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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 38/2018

Geschäfts­füh­rer im Spa­gat: Aus­sa­gen, Zeug­nis ver­wei­gern oder schwei­gen – was ist bes­ser? + Mit­ar­bei­ter ein­bin­den: So stei­gern SIE Mit­den­ken und Ver­ant­wor­tung + Digi­ta­les: Feh­ler, die eine Start­Up-Betei­li­gung schei­tern las­sen + GmbH-Jah­res­ab­schluss: Was tun, wenn der Steu­er­be­ra­ter nicht lie­fert? + Ach­tung: Gesell­schaf­ter-Vor­schuss wird zum Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + GmbH/Finanzen: Mehr­kos­ten für die Logis­tik + GmbH/Firmenwagen: Kfz-Steu­er für Neu­fahr­zeu­ge steigt

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Achtung: Gesellschafter-Vorschuss wird zum Gesellschafter-Darlehen

Lie­fert einer der Gesell­schaf­ter Waren oder ande­re Leis­tun­gen an sei­ne GmbH, dann kann laut Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) die aus­ste­hen­de For­de­rung als Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen bewer­tet wer­den. Fol­ge: In einem even­tu­el­len Insol­venz­ver­fah­ren wird die­se For­de­rung als nach­ran­gi­ge For­de­rung behan­delt – in den meis­ten Fäl­len heißt das: Dafür gibt es noch nicht ein­mal die „Quo­te” (BFH, Urteil v. 28.8.2018, I B 114/17).

Das gilt auf jeden Fall dann, wenn die For­de­rung offi­zi­ell bereits ver­jährt ist. Aber auch dann, wenn die For­de­rung nach Ablauf der Fäl­lig­keit nichts ernst­haft durch­ge­setzt wird. Das gilt zum einen dann, wenn der Gesell­schaf­ter eine natür­li­che Per­son ist, die z. B. Leis­tun­gen für die GmbH erbracht hat (Bera­tung, Arbeits­leis­tung) und die Gegen­leis­tung nicht durch­setzt. Aber auch für die Mut­ter­ge­sell­schaft der GmbH, die Vor­pro­duk­te oder ande­re Dienst­leis­tun­gen (Rech­nungs­we­sen, Lohn­ab­rech­nung) für die GmbH erbringt und in Rech­nung stellt, die dafür fäl­li­ge For­de­rung aber nicht durch­setzt. Steu­er­li­che Fol­ge: Der For­de­rungs­aus­fall kann bei der (Mutter-)GmbH als Teil­wert­ab­schrei­bung Gewinn min­dernd ange­setzt werden.

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Volkelt-Brief 20/2017

Steu­er-Erklä­run­gen 2016: Wo schau­en die Finanz­be­hör­den ganz genau hin … + GF/Personal: Arbeit­ge­ber-Ran­king – Schlech­te Noten für Ihre GmbH – was tun? + GF/Finanzen: Schlecht bera­ten – Wann lohnt die Kla­ge vor dem BFH? + GF/privat: GmbH-Vor­schuss hilft gegen die pri­va­te Finan­zie­rungs­lü­cke + GF/IT: Inter­net – So ent­geht Ihnen kei­ne Pres­se­mel­dung + GF/Finanzen: Gesell­schaf­ter­wech­sel kos­tet Grund­er­werb­steu­er + GF/Marketing: Fal­sches Inter­net-Impres­sum ist teu­er + GF/privat: Kei­ne Kon­to­ge­büh­ren für Bau­spar­dar­le­hen + BISS

 

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GF/privat: GmbH-Vorschuss gegen die private Finanzierungslücke

Anfra­ge eines Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen: „Kann ich mir zur Finan­zie­rung pri­va­ter Aus­ga­ben einen Vor­schuss auf die für das Geschäfts­jahr zu erwar­ten­de Gewinn­tantieme aus­zah­len?“. Bis vor eini­gen Jah­ren war das unpro­ble­ma­tisch. Sie muss­ten selbst als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kei­ne Steu­ern auf Zin­sen für den Tan­tie­me-Vor­schuss zah­len. Nach aktu­el­ler Rechts­la­ge gilt: Nicht berech­ne­te Zin­sen für Vor­schuss­zah­lun­gen auf die Tan­tie­me wer­den als ver­deck­te Gewinn­ausschüttung besteu­ert (BFH, Urteil vom 22.10.2003, I R 36/03). Aber es gibt eine ein­fa­che Mög­lich­keit, wie Sie die­se Steu­er-Mehr­­be­las­tung ver­hin­dern. Ver­ein­ba­ren Sie schrift­lich in Ihrem Geschäfts­füh­rer-Anstel­­lungs­­­ver­trag, dass Sie einen Anspruch auf Vor­schuss­zah­lun­gen haben. Und zwar für den Zeit­raum nach Abschluss des Geschäfts­jah­res bis zur Fest­stel­lung des Jahres­abschlusses. Ergän­zen Sie Ihre Tan­tie­me-Ver­ein­­ba­rung ent­spre­chend. Ver­wen­den Sie die unten ste­hen­de Muster-Formulierung.

Mus­ter-For­mu­lie­rung für den Anstel­lungs­ver­trag des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers: „Der Geschäfts­füh­rer kann einen Anspruch auf einen Vor­schuss auf sei­ne Gewinn-Tan­tie­me mit Abschluss des Geschäfts­jahres zum 31.12. gel­tend machen, sofern laut Betriebswirt­schaft­licher Aus­wer­tung (BWA) ein Gewinn für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr zu erwar­ten ist. Der Vor­schuss auf die Tan­tie­me beträgt danach maxi­mal 50% (alter­na­tiv: 80 %) der vor­läu­fig aus­ge­wie­se­nen Berechnungs­grundlage der Tan­tie­me. Vor­schuss­zin­sen wer­den nicht erho­ben“.

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Volkelt-Brief 9/2015

Dipl. Vw. Lothar Volkelt
Ihr Lothar Volkelt

Neu-Orga­ni­sa­ti­on: Als Chef dür­fen SIE Füh­rungs­kräf­te kün­di­gen + Die neu­en GmbH-Grö­ßen­klas­sen: Neue Kri­te­ri­en für die Umsatz­er­lö­se  + Letz­te Ret­tung: Legen SIE Ihr Amt nie­der, bevor es zu spät ist + GmbH-Vor­schuss hilft gegen IHRE pri­va­te Finan­zie­rungs­lü­cke + Min­dest­lohn: Sub­un­ter­neh­men blei­ben Risi­ko – was SIE tun kön­nen? + Finan­zen: Pau­schal­ge­bühr für die Über­zie­hung „zurück” + Finan­zen: Nega­tiv-Zin­sen für Alt­ver­trä­ge müs­sen SIE nicht hin­neh­men + Geschäfts­füh­rer pri­vat:  Krank­heits­kos­ten sind (noch) kei­ne Son­der­aus­ga­ben +  BISS

 

 

 

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GmbH-Vorschuss hilft gegen die private Finanzierungslücke

Anfra­ge eines Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen: „Kann ich mir zur Finan­zie­rung pri­va­ter Aus­ga­ben einen Vor­schuss auf die für das Geschäfts­jahr zu erwar­ten­de Gewinn­tantieme aus­zah­len?“.

Ant­wort:

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Vermögensbildung: Mit der GmbH in Wertbeständiges investieren

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die in 2014 pri­vat eine Immo­bi­lie oder ande­re wert­be­stän­di­ge Sach­gü­ter anschaf­fen wol­len, dafür aber nicht dau­er­haft ihr Gehalt erhö­hen wol­len, kön­nen das …

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Volkelt-Brief 07/2013

The­men heu­te: War­um Ihr Bera­ter nicht immer Ihre Inter­es­sen ver­tritt – enga­gie­ren Sie im Zwei­fel einen „Aus­wär­ti­gen” + Inter­es­sant für Sie: GmbH-Ver­kaufs­preis mit oder ohne Karenz­ent­schä­di­gung + Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter-GmbH: Sie müs­sen die „Ver­lust­über­nah­me” aktua­li­sie­ren + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Sie haben bes­te Chan­cen auf dem Arbeits­markt + Zah­len Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäfts­füh­rer haf­tet für Schwarz­löh­ne + GmbH-Anteil auf Kre­dit gekauft? – dann müs­sen Sie auf­pas­sen + Prü­fen Sie: Ein­la­ge oder Gesell­schaf­ter­dar­le­hen – was steht im „Zweck” + BISS