Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 11/2018

Die „GmbH” in der Gro­Ko: Still­stand, aber Neu­es für den Fir­men­wa­gen + Risi­ko-Manage­ment: Wie SIE als Geschäfts­füh­rer Ihre GmbH fit für alle Fäl­le machen (II) + Digi­tal: So nut­zen SIE Start­Up-Vor­tei­le für Ihre Fir­ma + Unter­stüt­zung für den GF: Was tun, wenn der Tag nur 24 Stun­den hat? + GF-Vor­sor­ge: Ist Ihr Pen­si­ons­an­spruch noch sicher?

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

Der Vol­kelt-Brief 11/2018 > Down­load als PDF - lesen im „Print”

Frei­burg, 16. März 2018

 

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

auf den 174 Sei­ten Koali­ti­ons­pa­pier taucht nicht ein­mal die „GmbH” auf. Was nicht heißt, es bestün­de kein Hand­lungs­be­darf. Ver­wie­sen sei auf offe­ne Rechts­fra­gen zur Gesell­schaft­er­lis­te, die Mög­lich­keit einer beur­kun­dungs­frei­en Über­tra­gung von GmbH-Antei­len oder Pro­ble­me bei der Beschluss­fest­stel­lung. In Sachen GmbH-Gesell­schafts­recht ist also in den nächs­ten 4 Jah­ren nicht mit Ände­run­gen zu rechnen.

Auch in Sachen Besteue­rung der deut­schen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (auch: GmbH/UG) im inter­na­tio­na­len Ver­gleich dürf­te sich nichts bewe­gen. Das ist für uns als Prak­ti­ker und ins­be­son­de­re für den Geschäfts­füh­rer im klei­ne­ren Unter­neh­men ver­kraft­bar. Stär­ker in Gewicht fal­len die an vie­len Stel­len nach wie vor unge­klär­ten Fra­gen der Sitz­ver­la­ge­rung – etwa, um Stand­ort­vor­tei­le jeg­li­cher Art bes­ser zu nut­zen. Da wird es nur Bewe­gung geben, wenn sich die Bun­des­re­gie­rung bewegt. Etwa in Sachen Mit­be­stim­mung oder Gläu­bi­ger­schutz. Aller­dings: Auch hier­zu gibt es kein State­ment im Koali­ti­ons­pa­pier. Und das sich die SPD in Sachen Mit­be­stim­mung neu ori­en­tiert, dürf­te wohl kaum zu erwar­ten sein. Also: Stillstand.

Ein rech­ne­risch akzep­ta­bler Licht­blick wird aber für den Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gens kom­men. Wenn Sie sich bei der nächs­ten Anschaf­fung für einen Elek­tro- oder Hybrid-Wagen ent­schei­den, müs­sen Sie den pri­va­ten Nut­zungs­an­teil vor­aus­sicht­lich nicht mehr nach der (durch­aus teu­ren) 1%-Methode berech­nen und ver­steu­ern – die steu­er­li­che Bemes­sungs­grund­la­ge wird hal­biert auf 0,5 % des inlän­di­schen Lis­ten­prei­ses. Ein ech­ter Anreiz.

 

Risiko-Management: Wie SIE als Geschäftsführer Ihre GmbH fit für alle Fälle machen (II)

In wel­chem Umfang und auf wel­chen gesetz­li­chen Grund­la­gen Sie für betrieb­li­che Risi­ken haf­ten, haben wir in Nr. 9/2018 auf­ge­zeigt. Lesen Sie heu­te, wie Sie ein wirk­sa­mes Risi­ko-Manage­ment-Sys­tem – auch geeig­net für klei­ne­re Unter­neh­men – stu­fen­wei­se ein­füh­ren. Stu­fe 2: Sys­te­ma­ti­sches Beob­ach­ten von Risi­ken. Arbeitsschema:

Wer ist zuständig Ziel Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­be
Geschäfts­füh­rung

Abtei­lungs­lei­tung

Presse/Öffentlichkeitsarbeit

Alle Mit­ar­bei­ter

Beob­ach­ten von Risiken Aus­wer­tung inter­ner und exter­ner Daten und Informationen

Pro­jekt­grup­pe zur Situationsbesprechung

Mit­ar­beit in exter­nen Grup­pen und Gremien

Geschäfts­füh­rung Sys­te­ma­ti­sche Erfas­sung aller Erkenntnisse Regel­mä­ßi­ge Benach­rich­ti­gung der Führungskräfte

Zur Ver­fü­gung stel­len aller zur Ent­schei­dung not­wen­di­gen Informationen

So wer­den betrieb­li­che Risi­ken sys­te­ma­tisch erfasst und fort­ge­schrie­ben. Arbeits­sche­ma (Bei­spie­le):

Bereich Risi­ko Maß­nah­me zustän­dig
Pla­nung Bebau­ungs­plan für die neu geplan­te Gewerbe-Immobilie Par­al­le­le Suche nach Alter­na­tiv-Lösun­gen in Umlandgemeinden Geschäfts­füh­rung
Produktion/Entwicklung

 

Abhän­gig­keit von einem Zulie­fe­rer (Modul AT) Eigen­ent­wick­lung Pro­jekt­grup­pe                               „Soft­ware-Ent­wick­lung”
Mitarbeiter/Fachkräfte Abhän­gig­keit von weni­gen Spezialisten Ange­bot zur Betei­li­gung an der GmbH

Aus­ge­stal­tung der Arbeits­ver­trä­ge (Kün­di­gungs­fris­ten, Boni)

GmbH-Gesell­schaf­ter

Geschäfts­füh­rer Personal

 

Der Geschäfts­füh­rer ist dafür zustän­dig, dass alle Risi­ko-Berei­che jeder­zeit hand­lungs­fä­hig sind und blei­ben. Geben Sie den betrof­fe­nen Abtei­lungs-/Pro­jekt­lei­tun­gen kon­kre­te Hand­lungs­an­wei­sun­gen und stat­ten Sie die­se mit den dazu not­wen­di­gen Kom­pe­ten­zen und Res­sour­cen aus. Im Ein­zel­fall bedeu­tet das:

    • Sie pas­sen die inter­nen Vor­ga­ben der Abteilungen/Projekte den not­wen­di­gen Maß­nah­men zur Risi­ko­mi­ni­mie­rung an (Bei­spiel: Die Abtei­lungs-/Pro­jekt­lei­tung wird bevoll­mäch­tigt, mit neu­en Lie­fe­ran­ten in Kon­takt aufzunehmen).
    • Sie ver­an­las­sen, dass exter­ne Bera­ter in die Fach­ab­tei­lung ein­grei­fen kön­nen (Bei­spiel: Beauf­tra­gung eines Unter­neh­mens­be­ra­ters zur Erstel­lung einer Risi­ko­ana­ly­se inner­halb der Fachabteilung)
    • Sie stel­len den Abtei­lungs-/Pro­jekt­lei­tern den Sofort-Maß­nah­men­ka­ta­log für ihren jewei­li­gen Fach­be­reich zur Ver­fü­gung und stat­ten die­sen mit den zur sofor­ti­gen Umset­zung not­wen­di­gen Kom­pe­ten­zen und Res­sour­cen aus.
Fakt ist, dass die Bereit­schaft der Gesell­schaf­ter deut­lich gestie­gen ist, Geschäfts­füh­rer für sog. Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den in die Haf­tung zu neh­men – wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig über ent­spre­chen­de Ver­fah­ren (vgl. Nr. 6/2017). Fakt ist auch, dass Sie sich als Geschäfts­füh­rer gegen Füh­rungs-Feh­ler bzw. Fehl­ent­schei­dun­gen kaum absi­chern kön­nen. Unter­des­sen zah­len D & O – Ver­si­che­run­gen nur noch in jedem 4. Ver­si­che­rungs­fall – so die zuletzt ver­öf­fent­lich­ten Zah­len aus 2015. Sie sind gut bera­ten, dass The­ma Risi­ko­ma­nage­ment zum regel­mä­ßi­gen Berichts­the­ma in den Gre­mi­en (Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung, Geschäfts­füh­rer-Run­den) zu machen und alle Beschlüs­se dazu, Anwei­sun­gen und Maß­nah­men zu dokumentieren.

 

Digital: So nutzen SIE StartUp-Vorteile für Ihre Firma

In fast allen grö­ße­ren Städ­ten gibt es unter­des­sen (geför­der­te) Grün­der­zen­tren. Ziel ist es, jun­ge Men­schen mit Start-Up-Ideen vor Ort zu bin­den, zu för­dern und ihren Enthu­si­as­mus in rea­lis­ti­sche Bah­nen zu len­ken. Das betrifft ins­be­son­de­re alle Uni­ver­si­täts-Stand­or­te mit IT- und Infor­ma­tik-Stu­di­en­gän­gen. An der Schnitt­stel­le zwi­schen Stu­di­um, Prak­ti­kum und For­schung gibt es zahl­rei­che Initia­ti­ven, die jun­gen Grün­dern eine Infra­struk­tur bereit­stel­len. In sol­chen pri­va­ten Grün­der­zen­tren wer­den pro­fes­sio­nell aus­ge­stat­te­te Arbeits­plät­ze, bes­te Ver­net­zung, Bera­tung und wei­ter­füh­ren­de Semi­nar-The­men – BWL, Mar­ke­ting, Social Media usw. – angeboten.

Zugleich bemüht sich das Manage­ment der Grün­der­zen­tren um Kon­tak­te zur regio­na­len Wirt­schaft bzw. zu Unter­neh­men, die poten­zi­el­le Ver­wer­ter der so geschaf­fe­nen Start­Up-Ideen sind oder sein könn­ten. Für klei­ne­re Fir­men, die kei­ne eige­nen Digi­tal-Initia­ti­ven ent­wi­ckeln kön­nen, bie­ten sich damit gute Mög­lich­kei­ten, sich in die regio­na­le Grün­der­sze­ne ein­zu­brin­gen. Das ist möglich,

  • indem Sie einen oder meh­re­re Arbeits­plät­ze finan­zie­ren (Monats­mie­te ab ca. 300 EUR). Das ist mög­lich auf Zeit und mit inhalt­li­cher Vor­ga­be (nur für Start­Ups mit Branchenbezug),
  • Sie kön­nen ein Start­Up (mit-) finan­zie­ren (Lohn­zu­schuss, Basis­be­trag) und zugleich ein The­ma vor­ge­ben, dass auf Ihre Branche/Firma zuge­schnit­ten ist oder
  • Sie kön­nen sich an einem Start­Up direkt betei­li­gen und so Ein­fluss auf die Aus­rich­tung der Pro­jek­te nehmen.
  • Sie kön­nen sich im Bei­rat eines Grün­der­zen­trums enga­gie­ren und somit direkt Kon­takt in die Sze­ne aufnehmen.
Die regio­na­len Grün­der­zen­tren sind eine gute Kon­takt­mög­lich­keit für poten­zi­el­le Arbeits­kräf­te. Hier kön­nen Sie Bezie­hun­gen auf­bau­en und zei­gen, wel­che Arbeits­plät­ze Sie bie­ten. Markt­über­blick: Goog­le-Maps > Suche: Grün­der­zen­trum. Auf den Inter­net-Sei­ten der ein­zel­nen Anbie­ter gibt es wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und kon­kre­te Ange­bo­te für Unternehmen.

 

Unterstützung für den GF: Was tun, wenn der Tag nur 24 Stunden hat?

Als GmbH-Geschäfts­füh­rer sind Sie zustän­dig für alle Belan­ge der GmbH. In beson­de­ren Situa­tio­nen der GmbH (wirt­schaft­li­che Kri­se, Umstruk­tu­rie­rungs­pro­zes­se usw.) fehlt oft die eige­ne Erfah­rung. Die meis­ten GmbH-Geschäfts­­­füh­rer scheu­en aber den Ein­satz von exter­nen Bera­tern. Ent­we­der sind die­se zu teu­er oder pas­sen nicht in den mit­tel­stän­di­schen Betrieb. Lösung: Der Mana­ger auf Zeit (z. B. Seni­or Exper­ten Ser­vice unter -> www.ses-bonn.de). Damit bin­den Sie einen erfah­re­nen Mana­ger ver­trag­lich ins Unter­neh­men ein. Außer­dem kann er am Erfolg sei­ner Tätig­keit gemes­sen und ver­gü­tet wer­den. Hat er sei­ne Auf­ga­be erle­digt, schei­det er aus und der vor­ma­li­ge Allein-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer führt die Geschäf­te der GmbH wie­der allei­ne. Die­se Punk­te müs­sen geklärt werden:

  • Auf­ga­be und Aus­wahl des Mana­gers: Die Auf­ga­be muss klar defi­niert wer­den. Hat der Mana­ger auf Zeit die gefor­der­te Kom­pe­tenz (Bran­che, Fach­wis­sen, Erfah­rung) und das erfor­der­li­che Netz­werk zur Lösung der ihm über­tra­ge­nen Auf­ga­be. Hat er die für die Auf­ga­be not­wen­di­ge Fle­xi­bi­li­tät (Rei­sen, Spra­chen). Kei­ne Ein­stel­lung ohne nach­ge­prüf­te Referenzen.
  • Ver­trag­li­che Ein­bin­dung: Der Mana­ger kann über eine Agen­tur ange­stellt wer­den. Es ist auch mög­lich, den Mana­ger auf Zeit zum Geschäfts­füh­rer zu bestel­len. Zu klä­ren und ver­trag­lich zu ver­ein­ba­ren ist, ob er selb­stän­dig (kei­ne Wei­sungs­ge­bun­den­heit) oder auf der Grund­la­ge eines befris­te­ten Anstel­lungs­ver­tra­ges tätig wird.
  • Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung: Zu prü­fen ist, ob der Mana­ger auf Zeit nach Tages­sät­zen, mit einer Pau­scha­le, einem monat­li­chen Gehalt und einer zusätz­li­chen Erfolgs­be­tei­li­gung ver­gü­tet wird.
Auf dem Markt für Inte­rims-Mana­ger tum­meln sich aller­dings auch jede Men­ge grau­er bis schwar­zer Scha­fe. Inso­fern sind Sie gut bera­ten sowohl über die Manage­ment-Agen­tur als auch den emp­foh­le­nen ein­zel­nen Bera­ter Refe­ren­zen ein­zu­ho­len. Und zwar nicht nur auf dem Papier, son­dern im per­sön­li­chen Gespräch mit den benann­ten Refe­renz-Per­so­nen. Ver­schaf­fen Sie sich einen per­sön­li­chen Ein­druck und scheu­en Sie sich auch nicht davor, im Unter­neh­men ein­be­zo­ge­ne Mit­ar­bei­ter nach ihren Ein­drü­cken und Erfah­run­gen zu befra­gen. In der Regel steht zu viel auf dem Spiel, um sich einen Flop zu leisten.

 

GF-Vorsorge: Ist Ihr Pensionsanspruch noch sicher?

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat jetzt dem Euro­päi­schen Gerichts­hof eine Rechts­fra­ge zur Prü­fung vor­ge­legt, die Aus­wir­kung für Geschäfts­füh­rer haben wird. Weil die Pen­si­ons­kas­se auf­grund wirt­schaft­li­cher Schwie­rig­kei­ten den Pen­si­ons­an­spruch (z. B. des Geschäfts­füh­rers) kür­zen muss­te, hat­te der alte Arbeit­ge­ber den feh­len­den Betrag auf­ge­stockt. Als die­ser Arbeit­ge­ber Insol­venz anmel­den muss­te, woll­te der Geschäfts­füh­rer den Pen­si­ons­si­che­rungs-Ver­ein (PSV) zur Zah­lung ver­pflich­ten. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt gab der Kla­ge statt. Dazu muss der EuGH nun abschlie­ßend ent­schei­den (BAG, Beschluss v. 20.2.2018, 3 AZR 142/16 A).

Es geht dar­um, ob für die­sen Fall nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zur betrieb­li­chen Alter­ver­sor­gung (hier: Art. 8 der Richt­li­nie 2008/94/EG) staat­li­cher Insol­venz­schutz gewährt wer­den muss. Bis­her ver­wei­gert die PSV ent­spre­chen­de Ansprü­che. Wir hal­ten Sie über den Aus­gang des Ver­fah­rens auf dem Laufenden.

 

Eine infor­ma­ti­ve Lek­tü­re wünscht

Lothar Vol­kelt

Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst

 

Schreibe einen Kommentar