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Volkelt-Brief 09/2017

GmbH-Finan­zen: Wer finan­ziert eigent­lich Ihre Digi­ta­li­sie­rung? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Dafür ste­hen die Par­tei­en +  Mit­ar­bei­ter bin­den: So hal­ten AZUBIS län­ger durch + Wahl­ver­spre­chen: GWG-Gren­ze wird rea­lis­ti­scher + Finan­zen: Bil­lig­strom-Anbie­ter blei­ben ris­kan­tes Spar­mo­dell + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Zuzah­lun­gen zum Fir­men­wa­gen min­dern die Steu­er + Sanie­rung: Geschäfts­füh­rer muss Steu­er­schul­den antei­lig til­gen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: BFH ver­teu­ert Selbst­be­halt zur KV +  BISS

 

 

 

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Frei­burg, 3. März 2017

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

CDU und SPD wol­len noch vor den Wah­len die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) mit zusätz­li­chen 1,5 Mrd. EUR für Start­Ups aus­stat­ten. Das ist gut und volks­wirt­schaft­lich sinn­voll, um den Stand­ort Deutsch­land wett­be­werbs­fä­hig zu hal­ten. Auf der ande­ren Sei­te steht: Auch gestan­de­ne Unter­neh­men müs­sen in die Digi­ta­li­sie­rung inves­tie­ren, um mit ihren Pro­duk­ten am Markt mitzuhalten.

Fast jede Bran­che muss sich neu erfin­den. So gese­hen sind Start­Up-Finan­zie­run­gen ein Wett­be­werbs­nach­teil für inno­va­ti­ons­freu­di­ge, aber bereits bestehen­de Unter­neh­men. Blei­ben Ihnen zwei Mög­lich­kei­ten: Sie grün­den Ihre neu­en Akti­vi­tä­ten in einem Start­Up aus und pro­fi­tie­ren so bei­spiels­wei­se von den zusätz­li­chen 1,5 Mrd. För­der­mit­teln. Oder Sie nut­zen kon­se­quent alle bestehen­den För­der­töp­fe – von der Regio­nal­för­de­rung bis zu den EU-För­der­töp­fen. Dafür gibt es pro­fes­sio­nel­le För­der­mit­tel-Bera­ter, die das Instru­men­ta­ri­um aus dem FF beherr­schen und die hel­fen, den büro­kra­ti­schen Auf­wand zu bewältigen.

Ers­te Anlauf­stel­le, um sich einen Über­blick über sämt­li­che För­der­töp­fe zu ver­schaf­fen, ist die För­der­mit­tel­da­ten­bank des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums unter > www.foerderdatenbank.de. Unter­des­sen ist die­se Daten­bank ein kom­for­ta­bles und über­sicht­li­ches Instru­ment, mit dem Sie sich über alle Landes‑, Bun­des- und EU-Zuschüs­se und För­der­maß­nah­me schnell infor­mie­ren kön­nen.   Unter www.foerederdatenbank.de > För­der­or­ga­ni­sa­tio­nen gibt es Infor­ma­tio­nen zu sämt­li­chen Trä­ger­or­ga­ni­sa­tio­nen von För­der­mit­teln, also auch von allen pri­va­ten Orga­ni­sa­tio­nen bis hin zu Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten und Privat-Equity.

Geschäftsführer-Gehalt: Dafür stehen die Parteien

Der Wahl­kampf ist eröff­net. The­ma: Die Mana­ger-Gehäl­ter und auch die Gehäl­ter von AG-Vor­stän­den und gut ver­die­nen­den GmbH-Geschäfts­füh­rern. Die meis­ten GmbH-Geschäfts­füh­rer ver­die­nen zwar nicht im Mil­lio­nen-Bereich. Den­noch müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass Aus­wir­kun­gen auch sie tref­fen kön­nen – z. B. wenn die Abgel­tungs­steu­er erhöht wird und Sie die höhe­re Besteue­rung aus­ge­schüt­te­ter Gewin­ne durch eine Anhe­bung Ihrer Bezü­ge aus­glei­chen wol­len. Hier in der Über­sicht die unter­schied­li­chen Posi­tio­nen der Parteien:

  • CDU/CSU: Hier hält man bis­lang nichts von einer Begren­zung des Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs oder von Ober­gren­zen. Man setzt auf Selbst­kon­trol­le im Rah­men des Cor­po­ra­te Gover­nan­ce und dar­auf, dass der Auf­sichts­rat Vor­schlä­ge für die Vor­stands­ver­gü­tung machen, die dann von der Haupt­ver­samm­lung beschlos­sen wer­den. Im Vor­wahl­kampf gibt es aber auch Stim­men (Wolf­gang Schäub­le oder Peter Alt­mei­er), die sich eine Beschrän­kung des Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs für Mil­lio­nen­ge­häl­ter von Mana­gern und ande­ren Gut-Ver­die­nern, z. B. GmbH-Geschäfts­füh­rer vor­stel­len können.
  • SPD: Die SPD-Frak­ti­on will hat einen Geset­zes­ent­wurf vor­legt, nach der Gehäl­ter nur noch bis 500.000 EUR als Betriebs­aus­ga­ben aner­kannt wer­den. Außer­dem soll ein Maxi­mal­ver­hält­nis von Mana­ger-Gehalt zum durch­schnitt­li­chen Arbeit­neh­mer­ein­kom­men gel­ten. Dar­über hin­aus will die SPD eine höhe­re Besteue­rung der Kapi­tal­ein­kom­men. Das beträ­fe die Abgel­tungs­steu­er (z. B. 35 %) und damit auch die Besteue­rung aus­ge­schüt­te­ter Gewin­ne in der GmbH (vgl. 1/2017).
  • FDP: Im Wahl­pro­gramm zur Bun­des­tags­wahl 2013 gab es kei­ne Aus­sa­gen zur Beschrän­kung von Mana­ger-Gehäl­tern. Pro­gram­ma­ti­sche Aus­sa­gen für 2017 lie­gen noch nicht vor. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die FDP Ein­grif­fe in unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dungs­frei­hei­ten nicht unter­stüt­zen wird und auf die Cor­po­ra­te Gover­nan­ce-Selbst­ver­­pflich­­tun­gen set­zen wird.
  • Grü­ne: Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen will den Steu­er­ab­zug für Mana­ger­ge­häl­ter deckeln. In einem Geset­zes­an­trag (18/11176) for­mu­liert die Frak­ti­on dazu meh­re­re For­de­run­gen, um eine „Mit­fi­nan­zie­rung von über­höh­ten Gehäl­tern, Abfin­dun­gen und Ver­sor­gungs­zu­sa­gen durch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu begren­zen“. So soll der Betriebs­­ausgabenabzug von Abfin­dun­gen auf 1 Mio. EUR pro Kopf und der Betriebs­ausgabenabzug von Gehäl­tern auf 4.500.000 EUR pro Kopf und Jahr begrenzt wer­den. Zu den wei­te­ren For­de­run­gen gehört eine Begren­zung der steu­er­li­chen Abzugs­fä­hig­keit von Ver­sor­gungs­zu­sa­gen. Erfolgs­be­tei­li­gun­gen sol­len grund­sätz­lich an den lang­fris­ti­gen Erfolg des Unter­neh­mens geknüpft werden.
  • Lin­ke: Die LINKE will, dass Jah­res­ge­häl­ter über eine 500.000 EUR nicht mehr steu­er­lich abzugs­fä­hig sind. Zitat: „Mit der Begren­zung der steu­er­li­chen Absetz­bar­keit allein las­sen sich über­höh­te Mana­ger­ge­häl­ter nicht ver­hin­dern. Das ist bes­ten­falls ein Anreiz, aber kei­ne wirk­sa­me Ober­gren­ze“. Zur Ober­gren­ze gibt es im Pro­gramm­ent­wurf der LINKE zur Bun­des­tags­wahl 2017 zwei Ori­en­tie­rungs­punk­te: Zum einen soll das Mana­ger-Gehalt nicht mehr als das Zwan­zig­fa­che des nied­rigs­ten im Unter­neh­men gezahl­ten Gehalts betra­gen. Wei­ter heißt es im Pro­gramm­ent­wurf: „Wir schla­gen vor, dass nie­mand mehr als 40mal soviel ver­die­nen soll wie das gesell­schaft­li­che Mini­mum. Das sind der­zeit knapp eine hal­be Mil­li­on Euro im Jahr“.
Für Vor­stän­de von Akti­en­ge­sell­schaf­ten – einer Kapi­tal­ge­sell­schaft – gibt es bis­lang kei­ne Ver­gü­tungs­be­schrän­kun­gen. Anders für GmbH-Geschäfts­füh­rer, eben­falls eine Kapi­tal­ge­sell­schaft: Hier prü­fen die Finanz­be­hör­den auf steu­er­li­che Ange­mes­sen­heit. Zwar gibt es für die­se unter­schied­li­che Behand­lung kei­ne plau­si­ble Begrün­dung oder Rechts­quel­le. Den­noch müs­sen GmbH-Geschäfts­­­füh­rer, die „zuviel“ ver­die­nen, immer damit rech­nen, dass die Finanz­be­hör­den auf den zuviel ver­dien­ten Antei­le zusätz­li­che Gewinn­steu­ern erhe­ben (ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung). Die Finanz­be­hör­den ori­en­tie­ren sich dabei an den sog. Karls­ru­her Tabel­len. Die Crux: Dort wer­den nur GmbHs mit einem Umsatz bis zu 50 Mio. EUR genannt – in der Pra­xis gibt es aber auch nicht weni­ge GmbHs, in denen deut­lich mehr umge­setzt wird.

Mitarbeiter binden: So halten AZUBIS länger durch

Jeder 4. Aus­zu­bil­den­de bricht die Leh­re ab“. So das Fazit des Bun­des­in­sti­tuts für Berufs­bil­dung (BIBB). In eini­gen Bran­chen (Köche, Gebäu­de­rei­ni­ger) sind es bis zu 50 %, die hin­schmei­ßen. Häu­figs­ter Grund für die Been­di­gung der Zusam­men­ar­beit sind Kon­flik­te zwi­schen dem Aus­bil­der und dem Azu­bi. Azu­bis mit Abitur sind bestän­di­ger als Azu­bis mit Haupt­schul­ab­schluss. In klei­ne­ren Betrie­ben wird öfter abge­bro­chen als in grö­ße­ren Unter­neh­men. Alar­mie­rend: Zuletzt hat­ten im Jahr 2013 über 75.000 Jugend­li­che ihre Aus­bil­dung ohne Abschluss abgebrochen.

Prak­ti­sche Infor­ma­tio­nen zum Aus­bil­dungs­ab­lauf gibt es auf den Inter­net-Sei­ten des BIBB unter www.BIBB.de. Für Azu­bis, die Pro­ble­me mit den fach­li­chen Grund­la­gen der Aus­bil­dung haben, gibt es in vie­len Land­krei­sen gut orga­ni­sier­te Nach­hil­fe­pro­gram­me. Für Aus­zu­bil­den­de, die Defi­zi­te im sozia­len oder kom­mu­ni­ka­ti­ven Ver­hal­ten haben, gibt es Media­to­ren, die gezielt unter­stüt­zen und das Per­sön­lich­keits­pro­fil aus­bil­den. Z. B. aus dem Pro­jekt „Ver­hin­de­rung von Aus­bil­dungs­ab­brü­chen“        (VerA), das vom Seni­or Expert Ser­vice (SES) ange­bo­ten wird. Die Beglei­tung ist für das Unter­neh­men kos­ten­frei. Infos unter www.ses-Bonn.de > Akti­vi­tä­ten > Deutsch­land > VerA.

Wahlversprechen: GWG-Grenze wird realistischer

Im Wirt­schafts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges wird der­zeit der „Ent­wurf eines Gesetz­tes zur Ent­las­tung ins­be­son­de­re der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft von Büro­kra­tie“ (Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz) vor­be­rei­tet. Einer der Punk­te, auf den man sich zu eini­gen scheint, ist die Anhe­bung der Gren­ze zur Sofort-Abschrei­bung für gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter (GWG). Der­zeit liegt die Gren­ze bei 410 EUR. Im Gespräch ist eine Anhe­bung auf 1.000 EUR pro GWG – das wäre eine deut­li­che Büro­kra­tie-Ent­las­tung, zumal die­se Gren­ze zuletzt in 1964 ange­ho­ben wurde.

Bis­her konn­ten sich die Regie­rungs­par­tei­en nicht auf eine Anhe­bung ver­stän­di­gen. Der jet­zi­ge Vor­stoß ist Erfolg ver­spre­chend und ent­spricht einem lan­ge geäu­ßer­ten Wunsch der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft nach Bürokratieabbau.

Finanzen: Billigstrom-Anbieter bleiben riskantes Sparmodell

Nach Tel­da­fax (2012) und Flex­strom (2013) hat jetzt (2017) mit der Care-Ener­gy-Group der nächs­te gro­ße Strom­an­bie­ter Insol­venz ange­mel­det. Rech­nun­gen der Netz­be­trei­ber, Stadt­wer­ke und der Ver­triebs­part­ner wur­den schon seit län­ge­rem nicht mehr kor­rekt begli­chen und Abrech­nun­gen wur­den feh­ler­haft erstellt. Die Bun­des­netz­agen­tur als Auf­sichts­be­hör­de hält sich noch bedeckt.

Hier soll­ten Sie auf der Hut sein. Die dama­li­gen Tel­da­fax- und Flex­strom-Kun­den haben jeden­falls im Insol­venz­ver­fah­ren kein Geld zurück erhal­ten (vgl. zuletzt Nr. 28/2016). Las­sen Sie sich also nicht von „bil­ligs­ten“ Ange­bo­ten täu­schen. Wir haben damals bereits recht­zei­tig auf die Teledafax/Flexstrom-Pro­ble­me hin­ge­wie­sen. Heu­te wie damals gilt für Pri­vat- und Geschäfts­kun­den: Vor­sicht ist ins­be­son­de­re bei sog. Vor­aus­zah­lungs-Tari­fen angebracht.

Geschäftsführer unterwegs: Zuzahlungen zum Firmenwagen 

Leis­ten Sie als Geschäfts­füh­rer zum Fir­men­wa­gen einen eige­nen finan­zi­el­len Bei­trag (hier: Ben­zin­kos­ten, Nut­zungs­ent­gelt) dann muss das Finanz­amt die­sen Eigen­bei­trag bei der Ermitt­lung des gelt­wer­ten Vor­teils nach der 1 % – Metho­de bzw. nach Fahr­ten­buch berück­sich­ti­gen (BFH, Urtei­le vom 30.11.2016, VI R 2/15, VI R 24/14, VI R 49/14).

Laut BFH kön­nen Sie die Kos­ten­pos­ten mit­ein­an­der ver­rech­nen. Bei­spiel: Der gelt­wer­te Vor­teil beträgt im Jahr 6.300 EUR. Sie zah­len 5.600 EUR an Sprit­kos­ten pri­vat. Der Vor­teil aus der Pri­vat­nut­zung des Fir­men-Pkw beträgt dann 700 EUR (6.300 minus 5.600 EUR), die zu ver­steu­ern sind. Gren­ze: Ein Ver­lust aus die­ser Rech­nung wird steu­er­lich nicht anerkannt.

Sanierung: Geschäftsführer muss Steuerschulden anteilig tilgen

Ver­an­lasst der Geschäfts­füh­rer der GmbH im Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung Zah­lun­gen, muss er den Grund­satz der antei­li­gen Til­gung beach­ten. Bevor­zugt er ande­re Gläu­biger gegen­über dem Finanz­amt, muss er dann aus­ste­hen­de Umsatz­steu­er aus eige­ner Tasche zah­len (FG Müns­ter, Urteil vom 6.2.2017, 7 V 3973/16 U).

Der Geschäfts­füh­rer kann sich nicht auf eine sog. Pflich­ten­kol­li­si­on zwi­schen der Mas­sen­er­hal­tungs­pflicht und sei­nen Steu­er­pflich­ten beru­fen. Wenn er Zah­lun­gen ver­an­lasst, muss er alle Gläu­bi­ger gleich behan­deln und antei­lig befriedigen.

Geschäftsführer privat: BFH verteuert Selbstbehalt zur KV

Sind Sie pri­vat kran­ken­ver­si­chert und haben Selbst­be­halt ver­ein­bart, kön­nen Sie die­se Auf­wen­dun­gen grund­sätz­lich nicht als Son­der­aus­ga­be, son­dern nur als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung von der Steu­er abset­zen. Vor­aus­set­zung: Der Selbst­be­halt stellt für Sie eine nicht mehr zumut­ba­re Belas­tung dar (BFH, Urteil vom 1.6.2016, X R 43/14).

Das ist nur dann der Fall, wenn Sie im unte­ren Ein­kom­mens­be­reich lie­gen und die Zusatz­be­las­tung außer­or­dent­lich hoch ist, z. B. bei einer OP oder einem lan­gen Kran­ken­haus­auf­ent­halt. Selbst dann wird im Ein­zel­fall geprüft, ob es sich tat­säch­lich um eine außer­or­dent­li­che Belas­tung handelt.

 

Lothar Volkelt

Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst

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