Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 21/2017

GF/Personal: Neue Ideen für die Mit­ar­bei­ter-Akqui­se müs­sen her + GF/Personal: Entg­tran­spG – Vor­sicht mit Treue- oder Sozi­al­prä­mi­en + GF/IT: Vor­ga­ben zur IT-Sicher­heit + GF/Finanzen: Pflicht­ver­öf­fent­li­chung – das Ord­nungs­geld­ver­fah­ren läuft  + GF/Personal: Fake-FAX vom Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um + BISS

 

 

 

Der Vol­kelt-Brief 21/2017 > Down­load als PDF - lesen im „Print”

Frei­burg, 26. Mai 2017

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

für vie­le Betrie­be wird es immer enger: Es mel­den sich immer weni­ger Bewer­ber. Zuwei­sun­gen von der BA gibt fast kei­ne mehr. In immer mehr Bran­chen ist die Unter­be­set­zung so ekla­tant, dass der Umsatz sinkt. Das betrifft ein­fa­che Tätig­kei­ten (Aus­hil­fen, Gas­tro­no­mie), aber auch Fach­kräf­te. Fol­ge: Vie­le Kol­le­gen haben kei­ne ande­re Wahl als unter­qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter ein­zu­stel­len. Aber auch das ist nicht einfach.

Immer bes­se­re Erfahrun­gen machen Unter­neh­men mit der Ein­stel­lung von Asyl­su­chen­den und Migran­ten. Tenor: „Die Land­rats­äm­ter arbei­ten ent­spre­chen­de Anlie­gen (for­ma­le Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung, Arbeits­er­laub­nis) unter­des­sen zügig ab, so dass der Büro­kra­tie­fak­tor immer gerin­ger wird“. Zusätz­li­cher Effekt: Hat man erst ein­mal einen pas­sen­den Mit­ar­bei­ter gefun­den, ist der in der Regel auch ein guter Mul­ti­pli­ka­tor, um wei­te­re Arbeits­kräfte anzu­spre­chen. Dazu gibt es zahl­rei­che finan­zi­el­le Hil­fen (Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung, Wei­ter­bil­dung usw.) für die Ein­stel­lung von Asyl­su­chen­den und Migran­ten, vgl. dazu unse­re aus­führ­li­chen Hin­wei­se aus Nr. 20/2016.

Schon seit eini­gen Jah­ren ist bekannt (z. B. Stu­di­en der Bos­ton Con­sul­ting Group aus dem Jahr 2015 oder von McKinsey/2015: Stu­die Bay­ern 2025) dass es in Deutsch­land – und hier vor allem in Bay­ern und Thü­rin­gen – zu einem ekla­tan­ten Arbeits­kräf­te­man­gel kom­men wird, der einen enor­men wirt­schaft­li­chen Scha­den bedeu­tet. Neben zusätz­li­chen Arbeits­kräf­ten wird es dar­auf ankom­men, gestan­de­ne Mit­ar­bei­tet län­ger im Unter­neh­men zu bin­den – z. B. mit Über­gangs­an­ge­bo­ten mit kür­zer wer­den­den Jah­res-Arbeits­zei­ten (Teil­zeit-Ange­bo­te) oder mit Arbeits­plät­zen mit fle­xi­blen Einsatzzeiten.

GF/Personal: EntgtranspG – Vorsicht mit Treue- oder Sozialprämien

Jetzt hat auch der Bun­des­rat dem Gesetz zur För­de­rung der Trans­pa­renz von Entgelt­strukturen (Entg­Tran­spG) zuge­stimmt. Die neu­en Vor­schrif­ten tre­ten damit zum 1.7.2017 in Kraft und müs­sen aber von den betrof­fe­nen Unter­neh­men mit 200 und mehr Mit­ar­bei­tern erst ab dem 1.1.2018 umge­setzt wer­den. Laut Über­gangs­re­ge­lung kann der Auskunfts­anspruch erst 6 Mona­te nach Inkraft­tre­ten des Geset­zes ein­ge­for­dert wer­den (§ 25 Entg­TranspG). Bereits im Vor­feld haben vie­le Kol­le­gen brei­ten Unmut über die­ses Gesetzes­vorhaben geäu­ßert (vgl. Nr. 43/2016). Das betrifft z. B. die Kri­te­ri­en zur Ver­gleich­bar­keit von ein­zel­nen Tätig­kei­ten, aber auch die unter­schied­li­chen Pro­fi­le ein­zel­ner Mit­ar­bei­ter, die zwar für glei­che Tätig­kei­ten ein­ge­setzt sind, aber völ­lig unter­schied­li­che Leis­tun­gen brin­gen. Im Gesetz gibt man zwar aus­führ­li­che Abgren­zungs­kri­te­ri­en vor (§ 11 ff. Ent­Tran­spG). In der Pra­xis wird es aber zu zahl­rei­chen arbeits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kom­men – zumal die Rol­le des Betriebs­ra­tes in der Sache wesent­lich gestärkt ist. Im Ein­zel­nen gel­ten danach die folgen­den Vorschriften:

  • Betrof­fen sind Unter­neh­men mit mehr als 200 Mit­ar­bei­tern. Alle Mit­ar­bei­ter in der Fir­ma haben einen Rechts­anspruch dar­auf zu erfah­ren, was Mit­ar­bei­ter in gleich­wertigen Posi­tio­nen ver­die­nen. Ach­tung: Das gilt auch ver­ti­kal – also Sach­be­ar­bei­te­rIn in Abt. 1/Projekt 1 kann mit Sach­be­ar­bei­te­rIn in Abt. 2/Projekt 2 ver­gleich­bar sein.
  • Unter­neh­men mit mehr als 500 Mit­ar­bei­tern müs­sen dar­über hin­aus im Lage­be­richt     über Fort­schrit­te bei der Lohn­gleich­heit berich­ten und sol­len (!) ein Ver­fah­ren zur Ver­gleich­bar­keit von Löh­nen entwickeln.

Pro­blem für klei­ne­re, fami­li­en­ge­führ­te Unter­neh­men mit über 200 Mit­ar­bei­tern: Hier wer­den auf­grund der hohen Bin­dung zwi­schen der Unter­neh­mens­füh­rung und den Mit­ar­bei­tern oft Löh­ne ver­ein­bart, die Zusatz­zah­lun­gen für Betriebs­treue, für beson­ders inte­gra­ti­ve und enga­gier­te Mit­ar­bei­ter oder Mit­ar­bei­ter in beson­de­ren sozia­len oder fami­liä­ren Umstän­den (Tren­nung, behin­der­te Kin­der) vor­se­hen. Sol­che Zusatz­ver­ein­ba­run­gen dürf­ten in Zukunft pro­ble­ma­tisch wer­den. Die­sen Mit­ar­bei­tern ist mit der neu­en Rege­lung nicht gehol­fen. Hier sind Sie gut bera­ten, wenn Sie sich mit dem Betriebs­rat bzw. mit den Mit­ar­bei­tern ver­stän­di­gen – aller­dings ohne gegen Daten­schutz­vor­schrif­ten zu ver­sto­ßen. Kein ein­fa­ches Unter­fan­gen. Der Gesetz­ge­ber geht von Kos­ten von rund 2,15 Mio. EUR aus, die mit der Umset­zung des Geset­zes auf die Unter­neh­men zukom­men. U. E. erscheint das aber eher als freund­lich gerech­net, zumal sich sol­che Büro­kra­tie­kos­ten fak­tisch kaum ermit­teln lassen.

In der Tat hat die Gro­ße Koali­ti­on mit dem Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz kurz vor der Bun­des­tags­wahl ein gesetz­li­ches Vor­ha­ben umge­setzt, das es in sich hat. Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die ihre Per­so­nal-Ange­le­gen­hei­ten (Rekrui­ting, Lohn­ab­rech­nung, Ver­wal­tung, Per­so­nal­ent­wick­lung) von exter­nen Dienst­leis­tern erle­di­gen las­sen, müs­sen dann mit erheb­li­chen Mehr­kos­ten für ent­spre­chen­de Zusatz­leis­tun­gen rech­nen. Klei­ne­re Betrie­be haben damit bei der Suche nach neu­en Mit­ar­bei­tern noch einen wei­te­ren Wett­be­werbs­nach­teil gegen­über gro­ßen Unter­neh­men. Haben die Mit­ar­bei­ter Anspruch auf Aus­kunft über die Löh­ne, wird das aber nicht nur zusätz­li­chen büro­kra­ti­schen Auf­wand, son­dern auch mehr Unru­he und latent stei­gen­de Lohn­­kosten brin­gen. Geeig­ne­te Maß­nah­men sind: Aus­grün­dung von Unter­neh­mens­tei­len auf selb­stän­di­ge (Toch­­­ter-) Unter­neh­men, Ver­la­ge­rung von Tätig­kei­ten auf freie Mit­ar­bei­ter oder Free­lan­cer, Leih­ar­beit­neh­mer usw., und eine gene­rel­le Umstel­lung der Ver­gü­tung auf Grund­lohn und leis­tungs­be­zo­ge­ne Ver­gü­tungs­be­stand­tei­le (Prä­mi­en, Umsatz- und/oder Gewinnbeteiligung).

GF/IT: Vorgaben zur IT-Sicherheit

Nur die wenigs­ten der Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen sind IT-Exper­ten. Für die meis­ten Kol­le­gen sind Ser­ver, Daten­ban­ken, PC, Note­book oder Smart­phone Arbeits­mit­tel, die Abläu­fe koor­di­nie­ren und beschleu­ni­gen. Beim The­ma IT-Sicher­heit sind sie in der Regel auf ihre Fach­ab­tei­lung bzw. auf exter­ne Bera­tung angewiesen.

Den­noch: Als Geschäfts­füh­rer sind Sie im Rah­men ihrer Orga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten ver­ant­wort­lich dafür, dass die IT-Sicher­heit stets nach dem Stand der Tech­nik gewähr­leis­tet ist. Es gilt: Als Geschäfts­füh­rer sind ver­pflich­tet, sich bei Ent­schei­dun­gen über kom­ple­xe wirt­schaft­li­che (und tech­ni­sche) Sach­ver­hal­te qua­li­fi­ziert bera­ten zu las­sen – und zwar durch einen in der Sache fach­kun­di­ge Exper­ten (so z. B. OLG Ol­den­burg, Ur­teil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Feh­ler oder Män­gel gehen schluss­end­lich zu Ihren Las­ten. Spä­tes­tens seit den mas­si­ven Cyber­at­ta­cken der letz­ten Wochen müs­sen hier die Alarm­glo­cken der ver­ant­wort­li­chen Geschäfts­füh­rer läuten.

Laut KPMG sind 19 % aller Unter­neh­men in den letz­ten 2 Jah­ren Opfer ver­gleich­ba­rer sog. Ran­som­wa­re-Angrif­fe gewor­den. Das IT-Bera­tungs­un­ter­neh­men Veri­zon mel­det eine Zunah­me sol­cher Delik­te um 50 % inner­halb eines Jah­res. Ten­denz: Wei­ter stark zuneh­mend. Wer hier auf exter­ne Bera­tung ange­wie­sen ist, ist gut bera­ten aus Geschäfts­füh­rungs-Per­spek­ti­ve zumin­dest die grund­legenden Sicher­heits-Ein­rich­tun­gen vor­zu­ge­ben. Der IT-Bera­ter Ste­fan Schwab von der Fa. Schwab-IT ver­an­lasst nach den jüngs­ten Atta­cken in den betreu­ten Unternehmen:

  • Kenn­wör­ter ändern,
  • kom­ple­xe Kenn­wör­ter ver­wen­den (das macht es den Hackern schwieriger),
  • auf den Benut­zer-Namen „Admi­nis­tra­tor“ (admin) ver­zich­ten (die­ser Name wird in 99 % aller Fäl­le als Mas­ter-Benut­zer verwendet),
  • nicht benö­tig­te Frei­ga­ben in Fire­walls schlie­ßen (am bes­ten gar kei­ne Frei­ga­ben ertei­len) und
  • die Sicher­heits-Updates für die Betriebs­sys­te­me immer zeit­nah installieren.

Wich­tig ist, dass Sie die Kon­trol­le über die Inter­net-Nut­zung behal­ten. Hilf­reich ist z. B. die Ein­rich­tung eines vom Ser­ver unab­hän­gi­gen PC, auf dem die Mit­ar­bei­ter ihre pri­va­ten Ange­le­gen­hei­ten erle­di­gen kön­nen. Auch den Zugang zum betrieb­li­chen WLAN soll­ten Sie grund­sätzlich nur über einen getrenn­ten Gast­zu­gang zulassen.

Falsch ist es, auf einen Gewöh­nungs­ef­fekt zu set­zen – „das wird schon an uns vor­über gehen“. Die Zah­len über Miss­brauchs-Atta­cken spre­chen für sich. In Exper­ten­krei­sen ist man sich auch einig dar­über, dass eine Ver­fol­gung und Bestra­fung der (anony­men) Täter immer schwie­ri­ger wird. Mit dem Effekt, dass die­se Delikt­form wei­ter (stark) zuneh­men wird. Hin­zu kommt, dass es immer ein­fa­cher wird, sich ent­spre­chen­de Schad-Soft­ware zu beschaf­fen. So gese­hen ist es eine Fra­ge der Zeit, wann ein sol­cher Angriff auf bis­her noch wenig und nicht sys­te­ma­tisch geschütz­te Unter­neh­men geben wird. Las­sen Sie sich regel­mä­ßig über den IT-Sicher­heits-Stan­dard in Ihrem Unter­neh­men berich­ten. Suchen Sie den Erfah­rungs­aus­tausch mit Ihren Kol­le­gen zum Umgang mit die­sem Thema.

GF/Finanzen: Pflichtveröffentlichung – das Ordnungsgeldverfahren läuft 

Noch immer ver­öf­fent­li­chen nicht alle GmbHs den Jah­res­ab­schluss recht­zei­tig im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter. Etwa weil der Jah­res­ab­schluss nicht inner­halb der erstellt wird oder es zu ande­ren Pro­ble­men kommt (z. B. Wech­sel des Steu­er­be­ra­ters, unvoll­stän­di­ge Unter­la­gen). Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH, gegen die ein Ord­nungs­geld­ver­fah­ren eröff­net wur­de, gehen Sie am bes­ten so vor:

  • Ein ein­ge­lei­te­tes Ord­nungs­geld­ver­fah­ren erle­digt sich, wenn die erfor­der­li­chen Rech­nungs­le­gungs­un­ter­la­gen inner­halb der in der Andro­hungs­ver­fü­gung gesetz­ten Nach­frist von sechs Wochen offen gelegt und die Ver­fah­rens­kos­ten (103,50 EUR inkl. Zustel­lungs­ge­büh­ren) bezahlt werden.
  • Die Nach­frist ist nicht ver­län­ger­bar und wird aus­schließ­lich durch die Ein­rei­chung der Rech­nungs­le­gungs­un­ter­la­gen beim Betrei­ber des Bun­des­an­zei­gers, der Bun­des­an­zei­ger Ver­lags­ge­sell­schaft mbH, Köln, gewahrt. Eine Ein­rei­chung beim Bun­des­amt für Jus­tiz ist nicht mög­lich und hat kei­ne befrei­en­de Wirkung.
  • Über die Ein­rei­chung beim Bun­des­an­zei­ger wird das Bun­des­amt für Jus­tiz auto­ma­tisch infor­miert. Eine zusätz­li­che Mit­tei­lung an das Bun­des­amt für Jus­tiz ist daher nicht erforderlich.
  • Die Ver­fah­rens­kos­ten ent­fal­len nicht, wenn die Offen­le­gungs­pflicht inner­halb der gesetz­ten Nach­frist nach­ge­kom­men wird. Wer­den nicht alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen nach­ge­reicht, wird das Ord­nungs­geld­ver­fah­ren fortgesetzt.

 

GF/Personal: Fake-FAX vom Bundesfinanzministerium

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um warnt Unter­neh­men vor gefak­ten (E-) Faxen mit dem Absen­der Bundesfinanzminis­terium. ACHTUNG: Wenn Sie den im Fax ange­zeig­ten Link ankli­cken, öff­net sich ein Web-For­mu­lar, mit dem per­sön­li­chen Daten abge­fragt wer­den (Mit­tei­lung des BMF vom 31.3.2017).

Der Ver­such ist eigent­lich stüm­per­haft. Den­noch: Wei­sen Sie Ihre Mit­ar­bei­ter (wie­der und wie­der) an, (E-) Faxe von unbe­kann­ten Absen­dern nicht wei­ter zu bear­bei­ten. Das gilt auch für unbe­kann­te, anony­me E‑Mails. Die­se dür­fen auf einen Fall geöff­net wer­den, son­dern gehö­ren umge­hend in den Papier­korb und die­ser ist sofort zu leeren.

 

Eine infor­ma­ti­ve Lek­tü­re wünscht

Lothar Volkelt

Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst

Schreibe einen Kommentar