bis­her noch nicht pro­jek­tiert – es dro­hen Abmah­nun­gen. Wor­um geht es und was müs­sen Sie in Ihrer GmbH bis wann umsetzen?

  1. Kos­ten­pflich­ti­ge War­te­schlei­fen dür­fen künf­tig nur noch bei Orts­netz­ruf­num­mern, nor­ma­len Mobil­funk­ruf­num­mern und ent­gelt­frei­en Ruf­num­mern unein­ge­schränkt ein­ge­setzt werden.
  2. Bei Son­der­ruf­num­mern (wie 0180- oder 0900-Num­mern) müs­sen War­te­schlei­fen einem Fest­preis unter­lie­gen oder kos­ten­los sein.
  3. Die­se Rege­lun­gen gel­ten erst in einem Jahr, also ab 1.6.2013. Bis dahin gilt eine Über­gangs­re­ge­lung, die zum 1.9.2012 in Kraft tritt. Ab dann dür­fen War­te­schlei­fen erst ab der drit­ten Minu­te kos­ten­pflich­tig sein.

Laut Gesetz dro­hen har­te Bestra­fun­gen bei Nicht-Umset­zung. Es wer­den Buß­gel­der bis zu 100.000 € ver­hängt. Stel­len Sie sich dar­auf ein, dass es ab 1.9.2012 ver­mehrt zu Kon­troll­an­ru­fen kommt, ob die neu­en Vor­schrif­ten in Ihrer Fir­ma kor­rekt umge­setzt sind. Wie bei ande­ren Wett­be­werbs­re­gel auch, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass selbst­er­nann­te Abmahner/Anwälte unter­wegs sind, die Ver­stö­ße abstrafen.

Bonitätsprüfung: Doppelte Kontrolle schützt vor Überraschungen 

Vie­le Geschäfts­füh­rer ver­las­sen sich bei der Boni­täts­prü­fung von Bestands­kun­den oder neu­en Kun­den nicht mehr allei­ne auf Aus­kunftei­en, die Schufa oder die Boni­täts-Ein­schät­zun­gen der Haus­bank. In vie­len Fäl­len hat sich aber her­aus­ge­stellt, dass die­se Insti­tu­te mit ihren Boni­täts-Bewer­tun­gen zu „lang­sam“ sind – und dass, obwohl im Umkreis des betrof­fe­nen Unter­neh­mens schon längst bekannt war, dass wirt­schaft­li­che Pro­ble­me bestehen oder erwar­tet wer­den. In der Pra­xis führt das dazu, dass vie­le Unter­neh­mer zu Selbst­hil­fe grei­fen und sich selbst regel­mä­ßig ein Bild über Kun­den, Zulie­fe­rer oder mög­li­chen Neu­kun­den machen.

Als beson­ders nütz­lich hat sich dabei eine Metho­de erwie­sen, die ein mit­tel­stän­di­sches Unter­neh­men aus Baden-Würt­tem­berg prak­ti­ziert. Hier wer­tet die Abtei­lung Rech­nungs­we­sen über das Inter­net die jewei­li­ge Regio­nal­zei­tung aus der Her­kunfts­re­gi­on des Kun­den­un­ter­neh­mens nach Wirt­schafts­mel­dun­gen über das ent­spre­chen­de Unter­neh­men aus. Dazu der ver­ant­wort­li­che Geschäfts­füh­rung: „Aus eige­ner Erfah­rung wis­sen wir, dass nie­mand so gut über die Vor-Ort-Situa­ti­on infor­miert ist wie die regio­na­le Pres­se“. Kein Wun­der: Hin­ter der Regio­pres­se steht ja in der Regel ein gro­ßes Netz­werk von Jour­na­lis­ten, Ver­bands­mit­ar­bei­tern, Stamm­ti­schen und ande­ren inter­es­sier­ten Per­so­nen, die auch Zugang zu den Mit­ar­bei­tern in jewei­li­gen Unter­neh­men haben und die Situa­ti­on vor Ort bes­tens ein­schät­zen können.

Für die Pra­xis: Die Selbst­hil­fe-Idee ist in der Pra­xis aus­ge­spro­chen nütz­lich und wirk­sam und es kos­tet kaum etwas. Eine Über­sicht über die zustän­di­ge Regio­nal­pres­se gibt es im Inter­net unter: https://www.zeitung.de > Deut­sche Zei­tun­gen > regional.

Urlaubs-Aushilfen: Unbedingt im zulässigen Rahmen bleiben 

In den nächs­ten Wochen sind deutsch­land­weit Som­mer­fe­ri­en. Auch vie­le Geschäfts­füh­rer nut­zen die­se Zeit, ein paar Tage aus­zu­span­nen. Wie immer wer­den in die­ser Zeit in vie­len Unter­neh­men Aus­hilfs­kräf­te ein­ge­setzt. Wich­tig ist, dass sie für die Zeit Ihrer Abwe­sen­heit kla­re Vor­ga­ben machen, wie und wel­che Aus­hilfs­kräf­te beschäf­tigt wer­den dür­fen, z. B. damit nicht zusätz­lich Steu­ern bzw. Sozi­al­ab­ga­ben anfal­len oder arbeits­recht­li­che Vor­schrif­ten ver­letzt wer­den. Danach gilt:

Arbeits­recht: Kin­der, die das 15. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben, dür­fen kei­ne regu­lä­ren Jobs aus­üben. Kin­der über 13 Jah­re dür­fen aber zwei Stun­den pro Tag leich­te Tätig­kei­ten, wie das Aus­tra­gen von Zei­tun­gen oder Baby­sit­ten über­neh­men. Jugend­li­che kön­nen einen rich­ti­gen Feri­en­job anneh­men, wenn sie min­des­tens 15 Jah­re alt sind und die Zustim­mung der Eltern haben. Unter­lie­gen die Schü­ler noch der Voll­zeit­schul­pflicht, darf wäh­rend der Feri­en höchs­tens 4 Wochen pro Jahr gear­bei­tet wer­den. Für Schü­ler der höhe­ren Klas­sen ist die Dau­er der Feri­en­ar­beits­zeit nicht begrenzt. Nacht- und Schicht­ar­beit und auch das Arbei­ten an Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen ist für Jugend­li­che unter 18 Jah­ren ver­bo­ten. Schul­pflich­ti­ge dür­fen zudem nur zwi­schen 6 Uhr und 20 Uhr arbei­ten. Aus­nah­men von die­ser Regel gel­ten für Bäcke­rei­en, Kran­ken­häu­ser, Gast­stät­ten und für land­wirt­schaft­li­che Betriebe.

Sozi­al­ab­ga­ben: Kurz­fris­ti­ge Feri­en­jobs sind sozi­al­ver­si­che­rungs­frei, egal wie viel ver­dient wird. Solan­ge der Schü­ler nicht mehr als 2 Mona­te oder 50 Arbeits­ta­ge im Jahr arbei­tet, fal­len für die Feri­en­jobs kei­ne Abga­ben für die Sozi­al­ver­si­che­rung an. Auch Stu­den­ten kön­nen in den Semes­ter­fe­ri­en ver­si­che­rungs­frei ver­die­nen. Vor­aus­set­zung: Der Job­ber war vor den Feri­en gar nicht oder nicht mehr als 20 Stun­den pro Woche beschäf­tigt. Gene­rell fal­len erst ab dem 51. Arbeits­tag Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge an. Stu­die­ren­de müs­sen aller­dings auch wäh­rend der Feri­en Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge bezahlen.

Steu­ern: Feri­en­jobs sind lohn­steu­er­pflich­tig. Arbeit­ge­ber kön­nen die Lohn­steu­er mit pau­schal 25 Pro­zent über­neh­men. Aller­dings darf die Tätig­keit dann maxi­mal an 18 Tagen im Monat aus­ge­übt wer­den und das Ent­gelt nicht über 62 € pro Tag lie­gen. Unkom­pli­zier­ter ist es, eine Lohn­steu­er­kar­te beim Arbeit­ge­ber abzu­ge­ben. Ver­dient ein Feri­en­ar­bei­ter über 400 € im Monat, behält der Arbeit­ge­ber die Lohn- und Kir­chen­steu­er sowie den Soli­da­ri­täts­zu­schlag ein. Sofern der Job­ber den steu­er­li­chen Grund­frei­be­trag von 8.004 € (für 2012) nicht über­schrei­tet, bekommt er die abge­führ­ten Abzü­ge beim Lohn­steu­er­jah­res­aus­gleich zurück.

Unfall­ver­si­che­rung: Wie alle ande­ren Arbeit­neh­mer sind Schü­ler und Stu­die­ren­de wäh­rend eines Feri­en­jobs bei Arbeits­un­fäl­len gesetz­lich ver­si­chert. Der Ver­si­che­rungs­schutz ist für die Ver­si­cher­ten bei­trags­frei. Die Kos­ten trägt allei­ne der Arbeit­ge­ber. Vor­sicht ist jedoch für Grenz­gän­ger und Job­ber im Aus­land gebo­ten. Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt in der Regel nur für Deutschland.

Frist für Antrag auf Vorsteuervergütung muss eingehalten werden

Laut EuGH ist die 6‑Monatsfrist nach Ablauf des Geschäfts­jah­res, in der Unter­neh­men Antrag auf Vor­steu­er­erstat­tung für Aus­lands­ge­schäf­te beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern stel­len müs­sen, nicht zu bean­stan­den. Damit steht end­gül­tig fest, das es bei ver­spä­te­ter Antrag­stel­lung rück­wir­kend kei­ne Vor­steu­er­erstat­tung mehr geben wird und alle vor dem FG Köln dazu anhän­gi­gen Ver­fah­ren zum Nach­teil der betrof­fe­nen Unter­neh­men abge­schlos­sen wer­den (EuGH, Urteil vom 21.6.2012, C‑294/11).

Für die Pra­xis: Das gilt aber nur für Vor­steu­er-Erstat­tungs­an­sprü­che aus de Zeit vor dem 1.1.2010.  Ab die­sem Zeit­punkt gilt eine ver­län­ger­te Antrags­frist von 9 Mona­ten (EU-Richt­li­nie 2008/9). Ach­tung: Auch die­se Frist ist eine sog. Aus­schluss­frist. D. H.: Erstat­tungs-Anträ­ge, die spä­ter als nach 9 Mona­ten gestellt wer­den, wer­den von den Behör­den grund­sätz­lich nicht mehr berück­sich­tigt. Es gibt kei­ne Mehr­wert­steu­er zurück.

Bankkunden behalten Kontonummern bis 2016

Die Bun­des­re­gie­rung wird von der laut EU-Vor­ga­ben zuläs­si­gen Mög­lich­keit Gebrauch machen und die Ein­füh­rung euro­pa­wei­ter Stan­dards für den inter­na­tio­na­len Zah­lungs­ver­kehr bis zum 1.2.2016 auf­schie­ben. Bis dahin kön­nen Ver­brau­cher ihre bis dato bestehen­den Kon­to­num­mern wei­ter nut­zen und müs­sen nicht auf die neue 22-stel­li­ge IBAN-Num­mern umstel­len. Auch das Elek­tro­ni­sche Last­schrift­ver­fah­ren (ELV), das in die­ser Form nur noch bis zum 1.4.2014 mög­lich wäre, wird bis 2016 wei­ter bestehent. Damit wird der Wirt­schaft und den Ver­brau­chern aus­rei­chend Zeit gege­ben, um den neu­en Stan­dard SEPA flä­chen­de­ckend einzuführen.

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Vol­kelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

BISS – die rea­le Wirt­schafts-Sati­re > https://www.gmbh-gf.de/biss/schaeuble

Schreibe einen Kommentar