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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 35/2015

Volkelt-NLJah­res­ab­schluss 2014: Wenn Sie Feh­ler machen, sind Sie drau­ßen + GmbH-Ver­kaufs-Plä­ne: Wie Sie als Geschäfts­füh­rer Alles rich­tig machen + GmbH-Fuhr­park: Tan­ken, wenn es bil­lig ist – geht lei­der nicht immer + Vor­sicht: Pri­va­tes Garan­tie­ver­spre­chen des Geschäfts­füh­rers bin­det + Recht: Fal­sche Anga­ben hin­dern Bestel­lung zum GF nicht + Pflicht­of­fen­le­gung: Behör­de muss Ord­nungs­geld nicht zurück­neh­men + BISS

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Volkelt-Briefe

Pflichtoffenlegung: Behörde muss Ordnungsgeld nicht zurücknehmen

Hat das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) erst ein­mal ein Ord­nungs­geld ver­hängt, weil die GmbH bzw. ihr Geschäfts­füh­rer den Jah­res­ab­schluss nicht recht­zei­tig ver­öf­fent­licht hat, ist nichts mehr zu machen. Sie müs­sen das Ord­nungs­geld zah­len. Weder das BfJ noch das Land­ge­richt sind dann berech­tigt, das Ord­nungs­geld her­ab­zu­set­zen oder etwa zu erlas­sen (OLG Köln, Urteil vom 29.6.2015, 28 Wx 1/15). …