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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 31/2012

The­men heu­te: Wirt­schafts­prü­fer machen Lob­by-Arbeit gegen den Mit­tel­stand – so weh­ren sie sich gegen die Abschaf­fung der Prü­fungs­pflicht für mit­tel­gro­ße GmbHs + Fami­li­en-GmbH: Ehe­gat­te hat Anspruch auf Mit-Ver­si­che­rung in der Kran­ken­ver­si­che­rung + BGH-aktu­ell: Umwand­lung in eine GmbH schützt nicht gegen Haf­tung für Alt-Fäl­le + Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen: Rang­rück­tritt muss rich­tig for­mu­liert sein – und zwar so! + Kleinst­un­ter­neh­men (auch: UG, GmbH) wer­den etwas „Büro­kra­tie”- ent­las­tet + BISS

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Abschlussprüfung

Der Jah­res­ab­schluss der mitt­le­re und gro­ße GmbH muss von einem unab­hän­gi­gen Prü­fer geprüft wer­den (§ 316 HGB). Ohne Prü­fung des Jah­res­ab­schlus­ses kann der Jah­res­ab­schluss durch die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung nicht fest­ge­stellt wer­den. Geprüft wer­den, ob die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen und die Vor­ga­ben aus dem Gesell­schafts­ver­trag ein­ge­hal­ten sind. Der Lage­be­richt ist dar­auf­hin zu prü­fen, inwie­weit er sich mit den Anga­ben aus dem Jah­res­ab­schluss deckt und inwie­weit ein den Tat­sa­chen ent­spre­chen­des Bild über die Gesell­schaft ver­mit­telt wird. Die Buch­füh­rung ist in die Prü­fung mit einzubeziehen.

Die Geschäfts­füh­rer haben den Jah­res­ab­schluss unver­züg­lich nach Auf­stel­lung zur Prü­fung vor­zu­le­gen. Die Gesell­schaf­ter wäh­len den/die Abschluss­prü­fer. Die Prü­fung wird bestä­tigt. Der Bestä­ti­gungs­ver­merk ist zusam­men mit dem Jah­res­ab­schluss und dem Lage­be­richt dem Regis­ter­ge­richt ein­zu­rei­chen. Die Prü­fer haben der GmbH in einem schrift­li­chen Prü­fungs­be­richt zu berich­ten. Mit dem Bestä­ti­gungs­ver­merk attes­tiert der Prü­fer die Rich­tig­keit der geprüf­ten Unter­la­gen: „Die Buch­füh­rung und der Jah­res­ab­schluss ent­spre­chen nach pflicht­ge­mä­ßer Prü­fung den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Der Jah­res­ab­schluss ver­mit­telt unter Beach­tung der Grund­sät­ze ord­nungs­ge­mä­ßer Buch­füh­rung ein den tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­sen ent­spre­chen­des Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertrags­la­ge der Kapi­tal­ge­sell­schaft. Der Lage­be­richt steht im Ein­klang mit dem Jahresabschluss”.

Weiterführende Informationen:

Grün­buch Wirtschaftsprüfung

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

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