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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 12/2020

Geschäfts­füh­rung: Lea­der­ship in der Coro­na-Zeit + Nicht ohne: Wann SIE die Gesell­schaf­ter ein­be­zie­hen soll­ten  + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: War­um es beim Notar schon mal län­ger dau­ert + Gewusst wie: IT-Fach­kräf­te aus dem Aus­land + Digi­ta­les: Schnel­ler Bau­en mit digi­ta­len Lösun­gen  + Nach­fol­ge: Von guten und fal­schen Bera­tern  + Mit­ar­bei­ter: Prak­ti­sche Hil­fen bei der Suche nach Fach­per­so­nal + GmbH/Recht: Bestel­lung eines Not-Geschäfts­füh­rers + GmbH/Controlling: Arbeits­kos­ten auf Höchst­stand + GmbH-Fir­men­wa­gen: OLG Dres­den bestä­tigt Scha­dens­er­satz­an­spruch + Ver­trä­ge: MAC-Klau­sel schützt bei Unternehmenskauf

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Volkelt-Brief 41/2017

Neu­es Urteil: Wei­te­re Nach­tei­le für Gesell­schaf­ter-Finan­zie­run­gen + Geschäfts­füh­rer-Kom­pe­ten­zen: Das kann SIE den Job kos­ten + Neu­es Urteil: Beschrän­kun­gen für den GF-Anstel­lungs­ver­trag + Digi­ta­li­sie­rung: So neh­men Sie Ihre Mit­ar­bei­ter mit auf den Weg + Steu­er: Gericht bil­ligt Zweit­wert­kon­to für den Fremd-Geschäfts­füh­rer + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Zuzah­lun­gen zum Fir­men­wa­gen min­dern die Lohn­steu­er + GmbH-Recht: Zur Wirk­sam­keit einer Rangrücktrittsvereinbarung

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Außergewöhnliche Geschäfte: Im Zweifel haften SIE!

In vie­len Anstel­lungs­ver­trä­gen wer­den die Kom­pe­ten­zen des Geschäfts­füh­rers bestimmt und ein­ge­grenzt. Z. B. wird auf einen sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te ver­wie­sen, die der Geschäfts­füh­rer nur mit Gesell­schaf­ter­be­schluss aus­füh­ren darf. Oft wird aber auch eine all­ge­mein gehal­te­ne For­mu­lie­rung ver­wen­det: „Der Geschäfts­füh­rer hat die Zustim­mung der Gesell­schaf­ter ein­zu­ho­len für alle Hand­lun­gen und Geschäf­te, die über den gewöhn­li­chen Geschäfts­betrieb hin­aus­ge­hen“.

Ach­tung: ..

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Vetternwirtschaft: Vorsicht bei Auftrag an eine Ihrer anderen Firmen

Auch wenn Sie als Geschäfts­füh­rer einer GmbH vom Ver­bot des Selbst­kon­tra­hie­rens befreit sind und es kei­nen sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te gibt, dür­fen Sie nicht ein­fach Geschäf­te mit sich und der GmbH abschlie­ßen. Gibt es wei­te­re Gesell­schaf­ter in der GmbH, müs­sen Sie … 

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GmbH-Recht: Beschlussfassung im Umlaufverfahren spart Ihnen viel Zeit

Die GmbH-Gesell­schaf­ter müs­sen ihre Beschlüs­se zur GmbH nicht auf einer offi­zi­el­len Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung fas­sen. Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist ledig­lich das Verfahren